@asuna du kannst dein Finanzamt schriftlich zur Bearbeitung auffordern.
Ich glaub @rdb2011 oder @maxi das geht auch für private oder !? Ich Kenn das nur von der Firmenseite aus ...
@claudsch1980 wie mach ich das denn? :O vorallem es sind nur 240€. Das kann doch nicht so dramatisch sein wenn das bearbeitet wird, ich krieg ja keine 2.000€ zurück...
@Asuna
auf alle Fälle nachfragen.
Es kann ja auch sein, dass sie deine Belege gar nicht brauchen - kommt drauf an, was du alles abgesetzt hast.
Manchmal wird man vom System einfach ausgewählt und dann muss sich ein Mitarbeiter deinen Akt ansehen, der kann dann entweder die Unterlagen verlangen oder er gibt den Akt sofort frei.
@maxi als ich das letzte Mal gefragt hab hieß es ich soll auf ein Schreiben in der Databox warten ich hab die Kinderbetreuungskosten und den Grundkostenanteil der Genossenschaft zusätzlich abgesetzt
@Asuna
gerade im ersten Halbjahr kommen Unmengen an Erklärungen rein; wenn man noch nie geprüft wurde, oder sich die Beträge/Umstände zum Vorjahr ändern, etc dann wird man zur Prüfung ausgewählt, oder auch per Zufall.
in Sbg hat die AK zb im März und April über 12.000 ANVA betreut, dazu kommen noch jene die selber gemacht werden,
und das sind Unmengen an Fällen, die die FA-Mitarbeiter der Reihe nach abarbeiten;
wenn der für dich zuständige Mitarbeiter dann zu deinem Akt kommt, kann er ihn entweder gleich freigeben (weil die Zahlen für ihn plausibel sind, bzw sich nicht viel zum Vorjahr geändert hat), oder du bekommst ein Ergänzungsersuchen, dass du die Unterlagen einreichen musst.
die zu erwartende Steuergutschrift spielt bei der Frage ob man geprüft wird keine Rolle.
Klar wird die Bearbeitung deines Aktes relativ wenig Arbeit verursachen, aber der für dich zuständige Mitarbeiter wird wahrscheinlich etliche Hundert solcher Fälle haben.
Da wird nicht viel anderes übrig bleiben, als abzuwarten und nach den 6 Monaten nachfragen und evtl eine Säumnisbeschwerde einbringen.
@maxi da muss ich gleich noch was fragen - wenn ich im Berufsverbot vom AG den Lohn weiter bezahlt bekomme, kann das trotzdem abgesetzt werden? Weil im MuSchu und Karenz gehts ja nicht. Sonst wären nächsten Monat nur drei Löhne relevant... Weil AMS zählt ja auch nicht dazu
@Asuna
so ganz verstehe ich jetzt nicht was du meinst ;-)
Während du nur KBG beziehst, kannst du nichts absetzen (da hast du auch keinen Lohnzettel im Finanzonline), du hast kein Einkommen und zahlst somit keine Steuern.
Bist du vom AG freigestellt und bekommst weiter dein Gehalt/Lohn ausbezahlt? dann kannst du ganz normal eine ANVA machen.
AMS ist zwar als Lohnzettel im Finanzonline hinterlegt, aber hier kann man nichts absetzen (außer evtl den AVAB).
wenn du in einem Jahr nur 3 Monate steuerpflichtiges Einkommen hast (und zusätzlich Wochengeld und AMS), kannst du eine ANVA machen.
@maxi ja genau ich soll wenns klappt in den nächsten Tagen frei gestellt werden und bekomm anscheinend bis Mitte November dann weiter meinen Lohn. Super zu wissen, danke dann brauch ich mir nächstes Jahr keine Gedanken machen von welchem Geld ich den Buggy finanzier :x
@Asuna
wenn dich der AG freistellt, bekommst du von ihm das Geld (musst dafür nicht arbeiten gehen), ab Mutterschutz dann von der Krankenkasse, das wird bei dir dann Mitte November sein.
da solltest dann auf jeden Fall etwas zurückbekommen.
