Mutterschutz - Geld

KariKari

530

bearbeitet 14. 02. 2013, 01:19 in Karenz & Rechtliches
Hallöchen, ganz blöde Frage.
Beim Mutterschutz bekommt man ja den Durchschnitt von den letzten 3 Monatsgehältern.
Meine Frage aber:
Ich bin derzeit in Karenz, hab die Einkommensabhängige genommen, bleibe jedoch 2 Jahre daheim.
Sprich vom 1. bis zum 2. Lebensjahr bekomme ich ja gar nichts.
Sollte ich jetzt wieder schwanger werden, fällt der Mutterschutz genau in meine jetzige Karenzzeit.
Wird der Mutterschutz dann von meinen 3 Monatsgehältern vor meiner 1. Schwangerschaft berechnet oder von den "letzten 3 Monat nichts"? :-S

Kommentare

  • da bekommstis gleiche wochengeld da du ja nid arbeitslos warst
  • Ja bin nur irritiert, weil ich muss mich nämlich dieses eine Jahr mit meinem Freund mitversichern, obwohl ich ja in Karenz bin. :-?
  • ja weil du kein kbg beziehst aber frag einfach bej der gkk und ak nach :)
  • ABER du bist ja noch in einem bestehenden dienstverhältnis und in Karenz das heißt du nist versichert
  • KariKari

    530

    bearbeitet 14. 02. 2013, 01:41
    Ja bin schon in einem bestehenden Dienstverhältnis, die bei der GKK hat damals zu mir gesagt ich darf 2 Jahre daheim bleiben, muss mich aber im 2. Jahr mit meinem Freund mit versichern, weil ich ja dann kein Kbg. mehr beziehe.

    Kbg. und Karenzdauer sind ja 2. Paar Schuhe. Versteh nicht, warum ich mich mit meinem Freund mit versichern muss.

    Von einem 2. Kind war damals noch nicht die Rede. Jetzt sind wir beim überlegen. :-)
  • Nur aufgrund des Kbg bist du krankenversichert - nicht aufgrund der arre Karenz - darum musst du dich mitversichern lassen....
    Kari schrieb:
    Ja bin schon in einem bestehenden Dienstverhältnis, die bei der GKK hat damals zu mir gesagt ich darf 2 Jahre daheim bleiben, muss mich aber im 2. Jahr mit meinem Freund mit versichern, weil ich ja dann kein Kbg. mehr beziehe.

    Kbg. und Karenzdauer sind ja 2. Paar Schuhe. Versteh nicht, warum ich mich mit meinem Freund mit versichern muss.

    Von einem 2. Kind war damals noch nicht die Rede. Jetzt sind wir beim überlegen. :-)

  • Die selbe Frage hab ich mir auch schon gestellt. Ich versteh jetzt, warum ich mich mitversichern lassen muss, aber was würde als Grundlage für das neue Wochengeld dienen wenn man während der Karenz ein zweites Kind kriegt? Und kann man wenn man gerade noch in Karenz ist nochmal die gehaltsabhängige Variante nehmen??
  • also wenn dein neuerlicher Mutterschutz noch während der gesetzlichen Karenz beginnt (also vor ablauf von 2 Jahren) hast du Anspruch auf Wochengeld, egal wie lang das Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde.
    als Berechnungsgrundlage dient das bezogene Kinderbetreuungsgeld.
  • da du für das gehaltsabhängige Kinderbetreuungsgeld mindestens 6 Monate vor Geburt sv-pflichtig beschäftigt sein musst kannst du - wenn du dazwischen nicht arbeiten gehst nicht nochmal das gehaltsabhängige Modell wählen
  • Ah ok, alles klar. Danke für die Info!!! Hatte schon Befürchtungen dass ich gar nichts bekomme. ;)
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