Hallo meine Lieben,
ich lese überall, dass man nicht länger als 2 Jahre in Karenz gehen kann. Stimmt das? Ich würde eigentlich gerne 3 Jahre in Karenzgehen, da ich mein Kind nicht mit 2 Jahren in den Kindergarten geben möchte. (Bin aktuell in der 25. SSW) Mir ist aber klar, dass ich das Kinderbetreuungsgeld nur max. 2 Jahre bekomme.
Oder hab ich die Infos falsch verstanden? Geht hier jemand länger als 2 Jahre in Karenz?
Lieben Dank vorab!
LG Sam
Kommentare
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Ich bin jetzt beim 2. Kind auch länger (33 Monate) daheim, weil sie erst im September in den Kiga anfangen kann. Bei uns in der Firma ist das überhaupt kein Problem zum Glück. KBG hatte ich bis zum 2. Geburtstag.
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In der Zeit, wo du kein kbg mehr bekommst, kannst du dich beim Partner mitversichern.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837641&portal=oegkwportal
Kbg Konto kannst du bis zu 28 Monate beziehen. Die Summe ist aber die gleiche wie bei 12 Monaten Bezug.
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Man verliert den Anspruch auf Elternteilzeit sehr wohl, wenn man länger als 2 Jahre in Karenz bleibt. Die Karenz geht nur 2 Jahre, was danach folgt wäre Sonderurlaub bzw unbezahlter Urlaub.
Ob du danach Teilzeit bekommst hängt von deinem Arbeitgeber ab.
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Der Anspruch auf ETZ besteht - sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind - unabhängig davon, ob davor eine Karenz in Anspruch genommen wurde.
Es muss nur rechtzeitig (3 Monate vor Beginn) beantragt werden.
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Bei uns stehts in der Betriebsvereinbarung
Wo steht es denn, dass es generell nicht so ist?
Ich lass mich ja gerne belehren, hast du eine Quelle?
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Wenn das bei euch in der Betriebsvereinbarung so geregelt ist, dann ist das was anderes. Im Gesetz steht's jedenfalls so. Und selbst wenn ich mich - so wie ich jetzt - im Sonderurlaub befinde, hab ich ja nach wie vor ein aufrechtes Dienstverhältnis zwecks der 3 jährigen Betriebszugehörigkeit.
Edit: gerade nochmal nachgeschaut - bei uns ist es sogar im Kollektivvertrag geregelt, dass Anspruch auf ETZ im Anschluss an einen Sonderurlaub besteht.
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Bei der kleinen jetzt bin ich ebenfalls 2 1/2 Jahre zuhause und verlieren wieder den Kündigungsschutz das letztere 1/2 Jahr aber kann dann wieder in Elternteilzeit gehen.