Hallo meine Lieben ich bin derzeit in der 11. SSW und bin gesundheitlich leider am Ende...
Und zwar habe ich jede Menge Schwangerschaftsbeschwerden die natürlich leider nicht auf der Liste für die Gründe einer Frühkarenz stehen. Bin zwar wens ganz schlimm ist einen Tag zuhause geblieben musste aber nach Drohungen meines Dienstgeber bzgl. Kündigung da er durch Corona keinen Platz hat für meine Beschäftigung (das wäre eine offizeller Kündigungsgrund trotz Schwangerschaft) trotzdem arbeiten gehen.
Noch dazu pendle ich tag täglich über 1 Stunde in die Arbeit wodurch ich vor und nach der Arbeit wirklich am Ende bin!
Bin im Gesundheitsberuf tätig und kann natürlich nur noch im Büro eingesetzt werden wobei ich 8 Stunden am Tag nur Sitzende Arbeit verrichten muss.
Meine Frage jetzt an euch... da ich natürlich keine Zankerei mit meinem Dienstgeber (nach 4 Jahren) anfangen möchte und dadurch nicht unbedingt im auf der Tasche liegen möchte...
Glaubt ihr mein Frauenarzt kann mir da trotzdem helfen bzw. Hattet ihr eine Unterstützung von euren Ärzten oder eher wirklich nur die Listenfälle...
Danke!
Kommentare
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Arbeitsgesetze gelten auch während der Corona Krise. Hast du von deinem Gyn die Schwangerschaftsbestätigung die du deinem Arbeitgeber abgegeben hast?
Du bist in der Schwangerschaft kündigungsgeschütz.
Wenn du dich nicht wohl fühlst, bleib zu Hause und lass dich Krankschreibung.
Setz dich mit der AK in Kontakt und lass dich nicht unter Druck setzen.
Bezüglich pendeln. Ich bin auch innerhalb von Wien 1h lang gefahrenen und hatte 6 Uhr Dienste. Daher fällt das weg.
Aber es gibt wie gesagt Gesetze an die sich der Arbeitgeber halten muss.
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Beschaeftigungsbeschraenkungen.html
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Bekanntgabe_der_Schwangerschaft.html
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Die wirksame Kündigung wurde mir von der AK bestätigt wen der Betrieb offizell nicht genügend Einnahmen hat um die Angestellten weiterzubezahlen (bin zur zeit sowieso schon auf Kurzarbeit und ja ich arbeite trotzdem 🤦🏼♀️)
Die AK meinte es gäbe zwar natürlich die Möglichkeit mir eine anständige Entschädigung eauszuklagen aber sie würden mir empfehlen mit meinem Dienstgeber eine Einigung zu finden.
Der meinte eben das wir bis Juli kein Problem haben aber für die letzten 2 Monate bis zum offizellen Mutterschutz soll ich in frühkarenz gehen da ich ja sowieso in einen gefährdeten Beruf bin!
Jetzt weiß ich nicht ob mein Frauenarzt mich hierbei unterstützen würde und zweitens hab ich auch erst wieder im Juni einen Termin ist das dann zu kurzfristig um ihn zu fragen ?
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Wenn dich der Frauenarzt dabei unterstützt und irgendwas, was nicht stimmt als Grund für den vorzeitigen Mutterschutz angibt, riskiert er, dass ihm die Krankenkasse Probleme macht.
Gefährlicher Beruf ist kein Grund für vorzeitigen Mutterschutz, sondern für eine freistellung durch den Arbeitgeber. Das will er halt nicht, weil er dich dann weiterhin bezahlen muss bis zum gesetzlichen Mutterschutz.
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Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter während Kurzarbeit kündigen? Wie lange muss der Arbeitgeber Mitarbeiter nach der Kurzarbeit behalten?
Der Arbeitgeber ist laut Sozialpartnereinigung verpflichtet, während Kurzarbeit und bis zu einem Monat nach Ende der Kurzarbeit den Beschäftigtenstand aufrechtzuerhalten. Bei besonderen Verhältnissen ist über den Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.
