Lohnsteuerausgleich

145791035

Kommentare

  • Warum soll das ein Scherz sein?

    Wenn die GKK noch keine Meldungen geschickt hat, dann würde ich warten - aber das siehst ohnehin, ob neben den Lohnzettelmeldungen auch GKK-Meldungen da sind..
    BieneMaya schrieb: »
    ha ha habe jetzt meinen steuerausgleich gemacht guthaben 16 euro des is a scherz oder? oder muss ich noch auf die gkk warten?

  • nein nur der Arbeitgeber hat ma was geschickt,gkk nicht.
    naja weil des wenig ist ich gebe all meine Arzt kosten ein und Versicherung und deswegen wird es a net mehr als 16 euro
  • Ich habs vor 2 Wochen gemacht und es ist immer noch nix von der GKK drinnen. Haben die auch die Frist bis ende Februar?
  • Bis Mitte märz is die frist :(
  • Na toll, die dürfen sich wieder Zeit lassen. Aber wehe die brauchen was von einem X( Die gehen mir auf die Nerven!!!
  • Ja so sehe ich das auch .....
  • Aber was bekomme ich bitte von der gkk? Da kann ich ja nichts abschreiben oder?
  • Nein aber zur Berechnung von dem ganzen brauch das FA auch die Daten von der GKK, genau wie die Lohnzettel vom AG.
  • Aber es wird bei mir aber net mehr werden wie diese 16 euro odet?
  • @carry ist das dann im bescheid angeführt wieviel es weniger ausmacht?
  • @carry ist das dann im bescheid angeführt wieviel es weniger ausmacht?

    Ja, Berechnung ist im Bescheid ersichtlich
  • BieneMaya schrieb: »
    Aber es wird bei mir aber net mehr werden wie diese 16 euro odet?

    Nein, aber schriftlich wirst du von der Gkk nix mehr bekommen, die geben dem FA die Daten bekannt.
  • BieneMaya schrieb: »
    nein nur der Arbeitgeber hat ma was geschickt,gkk nicht.
    naja weil des wenig ist ich gebe all meine Arzt kosten ein und Versicherung und deswegen wird es a net mehr als 16 euro

    Wie bereits in den vorigen Posts erklärt - von @claudsch1980 und mir - die Abschreibposten wirken sich dann bei Dir nicht mehr aus
  • Also die wgkk zählt man ja nicht zu den arbeitgebern dazu und es ändert sich ja auch nichts an der situation

    @bienemaya ich habe einigws abzuschreiben deswegen ist es ein etwas höherer betrag den ich retour bekomme
  • Jo, manchmal ist es ein bissi kompliziert mit dem Lohnsteuerausgleich, und zahn tut sichs auch. Aber wenn er mal raus ist, gehts oft sehr schnell, und ein paar Hunderter mehr sind am Konto. Bzw. wandern gleich aufs Sparefroh-Büchl der Kleinen, wenns irgendwie geht.
  • Ich hab auch eine Frage: hab den Lohnsteuerausgleich online gemacht und vorberechnet es kommt eine Gutschrift raus, erst dannach habe ich meine Konder mitreingenommen wo ich ja für zwei Kinder den Absetzbetrag habe und die Betreungskosten. Neuerlich vorberechnet kommt exakt die gleiche Summe wie vorher raus. Nehme ich nur meine Kinder rein und schreibe sonst nichts ab ( kann ich ja theoretisch in den Ausgleich meines Mannes auch geben) kommt wieder die gleiche Summe bei der Vorberrechnung raus, denkt ihr das ich damit einfach den Höchstbetrag für mich erreicht habe da ich ja nur 20h arbeite und daher nicht so viel Lohnsteuer zahle kann ich auch nicht so viel retour bekommen
  • @Sweetbaby Gib die Betreuungskosten der Kids beim Mann rein, zahlt sich mehr aus. Ich hab auch nur 20h die Woche gearbeitet und wir machen das immer so, dass alles was geht beim Mann drinnen ist.
  • @Sweetbaby ich weiß natürlich nicht was du verdienst aber bei teilzeit mit 20h wird nicht viel (falls überhaupt) gezahlte lohnsteuer sein ... am besteb die kinderbetreuungskosten beim mann reinnehmen, wenn er vollzeit arbeitet wirkt sich das bestimmt aus!
  • :D sorry das war meine tochter
  • Danke ja so werd ich es eh machen ich bin eh voll zufrieden mit der vorberrechnung
  • Heute ist der GKK Lohnzettel übermittelt worden allerdings mit 0 Euro.
    Wie kan das sein? Bin ja seit Mai in Mutterschutz gewesen.
  • @jacqueline deswegen hab ich auch schon mal nachgefragt, ist weil ja das Wochengeld vom Nettolohn berechnet wird und deswegen auch keine Steuern bezahlt werden. :D
  • Aber ich kann auch keine vorberechnung machen. Ist das normal ?
  • @jacqueline was hast denn bei arbeitsstellen eingetragen? Da darfst die gkk nicht mitzählen!
  • Ah ok das kann sein. Ich hab 2 eingetragen. Super tip Danke.
  • HILFE!!!