@maxi super danke da ärger ich mich grad nichtmal mehr wirklich über die jetztige Wartezeit. Nur eins noch, wenns die 6 Monate überschreiten und ich ihnen dann Feuer unterm Hintern machen darf, wie schnell müssen sie dann sein? Gibts da Richtwerte?
@Asuna
naja Feuer unter dem Hintern würde ich ihnen nicht machen, die sitzen ja doch am längeren Ast :-)
Da gibts fürs FA auch wieder Möglichkeiten das zu verlängern.
Ich würd einfach anrufen und nachfragen, darauf hinweisen, dass es schon länger als 6 Monate sind und man auch gerne bereit ist Unterlagen einzureichen.
@maxi so wars eh nicht gemeint aber ich glaub sie würden sicher verstehen, dass ich dann langsam sauer bin. Meine Nachbarin hat das selbe abgesetzt wie ich, statt der Kinderbetreuung was anderes und diw verdient auch noch mehr als ich. Hing genauso bei der Prüfung, hat aber vor zwei Wochen das Geld bekommen. Und das waren aber 800€ ich werds nie verstehen warum genau ich mit meinem Minus am Konto und den ganzen finanziellen Problemen jetzt bei dieser blöden Prüfung häng und es eben nix passiert Das Schicksal ist manchmal ganz schön merkwürdig.
@Asuna das mit dem 6 Monaten ist mit Vorsicht zu genießen und nur bedingt möglich. (außer man will eine Nachzahlung riskieren).
die 6 Monate gelten zb nicht wenn das FA nicht in der Lage ist die Lohnsteuer zu berechnen zb wenn der AG keine Meldung gemacht hat, ein FinStrG-Verfahren anhängig ist, ggf bei insolvenz des AG, etc also den FA keine Schuld trifft.
meistens reicht, wenn man beim FA selber vorstellig wird und mal beherrscht freundlich nachfragt.
@rdb2011 vom AG kann nix falsch sein, weil ich keine Lohnsteuer bezahlt hab Ich war noch im 5.Lehrhalbjahr. Jetzt momentan zahl ich zum ersten Mal Lohnsteuer... Insolvent ist keine meiner beiden ehemaligen auszahlenden Stellen (AG und die Pva). Ich war halt schon zwei Mal persönlich dort und es ist jedes Mal das selbe gewesen.
schreibst dass du nach mehrmaligen telefonischen Nachfragen deine ANV noch nicht bearbeitet wurde und du sie schon am xyz abgegeben hast. Du alle Unterlagen hättest falls sie benötigt werden, aber die keiner entgegennehmen möchte.
du weißt, dass in den ersten Monaten immer viel zu tun ist und hast Verständnis aber eben nicht ewig. denn bei einer Rückzahlung wird ja auch eine zahlfrist verlangt.
@stolze_mami
ist möglich
wieviel hast du monatlich brutto verdient?
dein Einkommen wird die ersten 5 Monate ganz normal besteuert, als ob du das ganze Jahr arbeiten gehn würdest.
Beim Steuerausgleich wird dieses Einkommen dann auf das ganze Jahr (also 12 Monate) verteilt und dafür dann die "Jahressteuer" ausgerechnet.
Da ergibt sich natürlich eine Differenz weil du ja nur 5 Monate gearbeitet hast, also wird das sicher stimmen.
Schau dir einfach den Bescheid an, da steht eh drauf wie hoch die anrechenbare Lohnsteuer ist und wie hoch die tatsächliche ist, etc.
PS: Falls dein Mann den AVAB beantragen sollte, dann darf dein Einkommen inkl Wochengeld nicht über 6.000€ sein.
