Elternteilzeit - Elternteilzeit zweites Kind

Hallo, die elternteilzeit muss man ja 3 monate vorher beantragen. Meine 2 jährige karenz endet mit dem mitte september. Diese frist habe ich nun aber leider schon versäumt. Kann ich die elternteilzeit nun mit ende september beantragen?! Geht das? Dann wären dir tage dazwischen von mir vollzeit zum arbeiten.

Weiteres wollte ich dann wissen wenn man wieder erneut schwanger wird, dann endet die elternteilzeit mit dem mutterschutz. Wenn ich nach dem 2. kind wieder elternteilzeit wähle: werden die stunden dann von den „letzten“ reduzierten 30 std der ersten elternteilzeit berechnet oder von den 38,5 std die ich vor meinem ersten kind gearbeitet habe?

Ich hoffe es klingt alles logisch für euch.... lg regina und danke schon mal!

Kommentare

  • @Rere ja kannst ein paar Tage Vollzeit arbeiten und dann in ETZ gehen bzw vielleicht genehmigt deine Firma es ja auch wenn du die Frist versäumt hast. Nach der 2. Karenz bist du wieder auf 38,5h laut AK bei mir (Karenz unterbricht ETZ)
  • Hi.
    Bzgl. Elternteilzeit: habe in April mit einem AK Mitarbeiter gesprochen. Ich arbeite seit Ende der Karenz von meinem Kind in Teilzeit (nicht als Elternteilzeit gemeldet) bei derselben Firma, bei der ich vor der Geburt Vollzeit gearbeitet hatte. Das heißt seit 2017. Der AK Mitarbeiter meinte, ich könnte nach der Karenz vom 2.Kind Elternteilzeit beantragen für 80% der 30Wochenstunden oder aber auch die volle 30W/h arbeiten. Nur die Mindeststunden müssen 12W/h betragen. Er ging also wohl nicht von den 38,5W/h aus.
    VG
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