Nichtumwandlung einer Befristung in ein unbefristetes DV wegen Schwangerschaft

Katja25Katja25

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bearbeitet 11. 07. 2020, 08:11 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen. Mein befristeter Vertrag wurde zunächst bis 30.6.2020 abgeschlossen. Mir wurde gesagt, dass ich danach einen unbefristeten Vertrag bekomme, sollte mit mir die Teamleitung zufrieden sein. Seitdem ich da bin, ist mit mir jeder zufrieden, ich hab nicht einmal ein schlechtes Wort bekommen, ich arbeite verantwortungsvoll und bin fleißig. Auch mein Teamleiter hat mir gesagt, dass er mit mir sehr zufrieden ist. Nun bin ich schwanger geworden, jetzt bin ich in der 20. SSW. Obwohl die Teamleitung mit mir noch immer zufrieden ist, hat mir die Direktion das befristete DV nicht in ein unbefristetes DV umgewandelt. Das befristete DV wurde lediglich bis zum Beginn des Mutterschutzes gehemmt. Mit mir hat niemand gesprochen, zB. wie lange ich in Karenz sein möchte, wie ich es mir vorgestellt habe etc., ich habe diese Entscheidung einfach schriftlich bekommen und das wars. Die Direktion hat sich auf die Erprobung berufen. Irgendwie fühlte ich mich verarscht, dass mich die Direktion nicht einmal anhören wollte. Ich konnte nicht einmal Vorschläge einbringen. Der Betriebsrat in der Firma glaubt, dass dies wegen meiner Schwangerschaft sei. Der Betriebsrat hat mich gestern aufgesucht und möchte mit mir die Firma klagen. Die Dame vom Betriebsrat hat alle meine Kollegen und auch die Teamleitung gefragt, wie ich gearbeitet habe und natürlich ist jeder mit mir zufrieden. Denkt ihr, dass ich da Chancen habe? Falls ich mit dem Betriebsrat gewinnen würde, muss mich die Firma weiterbeschäftigen oder würde ich eine Entschädigung bekommen? Kennt sich da jemand aus?

Kommentare

  • Ich war über eine Leihfirma bei meiner Arbeitsstelle angestellt und hätte übernommen werden sollen.
    Wurde schwanger und tja wurde nicht übernommen. Ebenfalls wegen der Schwangerschaft.

    Bin über die Leihfirma in karenz geblieben. Mein alter Arbeitgeber hat mich dann auch wieder eingestellt und nach 1 Jahr fix übernommen.

    Ich hab mich auch mega verarscht gefühlt. Viel machen konnte ich nicht, aber man fühlt sich dann schon als Frau diskriminiert.

    Katja25
  • Da hast ja schon mit dem Betriebsrat einen guten Partner! Ich würde mich auch noch bei der ak beraten lassen. Und nochmal versuchen eine Lösung zu finden. Weil eine erzwungene Verlängerung wäre ja sicher auch für dich nicht angenehm. Gefallen lassen muss man sich das Gott sei Dank nicht!
    Katja25
  • Wenn der Betriebsrat schon auf deiner Seite ist würde ich das voll ausnützen!
    Wenn es als unbefristetes Dienstverhältnis anerkannt wird hast du Anspruch auf Karenz bis zu. 2. Geburtstag und danach auf elternteilzeit. selbst wenn du dann nach der Karenz dort nicht mehr arbeiten willst kannst du für dich im Endeffekt nur gewinnen, vielleicht auch noch eine hübsche Summe rausschlagen ;)
    Kampflos würde ich das auf keinen Fall aufgeben du hast ja nichts zu verlieren!
    Katja25
  • Eine Freundin von mir hatte das auch. Wende dich an die Gleichbehandlungsstelle, die können dir ev. helfen.