    Stimmt das wirklich, dass wenn man über ein ganze Jahr Karenz ist und kein Einkommen hat außer das Kinderbetreuungsgeld, dass man vom Lohnsteuerausgleich nichts zurück bekommt?

    Was ist den mit dem Kinderfreibetrag, oder den Krankheitskosten für das Kind, oder Kirchenbeitrag, Spenden etc. ???
  • Ich weis nur das man den alleinerziher beantragen kann wenn man alleinerziher ist bei den anderen sachen kenn ich mich nicht aus.
  • @kari naja der lohnsteuerausgleich dient zum Ausgleich der bezahlten Lohnsteuer! Wenn man also keine bezhalt wirds schwer ;-)
    Nachbarin2013
  • @Kari kann dein mann rein nehmen den freibetrag und die anderen sachen,wie zb. krankheitskosten! du bekommst nichts weil du auch keine steuern.bezahlt hast:)
  • @claudsch1980 wenn ich nur 1,5 Monate gearbeitet habe kann ich ihn aber machen oder?
  • @wunschbaby2014 egal wie lang du gearbeitet hast, sobald du ein Lohnsteuer pflichtiges einkommen hast bzw gehabt hast, kannst du einen Ausgleich machen.
    Die frage ist halt immer ob sich's auszahlt, aber selbst nen Euro würde ich dem Finanzamt nicht schenken, die schenken mir ja auch nix ;-)
  • @kari es gibt die sogenannte Negativsteuer, aber das sind nur ein paar Euros.
    Wenn du einen Partner/Ehemann hast, schau dass du alles bei im reingeben kannst. So hab ichs auch gemacht und wir haben ganz viel zurückbekommen.
    Kinderbetreuungskosten, Personenversicherungen, Steuer, Spenden kannst alles reingeben, aber wie gesagt, am bestem beim Partner....zahlt sich mehr aus ;-)
  • auch für die negativ-steuer muss man ein steuerpflichtiges einkommen haben! dazu zählt weder das ams-geld noch das kbg geld
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 9. 04. 2014, 14:35
    Wer finanzonline hat, kann das im Vorhinein berechnen lassen, was raus kommt...(und ob ein Guthaben sich ausgeht...)

    Und wenn dann ein Guthaben rauskommt, egal wie hoch, würde auch ich den Send-Button drücken. :)
  • Danke für die Infos. Blöd nur das mein Lebensgefährte den auch schon gemacht hat und schon Geld zurück bekommen hat. :(

    Ob man das eventuell nachreichen kann?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 10. 04. 2014, 10:11
    Kari schrieb: »
    Danke für die Infos. Blöd nur das mein Lebensgefährte den auch schon gemacht hat und schon Geld zurück bekommen hat. :(

    Ob man das eventuell nachreichen kann?

    JA, kommt aber darauf an, ob die Berufungsfrist noch offen ist - dh. wann hat er den Bescheid bekommen - wenn das noch KEIN Monat her ist, dann geht es.

    Dann kann man berufen und alle noch ausstehenden Posten gelten machen.

  • Liebe Isabella...find das auch immer ziemlich kompliziert! Hast denn das schon gesehen? http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/lohnundgehalt/Lohnsteuer.html
  • Ich bin gerade dabei den Steuerausgleich für 2013 zu machen, habs irgendwie immer rausgeschoben, weil ich mich nicht so ganz auskenne, aber jetzt wirds dann wirklich endlich Zeit ;) .

    Ich hätte ein paar Fragen, vielleicht kann mir diese bitte wer beantworten:

    Da wir jetzt ja gemeinsam ein Kind haben muss ich auch meinen Lebensgefährten anführen oder?

    Ich habe im Jahr 2013 im Jänner Wochengeld (rd. 1900,--) bekommen, dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und ab Dezember hab ich wieder gearbeitet (rd. EUR 1570 brutto und rd EUR 1.150,-- netto). Kann mein Lebensgefährte dann auch den Alleinverdienerabsetzbetrag auswählen?

    Ich hab zwar die Familienbehilfe bekommen, aber da ich fast keine Lohnsteuer gezahlt hab, kann er dann den Kinderfreibetrag mit EUR 220,-- absetzen?

