Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld- Zeiten aus dem Ausland

Hallo zusammen,

Ich wollte mal fragen, ob einer von euch Erfahrung mit dem einkommensabhängigen KBG und der Anrechnung von Auslandszeiten hat.

Mir fehlen nämlich dummerweise 10 Tage auf die 182 Kalendertage (grrrr) und davor hab ich direkt im Anschluss in der Schweiz vollzeit gearbeitet, d.h. die Tage würd ich mir aus dem Zeitraum anrechnen lassen.

Die bei der ÖGKK können einem dazu nix sagen, außer dass, wenn ich den Antrag auf ea KBG stelle, mit ca. 2 Jahren (!) Bearbeitungszeit rechnen muss, OHNE jegliche Leistung zu erhalten... das ist schon heftig.

Bevor ich den Antrag daher stelle, wollte ich fragen, ob irgendjemand hier damit Erfahrung hat oder von jemandem weiß, der das gleiche probiert hat...

Danke euch schon im Vornhinein!

LG Caro :)

Kommentare

  • Also prinzipiell besagt die Seite https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/3/2/1/Seite.080614.html „Im Unterschied zum Kinderbetreuungsgeld-Konto wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nur solchen Personen gewährt, die in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt haben. In diesen 182 Kalendertagen darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen worden sein. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant.„

    Da du die 10 Tage davor ja nicht in Ö warst und es so gesehen auch keine Unterbrechung ist, da du deine Steuern und SV und so ja in der Schweiz bezahlt hast, glaube ich nicht, dass sie dir das eakbg auszahlen. 😢
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