Hallo ihr lieben,
da ich die letzten Tage einfach niemanden bei der AK erreichen kann, dachte ich ich frage hier mal nach. Vielleicht gibt es ja wen, der mir eine Info geben kann. Folgender Sachverhalt:
Ich bin momentan noch in Karenz bis Anfang Oktober und habe das einkommensabhängige KGB-Modell gewählt, sprich ich habe im zweiten Karenzjahr kein KBG bezogen. Das würde bedeuten, das ich keinen Anspruch auf Wochengeld habe. Jetzt ist es aber so, dass ich zwischen Ende der Karenz und dem Anfang des Mutterschutzes für das zweite Baby genau zwei Monate arbeiten gehen würde. Ich werde aber höchstwahrscheinlich bezahlt von der Firma freigestellt/beurlaubt für diese Zeit.
Zu meiner Frage: hab ich jetzt Anspruch auf Wochengeld? Da ich ja dazwischen die zwei Monate „arbeite“, aber die Berechnungsgrundlage ja drei Monate sind, bin ich mir jetzt total unsicher.
Hoffe mir kann wer helfen und danke an alle die den langen Text bis hierhin gelesen haben
Kommentare
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Und theoretisch ist es auch logisch... es muss eingezahlt werden, damit man etwas ausbezahlt bekommt. Also der AG muss für dich zahlen, dass du dann eben was von der GK bekommst und wenn du nicht arbeitest und er nichts für dich bezahlt, kann die GK dir auch nichts geben. Ich wünsche dir, dass ich mich irre und zumindest die 2 Monate berechnet werden, vermute aber leider nicht.
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Es werden die letzten 3 Monate berechnet. Sollte man zb nur 2 Monate gearbeitet haben dann werden die herangezogen und ein Teil VOR der Karenz - Mischberechbung nennt man das.
Aber auch nur wenn du vor dem Mutterschutz in einer gesetzlichen Karenz warst und 6 Monate vorher bei der Firma beschäftigt warst.
Ich würde bzgl des Wochengeldes eher bei der zuständige Krankenkasse nachfragen weil die berechnen es ja.
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Kannst du mir dann bitte sagen, was sie dir gesagt haben? Ich möchte nur sicher gehen, dass ich nichts falsch verstanden habe danke!!
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