Erneuter Mutterschutz zwei Monate nach Karenzende- Wochengeld?

Hallo ihr lieben,
da ich die letzten Tage einfach niemanden bei der AK erreichen kann, dachte ich ich frage hier mal nach. Vielleicht gibt es ja wen, der mir eine Info geben kann. Folgender Sachverhalt:

Ich bin momentan noch in Karenz bis Anfang Oktober und habe das einkommensabhängige KGB-Modell gewählt, sprich ich habe im zweiten Karenzjahr kein KBG bezogen. Das würde bedeuten, das ich keinen Anspruch auf Wochengeld habe. Jetzt ist es aber so, dass ich zwischen Ende der Karenz und dem Anfang des Mutterschutzes für das zweite Baby genau zwei Monate arbeiten gehen würde. Ich werde aber höchstwahrscheinlich bezahlt von der Firma freigestellt/beurlaubt für diese Zeit.

Zu meiner Frage: hab ich jetzt Anspruch auf Wochengeld? Da ich ja dazwischen die zwei Monate „arbeite“, aber die Berechnungsgrundlage ja drei Monate sind, bin ich mir jetzt total unsicher.

Hoffe mir kann wer helfen und danke an alle die den langen Text bis hierhin gelesen haben :D

Kommentare

  • Soweit ich weiß musst du 3 Monate dazwischen gearbeitet haben um wieder Anspruch auf wochengeld zu haben. Aber vielleicht kann dir wer anderer genauere Infos geben.
  • Ich bin mir auch nicht ganz sicher, denke aber es werden die letzten 3 Monate als Grundlage verwendet. Sprich wenn du die 2 Monate voll arbeitest, solltest du eigentlich 2/3 vom Gehalt als wochengeld erhalten 🤔. In mir aber echt nicht sicher.
  • @Julia. Hm ich weiß eben nicht ob drei Monate nötig sind, im Internet finde ich nur die Info, dass man zwischen Karenz und Mutterschutz wieder beschäftigt sein sollte, ob es drei Monate sein müssen steht da aber nicht 😫
    Villacherin
  • @Mini1993 Das glaube/hoffe ich auch, wäre immerhin besser als garnichts 😅 find es ja generell gemein, das man keinen Anspruch hat wenn man das gehaltsabhängige Modell wählt, aber ist halt leider nun mal so 🙈
  • Also ich bilde mir ein, bei meiner besten Freundin hieß es damals, sie muss 3 Monate gearbeitet haben (ihr Baby ist jetzt 8 Monate alt) sie hatte keinen Anspruch auf wochengeld, weil sie eben erst nur 2 Monate gearbeitet hat.
    Und theoretisch ist es auch logisch... es muss eingezahlt werden, damit man etwas ausbezahlt bekommt. Also der AG muss für dich zahlen, dass du dann eben was von der GK bekommst und wenn du nicht arbeitest und er nichts für dich bezahlt, kann die GK dir auch nichts geben. Ich wünsche dir, dass ich mich irre und zumindest die 2 Monate berechnet werden, vermute aber leider nicht.
  • Ja ich kenn das auch mit den 3 Monaten, war bei einer Kollegin so.
  • Ich habe diesbzgl. letze Woche mit der AK telefoniert.
    Es werden die letzten 3 Monate berechnet. Sollte man zb nur 2 Monate gearbeitet haben dann werden die herangezogen und ein Teil VOR der Karenz - Mischberechbung nennt man das.
    Aber auch nur wenn du vor dem Mutterschutz in einer gesetzlichen Karenz warst und 6 Monate vorher bei der Firma beschäftigt warst.
    Ich würde bzgl des Wochengeldes eher bei der zuständige Krankenkasse nachfragen weil die berechnen es ja. :)
  • also ich hab mich bei der Ak telefonisch damals erkundigt.. siecsagte, ja.. 3 Monate sind Grundlage.. aaber wenn man halt das noch nicht zam bracht hat, gibts ne Berechnung sgrundlage..
  • Danke an euch alle für eure Antworten! Ich werd am besten mal nächste Woche direkt bei der KK anrufen und da nachfragen wie genau das geregelt ist. :)
  • vtina53 schrieb: »
    Danke an euch alle für eure Antworten! Ich werd am besten mal nächste Woche direkt bei der KK anrufen und da nachfragen wie genau das geregelt ist. :)

    Kannst du mir dann bitte sagen, was sie dir gesagt haben? Ich möchte nur sicher gehen, dass ich nichts falsch verstanden habe :) danke!!
  • Ja, mich würde das auch stark interessieren. Kannst du das dann evtl hier rein schreiben?
  • @schorsch07 @Julia. ja klar, mach ich gerne, werd am Montag gleich mal anrufen und schreib dann hier rein welche Info ich bekommen hab! ☺️
    schorsch07
  • Mich würd die Info auch interessieren :) morgen beginnt meine 6 Arbeitswoche nach der Karenz, Wuzi Nr 2 ist unerwartet schnell unterwegs und sobald ich den Muki Pass hab will mich mein Dienstgeber Corona bedingt freistellen :)
  • Hallöchen, befinde mich jetzt auch Ende 7. Woche ist das jetzt eigentlich gesetzlich geregelt wenn man den Abstand zum Kunden nicht einhalten kann das man ab dem Zeitpunkt von Muki vom Arbeitgeber Dienstfrei gestellt wird inkl. Bezahlung - weiß das von euch jemand?
  • @hair Nein und warum soll es der Arbeitgeber zahlen ?
  • Hallo an alle! Ich habe bei der Krankenkasse nachgefragt, ob ich denn jetzt Anspruch auf Wochengeld habe da ich ja nur zwei Monate arbeiten gehe und die Antwort ist ja! Das Wochengeld wird dann eben nur mit den zwei Monaten berechnet und für den dritten Monat nehmen sie die Summe „0“. Ist auf jeden Fall besser als garnichts und ich freu mich 😄
  • Oh das freut mich für dich! Besser als nichts, das stimmt
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