Hallo ihr Lieben,
ich bin bis 7.1. noch in Karenz mit meiner ersten Tochter, bin mittlerweile aber wieder schwanger und der MuSchu beginnt am 10.12. Ich habe jetzt kurzfristig einen Jobangebot auf Vertragsbasis für zwei Monate bekommen, was sich bis zum MuSchu super ausgehen würde. Meine Frage ist jetzt, ob ich diese Arbeit meiner Chefin unbedingt melden muss?? Bzw. Was ist denn das schlimmste, was passieren kann, wenn ich das nicht tue?? Da ich KBG Konto beziehe (werde ich auch fürs zweite Kind) ist es ja nicht vom Einkommen anhängig. Ich habe eigentlich ein gutes Verhältnis zu meiner Chefin, aber da es sich um die gleiche Branche handelt, wird sie sicher keine Freude damit haben. Diese Arbeit würde mir momentan finanziell viel helfen und außerdem kann ich mir die Arbeitszeiten frei einteilen, was mit der Kinderbetreuung sehr gut passt, weil meine Mama oder mein Mann auf die Kleine schauen könnten.
Wie habt ihr es gemacht, wenn ihr in der Karenzzeit gearbeitet habt???
Kommentare
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Es gibt auch beim KBG-Konto eine Zuverdienstgrenze. Ist hier sehr gut zusammengefasst:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
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Gerade wenn gleiche Branche, kanns auch durchaus sein, dass es dann ein Kündigungsgrund wäre, wenn du den anderen Job nicht meldest, sofern eine Meldepflicht besteht.
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Ich fürchte also du wirst mit ihr darüber reden müssen. Hoffentlich lässt sie deine Argumente gelten.
Was passieren kann, darüber kann dir wohl nur dein Arbeitsvertrag Auskunft geben.
Ich würde dir raten, dich bei der AK beraten zu lassen, bevor du das Gespräch mit deiner Chefin suchst.
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