Karenz verlängern?

Hope19Hope19

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bearbeitet 8. 11. 2020, 16:36 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
ich habe das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gewählt, jedoch 2 Jahre Karenz.
Nun würde ich gerne (sofern möglich) noch etwas bei meiner Kleinen zuhause bleiben. Kann man die Karenz verlängern? Oder ist das Maximum 2 Jahre?

Gäbe es sonst noch Möglichkeiten noch etwas zuhause zu bleiben bei dem Kind? (ich würde gerne noch etwas Zeit mit meiner Kleinen verbringen).

Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße

Kommentare

  • Hey, ich hatte bei meiner Tochter auch das einkommensabhängige und hätte nach zwei Jahren wieder anfangen müssen, aber da wir dann die Eingewöhnung in der Krabbelgruppe hatten habe ich mit dem Arbeitgeber eine zweimonatige Verlängerung vereinbart, diese verlängerung ist dann natürlich grundsätzlich ohne Kündigungsschutz, außer die Firma wäre so kulant.. Aber rechtlich müssen sie den Arbeitsplatz nur zwei Jahre für dich freihalten, also wenn du länger daheim bleibst verlierst du die Ansprüche. LG
  • Kann man nach einer Verlängerung Elternteilzeit nehmen?
  • @BeLa das kommt denk ich ganz auf den Arbeitgeber an? Ich habe im Zuge Verlängerungsvereinbarung auch gleich den Vertrag für die Elternteilzeit unterschrieben, und hab dann auch so gearbeitet :) es wäre bei mir nicht anders gegangen da meine Tochter im August 2019 zwei war und die krabbelstubeneingewöhnung für September geplant war.
  • @Hope19 in Absprache mit dem AG kannst du natürlich verlängern. Aber du verlierst dann den Kündigungsschutz und den Anspruch auf Elternteilzeit. Je nachdem, wie dein AG so ist, kanns natürlich sein, dass ihm gerade jetzt mit corona e lieber ist, wenn du erst später zurück kommst und er dir auch dann eine teilzeitstelle ermöglicht. Aber Rechtsanspruch hast halt keinen.
  • Bildungskarenz ist eine Möglichkeit oder eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
  • @Julia_090 Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld geht nur direkt im Anschluss an das KBG. Bei Bildungskarenz hat man aber auch keinen Kündigungsschutz.
  • In der Frage war glaube keine Rede von Kündigungsschutz oder habe ich es falsch verstanden?!
  • @Julia_090 nein aber es kam nur der Hinweis dass sie vorsichtig sein muss.
    Und Bildungskarenz hat in ihrem Fall keinen Vorteil zur normalen Verlängerung glaub ich (man braucht die Zustimmung vom AG, kein Kündigungsschutz und kein Geld vom AMS). Oder was meinst du warum der Weg besser wäre?
  • Nun ja wenn man Kündigungsschutz möchte, kann man dann im Anschluss der Karenz wieder schwanger werden und mit dem 1. Kind die Zeit weiterhin genießen. Sonst gibt es nur 2 Jahre Elternzeit oder Verlängerung mit Absprache durch den AG. So hat es mit die AK NÖ beim Vortrag erklärt.
  • Korrigiert mich wenn ich falsch liege aber den Anspruch auf Elternteilzeit verliert man doch nicht? Man muss ja nicht direkt im Anschluss an die Karenz Elternteilzeit nehmen, sondern kann das auch zu einem späteren Zeitpunkt...
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