Da ich im Internet dazu nichts finde muss ich jetzt einfach mal hier fragen - weiß irgendjemand, wie das mit Familienbeihilfe während Mutterschutz aussieht?
Da ich ja noch in Ausbildung bin bekommt meine Mutter als Antragsstellende Person die Beihilfe, wird aber auf mein Konto überwiesen. Wohn aber auch nicht mehr bei ihr.
Mir hat man am Finanzamt erklärt, dass mit Karenzbeginn die Beihilfe still gelegt wird und ich sie wenn ich die Lehre dann fertig mach neu beantragen muss.
Jetzt bin ich aber total unsicher, weil ich ja seit Oktober '12 im frühzeitigen Mutterschutz bin. Kann das sein, dass ich die Beihilfe ein paar Monate bekommen habe ohne dass sie mir zusteht?
War zwar drei Mal fragen bei dem Info-Point aber die meinten immer, dass das schon so passt, dass das mit Karenzbeginn still gelegt wird und ich dann nur das für die Kleine bekomm.
Aber ich kann ja auch nicht beweisen dass ich da war, weil wirklich nur ein kurzes Gespräch stattgefunden hat
Immerhin da meine Mama damals noch den Antrag gestellt hat und auch ihr Name auf den Kontoauszügen steht bin ich da total verunsichert...
Hoffe mir kann wer helfen!
Kommentare
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Familienbeihilfe für dich und Familienbeihilfe für dein Kind, sobald es geboren ist, sind zwei Paar Schuhe
mach es am besten schriftlich (persönlich mit Eingangstempel auf Kopie ist am besten). im Grunde muß deine Mutter es machen, weil sie die Antragsstellerin und bezugsberechtigte Person (mit ihrer und deiner Sozialversicherungsnummer) ist: so nach dem Motto: Meldung - Familienbeihilfenbezug - und schreib alle Daten rein (von bis beschäftigt, vorzeitiger Mutterschutz.... voraussichtlicher Geburtstermin) - alles was DICH betrifft;
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Ich mag nur nicht iwas zurückzahlen müssen weil ichs zb im mutterschutz nicht bekommen hätt dürfen
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mein Tipp war, dass du bzw. in diesem Fall deine Mutter das ganze mit frühzeitigen Mutterschutz und Co JETZT schriftlich machst - dann liegt das auf - die Meldung ist gemacht (ich meine nicht Anträge auf Familienbeihilfe) - eine Meldung auf einem ganz normalen weißen Blatt Papier....
und welche Reaktion das Finanzamt dann macht - liegt in deren Hand, ob sie einen Brief schicken oder nicht... aber die SCHRIFTLICHE Meldung von deiner/eurer Seite ist gemacht - und du hast für dich auch eine Sicherheit (die Kopie der schriftlichen Meldung)...... :-)
@TabbyMew
Familienbeihilfe für dich und Familienbeihilfe für dein Kind, sobald es geboren ist, sind zwei Paar Schuhe
mach es am besten schriftlich (persönlich mit Eingangstempel auf Kopie ist am besten). im Grunde muß deine Mutter es machen, weil sie die Antragsstellerin und bezugsberechtigte Person (mit ihrer und deiner Sozialversicherungsnummer) ist: so nach dem Motto: Meldung - Familienbeihilfenbezug - und schreib alle Daten rein (von bis beschäftigt, vorzeitiger Mutterschutz.... voraussichtlicher Geburtstermin) - alles was DICH betrifft;
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Gibt es wo eine Seite, wo steht, dass man während dem Muschu die Beihilfe noch bekommt?
@patz21 @Morgana ihr habt damals hier kommentiert, wisst ihr da noch etwas näheres?
ich würd mir gerne mein budget durchrechnen, und 200€ mehr oder weniger sind ja doch einiges...