Hallo zusammen!
Soweit ich weiss, muss das DV bei einer Schwangeren nicht verlangaert werden, wenn sachliche Gruende vorliegen, wie zB die Erprobung, wenn die „normale“ Probezeit wegen den besonderen Qualifikationserfordernissen des Arbeitsplatzes nicht ausreicht. Ich arbeite in einer Firma, wo die Aufgaben recht komplex sind. Zur Einschlung braucht man 4 Monate, dann arbeitet man alleine. Je nach dem, ob der AG mit dem neuen AN zufrieden ist oder nicht, bekommt man nach der 6-monatigen Befristung einen unbefristeten Vertrag oder eben nicht. Die Stelle erfordert aber keinen Uni-Abschluss oder besondere Vorkenntnisse. Ich habe Mitte Jaenner angefangen, hab die Einschulung begonnen, die aber Anfang Maerz wegen dem Coronavirus unterbrochen wurde. Da wir mit Kunden zu tun haben und jetzt nur sehr wenige Kunden kommen duerfen, wurde ich noch immer nicht ganz eingeschult und leider kann ich nicht immer ganz alleine arbeiten. Koennte das in meinem Fall ein sachlicher Grund sein oder eben nicht, weil die Stelle "keine besonderen Qualifikationen" erfordert, oder eben doch, weil die "normale" Probezeit zur Einschulung nicht ausreicht? Ich bin schwanger geworden und mein Vertrag wuerde mit 07. Juli auslaufen. Von der Direktion habe ich noch immer keine Antwort bekommen...
Kennt sich hier jemand aus?
Kommentare
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Ich dachte befristete Verträge können in der Schwangerschaft schon auslaufen sofern nicht die Schwangerschaft der Grund ist warum nicht verlängert wird. Also wenn man zum Beispiel für ein Projekt angestellt ist das ausläuft oder blöd gesagt wenn man am Christkindlmarkt verkauft dann muss dich der AG dann nicht bis zum Sommer zahlen. Ich kann aber auch falsch liegen. Würde mich auch an die AK wenden.
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