Wochengeld-Kurzarbeit

Hallo Mamis,

Ich hätte ein Thema welchers sicher nicht nur mich betrifft! Gibt es hier werdende Mamas die Probleme mit der Berechnung des Wochengeldes haben?
Es heißt überall und wird hoch versprochen, dass die Kurzarbeit keinen Einfluss auf Die Berechnung des Wochengeldes hat! In meinem Fall :
Frühkarenz startete am 7.9.2020
Sprich die letzten 3Monate Nettoverdienst sollten üblich herangezogen werden- jedoch war ich seit 16.3. in Kurzarbeit! Laut Lohnzettel erst mit 1.4.
Und jetzt kommts: die ÖGK berechnet nur die Tage 1.-15.3. weil dieses Monat gesplittet worden ist( Anfang des Monats normal, ab 16.3 hat man uns in Kurzarbeit geschickt)
Es heißt die letzten drei vollen Monate/ Einkünfte!!!!
Die Ak prüft gerade aber es schaut eher schlecht für mich aus!! Hat jemand das gleiche Problem??
Noch zum weiteren Verständnis: ich arbeite im Schichtdienst und es gibt nie das gleiche Gehalt monatlich!
Danke LG Sarah

Kommentare

  • Hallo.

    War bei mir auch so (ähnlich). War mit 01.04. in Kurzarbeit, d.h. lt meinem Verständnis (und so hats auch meine Firma gemeldet) sollten Jänner-März für die Berechnung herangezogen werden. Die ÖGK hat dann aber bei meiner Firma angerufen und gemeint, dass sie die Zahlen von März-Mai benötigen. Nach Rückfrage meinerseits bei der ÖGK habe ich die Info, dass man "nicht willkürlich irgendwelche Monate für die Berechnung nimmt sonden dies gesetzlich geregt ist" und die Kurzarbeit ohnehin nicht dazu gerechnet wird. Also wurde bei mir nur der März herangezogen. Laut meiner Berechnung gehen mir so knapp 50ct täglich ab. Naja..
  • bearbeitet 21. 11. 2020, 20:30
    Hello, also es war bei mir auch ein Kampf weil zuerst der Kurzarbeitslohn von meinem Arbeitgeber hergenommen wurde. Ich hab dann bisschen Stress gemacht und gesagt sie sollen bei der Krankenkasse anrufen weil das nicht stimmt.
    Nach Rücksprache mit der Krankenkasse wurde dann nur der März Netto Lohn angegeben, welcher noch voll bezahlt war und dann unter „Unterbrechung „
    die Monate von April bis Mai angegeben wo ich in Kurzarbeit war.
    Wie das allerdings bei unregelmäßigem Lohn ist weiß ich nicht. bd9ez10lz78c.jpeg
  • Hallo an alle!

    Ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema und in meinem Fall bin ich froh dass es so berechnet wird wenn ich das von euch so lese.

    Also verstehe ich es richtig die ÖGK nimmt die letzten drei Monate vor dem Wochengeld zur Berechnung her wie regulär außer es sind alle drei Monate komplett Kurzarbeit dann wird noch ein Monat davor genommen richtig?

    Mein Fall ist wie folgt:

    Durch eine Zwillingsschwangerschaft werde ich früher freigestellt ab 19. Dezember 2020. Ich hab allerdings am 7. Oktober erst wieder angefangen zu arbeiten da ich vorher einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen habe.


    Ich sollte eig. ab 1. November in Kurzarbeit aber gottseidank bin ich voll angestellt - da ich auch noch einiges an Urlaub von vor der ersten Karenz zu verbrauchen habe. Mit 1. Dezember soll ich nun aber in Kurzarbeit gehen.
    Mein Plan ist allerdings die Freistellung erst mit Ende Dezember zu erbeten bzw. Anfang Jänner sofern es mir gut geht.


    Stimmt mein Gedankengang so:
    Freistellung Anfang Jänner - Berechnungsgrundlage für Wochengeld daher:
    Oktober - November - Dezember

    Oktober:
    1.-6. Oktober Kinderbetreuungsgeld (80% vom Gehalt)
    7.-31. Oktober Vollzeit
    November
    1.-30 Vollzeit
    Dezember
    1.-31.12. voraussichtlich komplett Kurzarbeit oder auch nur teilweise.

    Kurzarbeit wird außen vorgelassen - daher sollte ich fast gleich viel bekommen wie beim ersten Kind außer die 6 Tage im Oktober die etwas geringer waren aufgrund des Kinderbetreuungsgeldes. Stimmt dies so??

    Ich hatte eine Auskunft telefonisch bekommen, dass September - Oktober- November herangezogen werden VOR der Kurzarbeit was in meinem Fall schlechter wäre da ich im September einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen habe. Die Arbeiterkammer lässt noch mit der Antwort auf sich warten.

    Hoffe es ist verständlich

    Liebe Grüße


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