@BiKa ich hab auch noch immer nix bekommen, außer dass mein Steuerakt von einem Bezirk in den anderen 'geliefert' wurde... Hast du aktuell schon angerufen? Ich schmeiß mich morgen mal in die Warteschleife
ich hab endlich ne Antwort!!!!
weil ich mein haus verkauft, aber keine steuer gezahlt hab häng ich in der prüfung. hab dann gesagt 'ahm, das war mein Hauptwohnsitz seit 2011, der Notar sagte es ist keine Steuer zu zahlen'. 'Achso, nagut dann vermerk ich das und es wird weiter bearbeitet.' Toll, danke ... wann hätte mich da jemand fragen wollen diesbezüglich wenns die Info eh schon seit drei Monaten haben, dass da keine Steuer gezahlt wurde???
Na wenigstens hast du ne Antwort. Bei uns noch immer nix. Einerseits jedes Jahr groß Werbung machen, dass man Steuerausgleich machen soll und dann dauerts Monate. Toll. Komisch nur das immer fix geht wenn wir zurückzahlen sollen
ja und sie hatten zwei monate später schon die info, dass ich wegen der steuer zur prüfung häng. 4 monate hats keiner geschafft anzurufen und zu fragen, warum ich keine steuer gezahlt obwohl ich ein haus verkauft hab. und dass sie nur eine blöde info gebraucht hätten, konnte mir zig male auch keiner sagen.
@claudsch1980 also kann sich ausgehen, wenn der Bescheid am 10.08. da war geht sichs bis Donnerstag oder Freitag(19.08.) aus? das wär suuuuper, weil dann muss ich meinem Bankberater nicht 'erklären' warum ich zu den wöchentlichen 100€ für die Lebensmittel nochmal 100€ abheben möcht um mit Madame Kleidung einkaufen zu gehen...
@BiKa ja ich bekomm nur 1x pro Woche 100€ für Lebensmittel, Drogerie und Tanken und wenn ich mehr möcht muss ichs halt erklären wofür. Deswegen würd ich gern die Hälfte vom Steuerausgleich abheben, bevor ich mir meine 100€ für die Lebensmittel hol. Ich sitz nur mehr ein bisschen im Minus, bin nächsten Monat draußen und lass eh die Hälfte am Konto liegen. Also da hat er nix zum dagegen reden...
Wenn der Bescheid da ist, kannst du ihm den zeigen, dann hat er sicher nichts zum Aussetzen. Ich glaub aber, die Überweisung kommt innerhalb der Woche, auch trotz Feiertag am Montag!
hallo ihr lieben ,
ich hätte da mal eine frage ,
ich habe bis jetzt immer meine pendlerpauschale über den lohnsteuerausgleich eingereicht . jetzt ist das jahr 2016 bald um und für mich stellt sich die frage wie mach ich das jetzt für 2015 , ich war ja ab 02.dezember in muschu . also habe ich nur 11 monate gearbeitet ^^ ( oder ist das egal ? ) checkt das das finazamt automatisch ? ich habe keinen bock mich dan mit nachzahlungen oder so nen getöns herum zu schlagen ..
@ifmamkl89 den Rechner kenn ich , und hab den auch immer für meine Pendlerechnung heran gezogen & diesen Betrag beim online Formular für den steuerausgleich eingetragen !
Stimmt, ich könnte einfach den Betrag durch 12 mal 11 rechnen & dan müsste das auch passen oder ? :thinking_face: :see_no_evil:
Hab ich das richtig verstanden, Freibetrag ist 440€ wenn ich im Jan 17 meinen Lohnsteuerausgleich mache??
Weis jemand wie das ist wenn ich erst seit okt 16 wieder arbeiten gehe ob es besser ist den freibetrag bei meinem mann zu machen? ??
@ifmamkl89 offensichtlich kennst du di da aus wie is des mit da tagesmutterbetreuung-da kann man ja auch bis zu einem betrag was absetzen? iwie steig i da bald nimma durch- und der kinderfreibetrag / absetzbetrag gebührt jdm auch wenn ma arbeitet? sry wenn i mi da a bissi doof anstell
@Amanda85 der Kinderfreibetrag gebührt jedem, der Lohnsteuer zahlt und es verringert um den jeweiligen Betrag die Steuerbemessungsgrundlage. Also in Karenz kann frau diesen Freibetrag nicht in Anspruch nehmen. Wo keine Lohnsteuer gezahlt wird, da kann auch nix zurückgeholt werden.