(Quelle: file:///C:/Users/thord/AppData/Local/Temp/FAQ%20Corona-KUA_23_Maerz_2020.pdf)
Ich hab das so verstanden, dass er dich während der kurzarbeit und einen monat danach nicht kündigen darf. und nach der kurzarbeit wirkt der kündigungsschutz laut mutterschutzgesetz. er könnte dich nur dann kündigen mit der begründung, dass er kein geld für dein gehalt hat, wenn du NICHT in kurzarbeit wärst. (bitte korrigiert mich, aber so lese ich das raus)
ich würde dir auch empfehlen, dass du prüfen lässt wieviel du definitv arbeitest und auf wieviel er dich kurzarbeit angemeldet hat ... nicht dass er schön für dich kassiert und du aber trotzdem noch voll arbeitest
in dem link zur corona kurzarbeit steht auch ein absatz bezüglich krankenstand drin.
was frühkarenz betrifft, haben dir eh schon einige ratschläge gegeben
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Aber man kann jetzt nicht sagen ob die Abrechnung mit der Kurzarbeit stimmt oder nicht. Wir sind ein Gastronomiebetrieb und haben für unsere Mitarbeiter die Kurzarbeit mit 90% Ausfallsstunden bis Ende Juni beantragt. Einfach aus dem Grund, weil wir ja nicht wissen wie es weiter geht. Man muss dann am Ende des Monats die Ausfallsstunden bekannt geben und bekommt dementsprechend die Rückerstattung. Weil das Gehalt muss ja im Vorhinein vom AG bezahlt werden. Und die 10% können irgendwann gearbeitet werden. Bzw wenn gearbeitet wird, gibt's weniger Rückerstattung. Und wenn voll gearbeitet wird, muss sie auch volles Gehalt bekommen, das ist klar!
Sorry für OT!
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Und es wird nur das nicht gefördert, was nicht gearbeitet wurde, du musst nur das arbeiten, was ausgemacht war, du hast ja die Sozialpartner Vereinbarung unterschrieben und da stehen deine Stunden drauf, wenn er erhöhen will, dann muss er das mit dir vereinbaren und eventuell such melden!
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Ich hab z.B. eine sozialpartnervereinbarung erstellt mit Gastronomiebezug, welche die Kündigungsfrist ausnimmt, sofern noch keine Großveranstaltungen zugelassen sind und der maximale KUA Zeitraum ausgeschöpft ist.
Ging ohne Probleme durch.
Also eigene Sozialpartnervereinbarung lesen.
Und während KUA mehr zu arbeiten als vereinbart, ist schon Pflicht des DN. Wo kommen wir denn da hin... betrieb könnte arbeiten, Staatsgelder gespart und der DN geht auf Zusatzurlaub.
Treuepflicht des Dienstnehmers sagt man da auch dazu!
Arbeitszeitaufzeichnungen sind wichtig, und da auf keinen Fall was fälschen.
Aber was ist mir der Sonderregelung zwecks vorgezogenem Beschäftigungsverbot in Gastronomiebetrieben? Greift die nicht in seinem Betrieb? @lylai
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Das mit dem „nicht arbeiten müssen“ ist so, wenn in der sozialpartnervereinbarung zb 4 Stunden ausgemacht sind, sind 4 Stunden ausgemacht. Arbeitsrechtlich muss eine Vereinbarung getroffen werden mit jedem einzelnen Mitarbeiter, dass er, wenn der Betrieb wieder hochgefahren wird auch mehr arbeiten muss. Sonst kann sich der dn natürlich auf die erste spv berufen, wenn sich der dn zb weigert, müsste der dg die kua beenden, wie gesagt, eine Entlassung aufgrund von Arbeitsverweigerung würde wahrscheinlich auch greifen.
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Je nach Formulierung sehe ich das anders mit dem Einsatz, ich stimme dir da soweit nicht ganz zu.
Aber arbeitsrechtlich betrachtet ist die ganze KUA ein Wahnsinn. Sind ja extrem viele Dinge nicht geklärt. Also bringt es auch nichts zu diskutieren. 😊
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stimmt, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, hoffe, es geht bald wieder in richtige, nicht „neue“ Normalität!