Zählt Freistellung als Arbeit für KBG?

Habe mal eine Frage :)

Seit 3 Wochen bin ich jetzt aus der Karenz zurück und arbeite. Anscheinend hat es jetzt auch schon wieder eingeschlagen. Jetzt ist die Frage, angenommen ich werde durch die Arbeit vorübergehend freigestellt (diese Ringelröteln-Gschichte) zählt dieser Zeitraum dann zu den 3 Monaten, die ich gearbeitet haben muss um wieder das einkommensabhängige KBG beziehen zu können?

Ich hoff es kennt sich da jemand aus!
Danke schonmal :)
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