Kinderbetreuungskosten können bis zu 2.300Eur abgesetzt werden, aber nur jener Betrag, den man tatsächlich auch zahlt. Förderungen vom Staat zB dürfen nicht mit reingerechnet werden, ebenso wie Essens- und Bastelgeld.
Hier wirds auch gut beschrieben: https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html
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Kommentare
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Ich glaub @rdb2011 oder @maxi das geht auch für private oder !? Ich Kenn das nur von der Firmenseite aus ...
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auf alle Fälle nachfragen.
Es kann ja auch sein, dass sie deine Belege gar nicht brauchen - kommt drauf an, was du alles abgesetzt hast.
Manchmal wird man vom System einfach ausgewählt und dann muss sich ein Mitarbeiter deinen Akt ansehen, der kann dann entweder die Unterlagen verlangen oder er gibt den Akt sofort frei.
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Medikamente und Rezepte der Kinder können abgesetzt werden von meinem Freund? Bild mir ein grad gelesen zu haben das das geht.
Wenn ich Brille, Kontaktlinsen brauch und er bezahlt, kann er es dann reinnehmen? Auch wenn ich eakbg beziehe oder erst danach?
Meine Unvall bzw Lebensversicherung die ich bezahle: Kann er das reinnehmen während ich Karenz bin?
Der Thread ist übrigens super! Hat mir schon so einige Fragen beantwortet!
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gerade im ersten Halbjahr kommen Unmengen an Erklärungen rein; wenn man noch nie geprüft wurde, oder sich die Beträge/Umstände zum Vorjahr ändern, etc dann wird man zur Prüfung ausgewählt, oder auch per Zufall.
in Sbg hat die AK zb im März und April über 12.000 ANVA betreut, dazu kommen noch jene die selber gemacht werden,
und das sind Unmengen an Fällen, die die FA-Mitarbeiter der Reihe nach abarbeiten;
wenn der für dich zuständige Mitarbeiter dann zu deinem Akt kommt, kann er ihn entweder gleich freigeben (weil die Zahlen für ihn plausibel sind, bzw sich nicht viel zum Vorjahr geändert hat), oder du bekommst ein Ergänzungsersuchen, dass du die Unterlagen einreichen musst.
die zu erwartende Steuergutschrift spielt bei der Frage ob man geprüft wird keine Rolle.
Klar wird die Bearbeitung deines Aktes relativ wenig Arbeit verursachen, aber der für dich zuständige Mitarbeiter wird wahrscheinlich etliche Hundert solcher Fälle haben.
Da wird nicht viel anderes übrig bleiben, als abzuwarten und nach den 6 Monaten nachfragen und evtl eine Säumnisbeschwerde einbringen.
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bitte sehr!
ich weiß es ist blöd so lange zu warten, aber das Geld wird kommen :-)
und evtl gehts im nächsten Jahr dann vielleicht besonders flott.
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so ganz verstehe ich jetzt nicht was du meinst ;-)
Während du nur KBG beziehst, kannst du nichts absetzen (da hast du auch keinen Lohnzettel im Finanzonline), du hast kein Einkommen und zahlst somit keine Steuern.
Bist du vom AG freigestellt und bekommst weiter dein Gehalt/Lohn ausbezahlt? dann kannst du ganz normal eine ANVA machen.
AMS ist zwar als Lohnzettel im Finanzonline hinterlegt, aber hier kann man nichts absetzen (außer evtl den AVAB).
wenn du in einem Jahr nur 3 Monate steuerpflichtiges Einkommen hast (und zusätzlich Wochengeld und AMS), kannst du eine ANVA machen.
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wenn dich der AG freistellt, bekommst du von ihm das Geld (musst dafür nicht arbeiten gehen), ab Mutterschutz dann von der Krankenkasse, das wird bei dir dann Mitte November sein.
da solltest dann auf jeden Fall etwas zurückbekommen.
