Mitversicherung = Pensionsversicherung?

Liebe Mamis und Daddys!

Ich habe 2 Jahre Karenz angemeldet und habe das eaKBG erhalten. Mittlerweile hab ich mich mit meinem Mann mitversichert. Ist das eine reine Krankenversicherung oder auch eine Pensionsversicherung?

Und mein Arbeitgeber hat mich zu früh von der Karenz abgemeldet. Ich hab um eine einvernehmliche Auflösung mit Karenzende gebeten. Weiß vielleicht jemand was ich da für Ansprüche verliere? Die Arbeiterkammer hab ich bereits angeschrieben und warte auf einen Rückruf.

Liebe Grüße

Kommentare

  • Das ist nur die Sozialversicherung...

    Pensionstechnisch kriegt man glaub ich vier Jahre die Kindererziehungszeit angerechnet. Ca so als würde man ungefähr 1800€ verdienen 👍
    Fischchen2019
  • Danke winnie! 😃

    Auf dein Posting hin, konnte ich folgendes finden:

    Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung

    Versicherungszeiten sind nicht nur solche Zeiten, in denen ein Beitrag entrichtet wurde (Beitragszeiten), auch Zeiten der Kindererziehung gelten als Versicherungsmonate. Kindererziehungszeiten werden dabei grundsätzlich pro Kind jenem Elternteil angerechnet, welcher das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat.

    In der Pensionsversicherung werden bis zu vier Jahre (48 Monate pro Kind, 60 Monate bei Mehrlingsgeburten) als Kindererziehungszeiten angerechnet. Mit dieser Regelung werden Lücken im Versicherungsverlauf vermieden und der spätere Pensionsanspruch erhöht. Für Zeiten der Kindererziehung wird eine Beitragsgrundlage von 1.922,59 Euro (2020) monatlich herangezogen und am persönlichen Pensionskonto angerechnet. Dieser Wert wird jährlich angepasst (erhöht).

    Liebe Grüße
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