Arbeit während der Karenz Chefin melden

Hallo ihr Lieben,

ich bin bis 7.1. noch in Karenz mit meiner ersten Tochter, bin mittlerweile aber wieder schwanger und der MuSchu beginnt am 10.12. Ich habe jetzt kurzfristig einen Jobangebot auf Vertragsbasis für zwei Monate bekommen, was sich bis zum MuSchu super ausgehen würde. Meine Frage ist jetzt, ob ich diese Arbeit meiner Chefin unbedingt melden muss?? Bzw. Was ist denn das schlimmste, was passieren kann, wenn ich das nicht tue?? Da ich KBG Konto beziehe (werde ich auch fürs zweite Kind) ist es ja nicht vom Einkommen anhängig. Ich habe eigentlich ein gutes Verhältnis zu meiner Chefin, aber da es sich um die gleiche Branche handelt, wird sie sicher keine Freude damit haben. Diese Arbeit würde mir momentan finanziell viel helfen und außerdem kann ich mir die Arbeitszeiten frei einteilen, was mit der Kinderbetreuung sehr gut passt, weil meine Mama oder mein Mann auf die Kleine schauen könnten.
Wie habt ihr es gemacht, wenn ihr in der Karenzzeit gearbeitet habt???

Kommentare

  • @Sarah6 Was steht denn in deinem Dienstvertrag?
    Es gibt auch beim KBG-Konto eine Zuverdienstgrenze. Ist hier sehr gut zusammengefasst:
    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
  • Steht dazu etwas in deinem Arbeitsvertrag? Bei mir stand bis jetzt immer drin, dass man einen nebenjob melden muss. Genaue Formulierung und ob jeder nebenjob oder nur in der gleichen Branche weiß ich aber jetzt nicht auswendig.

    Gerade wenn gleiche Branche, kanns auch durchaus sein, dass es dann ein Kündigungsgrund wäre, wenn du den anderen Job nicht meldest, sofern eine Meldepflicht besteht.
  • Ja, ich weiß das es diese Zuverdienstgrenze gibt und das würde sich sehr gut ausgehen mit dieser Arbeit ...mir geht es nur darum, ob ich das meiner Chefin sagen muss ...bzw. was kann passieren wenn ich es nicht mache und einfach für zwei Monate dieser Arbeit nachgehe - ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass sie mich dann sofort wieder zurückholen darf bzw. wenn ich es verweigere, mich kündigen kann. Ich finde es soo schade diese Arbeit abzusagen, weil es eine gute Gelegenheit für mich wäre, es wäre gut bezahlt (was im Moment auch sehr passend wäre), es wäre in meiner Nähe, es wäre sehr flexibel ...ich würde damit meiner Chefin auch nicht schaden, aber ich weiß, dass sie es nicht zulassen würde....es ist halt so ein Zwiespalt, einerseits möchte ich diese Arbeit sehr gerne machen aber andererseits möchte ich nicht mit meiner Chefin streiten oder so 🤷‍♀️🤷‍♀️ diesbezüglich steht auch im Dienstvertrag nichts denke ich ...ich lese es mir aber trotzdem noch mal durch ...
  • hafmeyjahafmeyja

    3,210

    bearbeitet 1. 09. 2020, 14:21
    @Sarah6 Laut der Website der AK geben die rechtlichen Bestimmungen vor, dass bei Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze bei einem anderen AG derjenige AG bei dem man das (karenzierte) Dienstverhältnis hat zustimmen muss (siehe auch obiger Link):
    nd9lfycg73yo.jpg

    Ich fürchte also du wirst mit ihr darüber reden müssen. Hoffentlich lässt sie deine Argumente gelten.

    Was passieren kann, darüber kann dir wohl nur dein Arbeitsvertrag Auskunft geben.

    Ich würde dir raten, dich bei der AK beraten zu lassen, bevor du das Gespräch mit deiner Chefin suchst.
  • Also nur, wenn es über die Geringfügigkeitsgrenze geht?? Weil es bei mir sicher weniger als 50 Stunden pro Monate wären. Ich werde Kurse leiten und da kann ich mir auch selbst aussuchen wie viele ich machen möchte...also wenn das bis zur Geringfügigkeitsgrenze nicht meldepflichtig wäre, wäre das super. Werde aber trotzdem morgen noch bei der AK anrufen. Danke für die Antworten :)
  • Ach habe gerade gelesen, man muss es auch bei geringfügiger Arbeit melden sofern eine Konkurrenz besteht. Also wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben :) danke
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