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naja Feuer unter dem Hintern würde ich ihnen nicht machen, die sitzen ja doch am längeren Ast :-)
Da gibts fürs FA auch wieder Möglichkeiten das zu verlängern.
Ich würd einfach anrufen und nachfragen, darauf hinweisen, dass es schon länger als 6 Monate sind und man auch gerne bereit ist Unterlagen einzureichen.
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die 6 Monate gelten zb nicht wenn das FA nicht in der Lage ist die Lohnsteuer zu berechnen zb wenn der AG keine Meldung gemacht hat, ein FinStrG-Verfahren anhängig ist, ggf bei insolvenz des AG, etc also den FA keine Schuld trifft.
meistens reicht, wenn man beim FA selber vorstellig wird und mal beherrscht freundlich nachfragt.
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wenden
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du weißt, dass in den ersten Monaten immer viel zu tun ist und hast Verständnis aber eben nicht ewig. denn bei einer Rückzahlung wird ja auch eine zahlfrist verlangt.
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ist möglich
wieviel hast du monatlich brutto verdient?
dein Einkommen wird die ersten 5 Monate ganz normal besteuert, als ob du das ganze Jahr arbeiten gehn würdest.
Beim Steuerausgleich wird dieses Einkommen dann auf das ganze Jahr (also 12 Monate) verteilt und dafür dann die "Jahressteuer" ausgerechnet.
Da ergibt sich natürlich eine Differenz weil du ja nur 5 Monate gearbeitet hast, also wird das sicher stimmen.
Schau dir einfach den Bescheid an, da steht eh drauf wie hoch die anrechenbare Lohnsteuer ist und wie hoch die tatsächliche ist, etc.
PS: Falls dein Mann den AVAB beantragen sollte, dann darf dein Einkommen inkl Wochengeld nicht über 6.000€ sein.
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weil ich mein haus verkauft, aber keine steuer gezahlt hab häng ich in der prüfung. hab dann gesagt 'ahm, das war mein Hauptwohnsitz seit 2011, der Notar sagte es ist keine Steuer zu zahlen'. 'Achso, nagut dann vermerk ich das und es wird weiter bearbeitet.' Toll, danke ... wann hätte mich da jemand fragen wollen diesbezüglich wenns die Info eh schon seit drei Monaten haben, dass da keine Steuer gezahlt wurde???
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Weißt du wann das Geld nach Bescheid ca einlangt? Ich muss es vor Freitag am Konto haben, sonst kann ich davon nix verwenden (
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ich hätte da mal eine frage ,
ich habe bis jetzt immer meine pendlerpauschale über den lohnsteuerausgleich eingereicht . jetzt ist das jahr 2016 bald um und für mich stellt sich die frage wie mach ich das jetzt für 2015 , ich war ja ab 02.dezember in muschu . also habe ich nur 11 monate gearbeitet ^^ ( oder ist das egal ? ) checkt das das finazamt automatisch ? ich habe keinen bock mich dan mit nachzahlungen oder so nen getöns herum zu schlagen ..
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Stimmt, ich könnte einfach den Betrag durch 12 mal 11 rechnen & dan müsste das auch passen oder ? :thinking_face: :see_no_evil:
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Der Rechner zeigt dir auch jeweils den monatlichen Betrag an.
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Weis jemand wie das ist wenn ich erst seit okt 16 wieder arbeiten gehe ob es besser ist den freibetrag bei meinem mann zu machen? ??
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Da ich unseren Steuerausgleich immer online mache, schau ich mir immer an, welche Variante (nur ein Elternteil oder beide, die den Freibetrag geltend machen) für uns günstiger ist und spiel halt beide Varianten mit der Vorberechnung durch.
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Kinderbetreuungskosten können bis zu 2.300Eur abgesetzt werden, aber nur jener Betrag, den man tatsächlich auch zahlt. Förderungen vom Staat zB dürfen nicht mit reingerechnet werden, ebenso wie Essens- und Bastelgeld.
Hier wirds auch gut beschrieben: https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html