Ablauf Karenz und Wochengeld

Hallo,
ich habe mich gefragt wie das ganze abläuft. Sorry vorab für die vielen Fragen die sich mir gerade stellen.
Ich werde das einkommensabhängige Modell nehmen, mein Partner geht arbeiten und wird nicht Zuhause bleiben. Ich werde 2 Jahre Karenzzeit beantragen.
Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 08.05.2021.
Bin Vollzeit (40 Stunden) Berufstätig.

Ich weiß das ich vorher 8 Wochen und nachher 8 Wochen Wochengeld bekomme. Geht das automatisch? Muss ich etwas beantragen, wenn ja was und wo?

Wie läuft das dann mit der Karenz ab? Ab wann gilt die?
Hier ebenso die selben Fragen: wo und wann beantrage ich es?

Beides erhalte ich von der Krankenkasse, richtig?

Wenn die Karenz ab Geburt gilt bin ich dann also bis zum 08.05.2023 Zuhause?
Oder gilt es erst nach dem Wochengeld und ich bin dann noch weitere 8 Wochen Zuhause?
Sollte es so sein das es ab Geburt gilt: bekomme ich dann 2 Monate (8 Wochen) beides gleichzeitig ausbezahlt?

Vielen lieben Dank für eure Antworten und nochmals sorry für die vielen Fragen.
LG Steffi
Raquel

Kommentare

  • Hallo,

    prinzipiell findet man alle Antworten dazu wenn man danach googelt schön aufbereitet auf der Seite der Arbeiterkammer und auch der Gesundheitskasse.

    Prinzipiell muss unterschieden werden, dass es den Begriff der Karenz gibt, sprich, die Zeit die du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst (in deinem Fall dann bis zum 2. Geburtstag) und den Begriff Kinderbetreuungsgeld, dass du nach dem Wochengeld bekommst.

    Wochengeld steht dir 8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt zu (12 bei Kaiserschnitt oder Mehrlingsgeburt). Es berechnet sich anhand deines Verdienstes. Dazu müssen einige Unterlagen übermittelt werden - siehe Seite der ÖGK.

    Kinderbetreuungsgeld bekommt man nie parallel sondern erst nach dem Wochengeld, beim einkommensabhängigen Modell bis maximal zum 1. Geburtstag wenn nur du in Karenz gehst.

    Hoffe das beantwortet schon mal einiges!

    Lg
  • Wochengeld beantragst du bei der ÖGK ca. 3 Monate vor Mutterschutz-Beginn. KBG kannst du erst beantragen wenn das Baby geboren ist. Karenz vereinbarst du mit deinem AG und ist vom KBG-Bezug unabhängig. Hier waren dann mit dem AG die zwei Jahre zu vereinbaren.
    Ansonsten hat @sunshine93 eh schon alles wichtige erklärt.
    Falls noch Fragen offen sind, gerne nochmal melden!
  • Danke euch. <3<br>
    Das heißt das Kinderbetreuungsgeld wird dann nicht auf 12x sondern auf 10x ausbezahlt, richtig? Weil davor bekommt man ja noch das Wochengeld.
  • @Steffi_H korrekt! Die einzige Möglichkeit, dass eaKBG noch weitere zwei Monate zu beziehen wäre, wenn dein Partner ebenfalls in Karenz geht. Wenn du aber die ganze Zeit alleine in Karenz bist endet es mit dem erste Geburtstag des Kindes.
    Im zweite Lebensjahr des Kindes bist du dann NICHT krankenversichert und musst dich (kostenlos) bei deinem Partner mitversichern.
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    @Steffi_H korrekt! Die einzige Möglichkeit, dass eaKBG noch weitere zwei Monate zu beziehen wäre, wenn dein Partner ebenfalls in Karenz geht. Wenn du aber die ganze Zeit alleine in Karenz bist endet es mit dem erste Geburtstag des Kindes.
    Im zweite Lebensjahr des Kindes bist du dann NICHT krankenversichert und musst dich (kostenlos) bei deinem Partner mitversichern.

    Vielen herzlichen Dank.
    Mein Partner wird nicht Zuhause bleiben, das geht sich finanziell nicht aus bei uns.
    Das mit dem mitversichern wusste ich bereits, danke :)
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