    Wir haben auch eine Krankenversicherung für die Kleine. Diese steht allerdings bei der Finanzamtsbestätigung von der Versicherung bei mir oben, weil wir eine gemeinsame Familienpolizze haben, da wir nicht verheiratet sind, hat mein Lebensgefährte eine eignene Polizze. Kann er auch den Betrag für die Kleine absetzen oder würde das nur bei mir gehen, was ja sinnlos ist, weil ich eh schon selbst genug zum absetzen hab, aber nur rd. 90,-- Lohnsteuer bezahlt hab.

    Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 27. 09. 2014, 21:19
    girl1974 schrieb: »
    Ich bin gerade dabei den Steuerausgleich für 2013 zu machen, habs irgendwie immer rausgeschoben, weil ich mich nicht so ganz auskenne, aber jetzt wirds dann wirklich endlich Zeit ;) .

    Ich hätte ein paar Fragen, vielleicht kann mir diese bitte wer beantworten:

    Da wir jetzt ja gemeinsam ein Kind haben muss ich auch meinen Lebensgefährten anführen oder?


    JA


    Ich habe im Jahr 2013 im Jänner Wochengeld (rd. 1900,--) bekommen, dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und ab Dezember hab ich wieder gearbeitet (rd. EUR 1570 brutto und rd EUR 1.150,-- netto). Kann mein Lebensgefährte dann auch den Alleinverdienerabsetzbetrag auswählen?



    Wochengeld und Arbeitseinkommen zusammenrechnen, wenn das unter 6000 Euro ist, dann JA


    Ich hab zwar die Familienbehilfe bekommen, aber da ich fast keine Lohnsteuer gezahlt hab, kann er dann den Kinderfreibetrag mit EUR 220,-- absetzen?



    JA


    Wir haben auch eine Krankenversicherung für die Kleine. Diese steht allerdings bei der Finanzamtsbestätigung von der Versicherung bei mir oben, weil wir eine gemeinsame Familienpolizze haben, da wir nicht verheiratet sind, hat mein Lebensgefährte eine eignene Polizze. Kann er auch den Betrag für die Kleine absetzen oder würde das nur bei mir gehen, was ja sinnlos ist, weil ich eh schon selbst genug zum absetzen hab, aber nur rd. 90,-- Lohnsteuer bezahlt hab.



    Ja, falls er auch "mitbezahlt" hat ;-) - bei einer Familienpolizze darf man das wohl annehmen ;-)


    Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

  • Hallo, kann ich denn Therapiekosten und Rheakosten(eigenanteil) auch mit angeben und was für Nachweiße brauch ich, zb von der Therapie; brauch ich welche? Von der Reha hab ich ja eh n Schreiben von der PVA wo die Summe drinsteht. Könnte ich meine Rezeptgebühr für meine Schilddrüsentabletten auch angeben? Würde dann ab nächstes Jahr dann alle Rechnungen aufheben für das folgende Lohnsteuer Jahr.

    würde mich über Tipps sehr freuen und sag schon mal Danke :)
  • @carry danke für deine Antwort. Naja die Versicherung zahl eigentlich ich. Meine Maus und ich haben eine gemeinsame Familienpolizze, mein Freund hat eine eigene, war mit seinem bereits bestehenden Bandscheibenvorfall etwas schwieriger, weil wir nicht wußten ob ihn die Versicherung überhaupt nimmt, deshalb die getrennten Polizzen. Geht das dann trotzdem, dass er für 2013 diese absetzt. Ab 2014 würd wahrscheinlich eh ich sie wieder absetzen.
  • @reeni eigenanteil der kur kannst auf jeden fall mit reinnehmen, ob die Tabletten anerkannt werden ist die frage ob dus bei arztkosten oder als heilbedarf absetzen kannst
  • @reeni
    die Kurkosten (deine Eigenanteil) kannst du als außergewöhnliche Belastung reinnehmen, nach Abzug einer Haushaltsersparnis
    Kurkosten [nach Abzug einer anteiligen Haushaltsersparnis für Verpflegung (Vollpension) in Höhe von 5,23 Euro täglich

    Rezeptgebühren, etc sind als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen
    hier hast du allerdings einen steuerlichen Selbstbehalt von ca 1Bruttomonatsgehalt, wenn du zb 2000€ brutto im Monat verdienst und "nur" 400€ Krankheitskosten pro Jahr hast, dann wird sich das nicht auswirken.
  • girl1974 schrieb: »
    @carry danke für deine Antwort. Naja die Versicherung zahl eigentlich ich. Meine Maus und ich haben eine gemeinsame Familienpolizze, mein Freund hat eine eigene, war mit seinem bereits bestehenden Bandscheibenvorfall etwas schwieriger, weil wir nicht wußten ob ihn die Versicherung überhaupt nimmt, deshalb die getrennten Polizzen. Geht das dann trotzdem, dass er für 2013 diese absetzt. Ab 2014 würd wahrscheinlich eh ich sie wieder absetzen.




