Mindestsicherung und Kinderbetreuungsgeld

Hallo,

Ich hätte eine Frage zum obigen Thema. Ich kenne mich in dem Bereich überhaupt nicht aus und hoffe auf eine Antwort von euch.

Entfällt das Kinderbetreuungsgeld und Kinderbeihilfe, wenn man Mindestsicherung bezieht, also wenn man vor der Geburt Mindestsicherung beantragt und bekommt, wie sieht das dann mit dem Kinderbetreuungsgeld aus?

Kommentare

  • Du hast ab Geburt genauso Anspruch auf KGB und Familienbeihilfe
  • Mach dir mit der Arbeiterkammer einen Termin die rechnen alles mit dir durch hat eine Bekannte so gemacht und sie kanns nur empfehlen
  • @jennyrr falls sie arbeitslos ist dann ist AK aber nicht zuständig (kann natürlich sein dass sie Aufstocker ist)

    @lilly188 du bekommst sicher KBG und Familienbeihilfe aber die BMS wird gekürzt soweit ich weiß.
  • Du bekommst ganz normal deine ausgesuchte Variante vom Kinderbetreuungsgeld und das wird als Einnahme von deinem Satz abgezogen.
  • @itchify zur Arbeiterkammer kann man aber jederzeit sich beraten lassen, war zumindest bei meiner Bekannten so ob das jetzt anders ist weiß ich nicht
  • @jennyrr
    Kann ich für die Innsbrucker AK nicht so zustimmen. Ich hatte auch mal ein Problem und wollte fragen ob man mir da helfen kann. Einzige Frage war ob ich denn Mitglied bin, nein war ich nicht, ja dann können sie mir nicht helfen.
  • @Mutschekiepchen okay dann weiß ichs auch nicht, bin zwar arbeitstätig aber ob das als „Mitglied“ zählt weiß ich nicht und hab in NÖ noch nie Probleme gehabt 😬 aber wie gesagt das bei meiner Bekannten ist auch schon paar Jahre her
  • @jennyrr ja Arbeiter und Angestellte sind automatisch Mitglied (Kammerbeitrag wird vom Lohn abgezogen)
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