    Alles Gute!
    Katja25
  • Ich arbeite jetzt sowieso bis zum Beginn des Mutterschutzes und dann kann ich auch das einkommensabhängige KBG beantragen (wenn meine Infos richtig sind). Das ist eh mit der Karenz gleichgestellt oder? Ich meine unabhängig davon ob ich jetzt einen unbefristeten Vertrag habe oder nicht...Wahrscheinlich werde ich die Prozedur mit dem Betriebsrat beginnen, denn schlimmer kann es nicht mehr werden und wie auch @sunshine93 geschrieben hat ich hab nichts zu verlieren. Danke für eure Antworten.
  • Wegen dem ea kbg würde ich mich nochmal erkundigen, ob das dann geht. Ich kenne schon einen Fall, wo dann kein ea kbg möglich war und nur das pauschale, weil der DG das Dienstverhältnis beendet hatte (war auch ein befristeter vertrag vor dem Mutterschutz) und man anscheinend ein aufrechtes Dienstverhältnis braucht. Da würde ich ev bei der Krankenkasse oder AK nachfragen. Wäre finanziell schon ein großer Unterschied...

    Gut, dass sich der Betriebsrat für dich einsetzt! Alles Gute, dass der dir da helfen kann!
    Katja25
  • Für das einkomnensabhängige KBG musst du zum
    Zeitpunkt der Geburt einen Vertrag haben, nur bis Mutterschutz reicht nicht!
    Katja25
  • Liebe @wölfin und @JohannaA danke für eure Infos. Na dann muss ich noch nachfragen, das ist völlig neu für mich, das wusste ich nicht.
  • @Katja25 Karenz und KBG sind zwei verschiedene Dinge, denn die Karenz machst du mit deinem Arbeitgeber aus und kann auch länger dauern, als du KBG beziehst. Also z.B. nimmst du das Einkommensabhängige KBG (also 1Jahr Geld), bleibst aber 2Jahre in Karenz. Wenn du nun keinen Vertrag mehr hast und das Einkommensabhängige KBG wählst,musst du dich nach 1Jahr arbeitslos melden, da du dann ja nicht mehr versichert wärst.
    Katja25
  • Ich wünsch dir alles Gute, aber es wird halt schwer beweisbar sein. Sie sind nicht verpflichtet dir einen unbefristeten Vertrag zu geben. Ansich können sie auch ohne Angabe von Gründen den Vertrag einfach auslaufen lassen.
    Katja25
  • ja wie @melly210 geschrieben hat, ist es schwer beweisbar. deswegen hab ich damals mir den streß nicht angetan. war sowieso über die leihfirma bei dem unternehmen.

    nach der karenz hat mich das unternehmen aber eingestellt.
    es ist halt ärgerlich.
    Katja25
  • @Katja25 ich hab mich da kürzlich auch schon mal bei der Ak erkundigt, für das einkommensabhängige Karenzgeld müsstest du zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen unbefristeten Dienstvertrag haben, sonst bekommst du das pauschale.
  • Unbefristet muss er meines Wissens nicht sein, aber halt ein aufrechtes Dienstverhältnis.
    Katja25
  • Hm kann natürlich sein dass die Auskunft von dem am Telefon falsch war, aber mir wurde es so mit dem unbefristeten gesagt 🤷🏼‍♀️Dann frag ich auch besser ein zweites Mal nach
  • Das Problem ist halt dass die Befristunngen meistens eben nur bis zum Mutterschutz verlängert werden und dann schaut man durch die Finger.
    Ich kenn aber durchaus Fälle, wo die Befristung eben dann so verlängert wurde dass es sich mit dem eaKBG ausgeht.
    Katja25
  • lisi2015 schrieb: »
    @Katja25 Karenz und KBG sind zwei verschiedene Dinge, denn die Karenz machst du mit deinem Arbeitgeber aus und kann auch länger dauern, als du KBG beziehst. Also z.B. nimmst du das Einkommensabhängige KBG (also 1Jahr Geld), bleibst aber 2Jahre in Karenz. Wenn du nun keinen Vertrag mehr hast und das Einkommensabhängige KBG wählst,musst du dich nach 1Jahr arbeitslos melden, da du dann ja nicht mehr versichert wärst.

    Oder du meldest dich beim Partner dazu. Arbeitslos ist nur für arbeitswillige und du brauchst eine betreung fürs Kind.
    Katja25
  • Danke für eure Tipps und Informationen, bezüglich Karenz und KGB werde ich auch noch nachlesen.
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