    Grundsätzlich können im österreichischen Einkommensteuersystem Kosten nur von jener Person steuerlich geltend gemacht werden, die diese Kosten wirtschaftlich getragen hat und für welche diese auch angefallen sind. Abweichend davon können bestimmte Kosten im Rahmen der „Sonderausgaben“ und „außergewöhnlichen Belastungen“ auch für Angehörige geltend gemacht werden.

    Im Rahmen der Sonderausgaben sind folgende Kosten, welche für den nicht dauernd getrennten (Ehe-)Partner oder für die Kinder geleistet werden, betroffen:

    Prämien für bestimmte Personenversicherungen (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen sowie Lebensversicherungen)
    Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und –sanierung
    Kirchenbeiträge

    also JA

  • Im Rahmen der Sonderausgaben sind folgende Kosten, welche für den nicht dauernd getrennten (Ehe-)Partner oder für die Kinder geleistet werden, betroffen:

    Prämien für bestimmte Personenversicherungen (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen sowie Lebensversicherungen)
    Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und –sanierung
    Kirchenbeiträge

    Ich habe mal eine Frage zur Wohnraumschaffung:

    1. Da muss es immer um Neubau gehen oder kann man auch Kosten der Wohnraumsanierung (bestehende Altwohnung) absetzen?

    2a. Wir sind 2 Kreditnehmer und zahlen einen gemeinsamen Kredit. Beispiel: Monatlich 1000€ Kredit.
    Wie kann man diese Kosten nun absetzen, wenn beide dies als Sonderausgaben angeben.
    Jeder dann 500€?

    2b: Angenommen im nächsten Jahr ist nur noch ein Alleinverdiener vorhanden. Kann er dann die ganzen 1000€ als Sonderausgaben (ist eh begrenzt) absetzen?

    3. Ich war im vergangenen Jahr beim Wahlarzt und habe ja einen bestimmten Betrag von der Krankenkasse zurückbekommen. Beispiel RE 80€, KK zahlt 60€

    Welche Summe nehme ich nun als Arztkosten? 20€ Differenz oder die 80€??

    DANKE!
    @carry
    @claudsch1980
  • Ich hab mal eine Frage. Ich kann ja auch in der Karenz einen Lohnsteuerausgleich machen. Jetzt war ich gerade auf der Finanzonline Seite und hab meine paar Zusatzversicherungen eingegeben und bin auf Vorberechnung gegangen. Nun zeigt er mir allerdings 0 Euro an die ich zurück bekomme. Wie kann das sein?
    Muss ich da auch auf einen Jahreslohnzettel warten?
  • Können schon, ob was raus kommt, ist eine andere Frage:

    Wenn du nur KbG bekommst, das ganze Jahr über und keine sonstige Lohn- oder Gehaltseinkünfte hast, dann kannst du noch so viele Abschreibposten haben, man bekommt nix zurück.

    Es kann aber auch sein, dass die Lohnzetteln deiner Arbeitgeber noch nicht da sind....die haben noch Zeit diese zu übermitteln.. Ob da aber die Vorberechnung bereits aktiv ist, weiß ich nicht..
    jacqueline schrieb: »
    Ich hab mal eine Frage. Ich kann ja auch in der Karenz einen Lohnsteuerausgleich machen. Jetzt war ich gerade auf der Finanzonline Seite und hab meine paar Zusatzversicherungen eingegeben und bin auf Vorberechnung gegangen. Nun zeigt er mir allerdings 0 Euro an die ich zurück bekomme. Wie kann das sein?
    Muss ich da auch auf einen Jahreslohnzettel warten?

  • Hab aich eine frage, wenn man so wenig verdient das man keine lohnsteuer bezahlt bekommt ja auch eine negativsteuer oder? Gibts das wenn man nur karenz bezieht nicht?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 01. 2015, 17:17
    nicki22 schrieb: »
    Hab aich eine frage, wenn man so wenig verdient das man keine lohnsteuer bezahlt bekommt ja auch eine negativsteuer oder? Gibts das wenn man nur karenz bezieht nicht?

    Nein, das gibt es in der Karenz nicht. (wenn nur Kbg-Bezug) - außer du bist Alleinerzieherin....dann gibt es schon was zurùck
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum