Notstandshilfe obwohl keine Kinderbetreuung??

Vorerst: Ich will niemandem etwas Böses. ich will nur allgemeine Info.

Meine Schwägerin hat 3 Kinder, der große im KiGa, de anderen 2 daheim, wobei die Mittlere auch schon in den KiGa gehen könnte, also gehts nur um den Kleinen.
Sie bezieht Notstandshilfe, hat angegeben, jemanden für die Betreuung des Kleinen zu haben, was aber nicht stimmt.
Nun hat sie vom AMS zwei Stellen bekommen bei denene sie sich bewerben sollte. Das hat sie gemacht:
Bei der einen hat.man ihr gesagt, dass sie schon jemanden haben.
Beim anderen hat sie gesagt, dass sie niemanden für den Kleinen hat bzw bleibt er bei niemandem sonst. Aus diesem Grund wurde sie nicht eingestellt.
Ist das nicht eine Voraussetzung für den Bezug von Notstandshilfe? Man muss min. 20 h die Woche für Arbeit zur Verfügung stehen, in ihrem Fall ist es eine Ausnahme wegen dem Kleinen. Trotzdem muss sie 16 h zur Verfügung stehen.
Wenn das nicht der Fall ist, bekommt man doch auch keine NSH, oder?
kennt sich da wer aus?

Danke euch

Kommentare

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    laut der Seite vom AMS muss sie am Arbeitsmarkt verfügbar sein

    normal dachte ich eig dass das AMS einen „Beweis“ haben möchte über die Fremdbetreuung, also entweder eben dass man ne Anmeldung vom Kiga vorlegen muss oder sonstige Bestätigungen

    wie alt is der Kleinste?
  • @sigmund92 vielleicht kriegt sie Mindestsicherung? Da ist es soweit ich weiß keine Voraussetzung wenn das Kind unter 3 ist. Für Notstandshilfe eigentlich schon (Großeltern angeben reicht aber zum Beispiel)
  • was ich ned ganz nachvollziehen kann: mit Fremdbetreuung mind 20h, ohne Fremdbetreuung mind 16h pro woche ... AHA, also grad mal 4 Stunden weniger die Woche aber das Problem mit der fehlenden Betreuung hat man ja trotzdem 🤨oder kann sich das Kind dann plötzlich selbst betreuen nur weil 16 anstatt 20h die Woche arbeitet

    wenn ich wen suchen muss für 16 Std die Woche für die Betreuung is doch eh scho ghupft wie ghatscht, dann kann man ja gleich die 20h arbeiten
  • Sie sagt sie bekommt NSH. Ja genau, das weiß ich, dass es eigentlich reicht, wenn man nur angibt, dass jemand betreut.
    Aber bezogen die Situation. Sie wurde nicht eingestellt, weil sie niemanden für den Kleinen hat. Wird das ans AMS weitergegeben von der Stelle oder fragt das AMS nach, warum sie nicht genommen wurde?
    Ich möchte nicht beleidigend oder unhöflich sein und auch ihr nix Böses, aber wenn das so einfach läuft, sind ja alle blöd die arbeiten gehn...
  • @Hoppala er wird im Frühjahr 2
  • @Hoppala ja das hab ich mit auch gedacht. Sehr großzügig vom AMS, dass ich dann nur noch 16 h arbeiten muss wenn ich niemanden hab 🤦‍♀️🤦‍♀️
  • Eigentlich müsste sie 16 Stunden Betreuung für die Kinder haben durch wen ist egal also auch Oma, Schwester wen auch immer. Aber zur Zeit wegen corona kannst du auch Notstand beziehen ohne Betreuung weil sie dich nicht zwingen können dein Kind wohin zu geben wenn du sagt das Risiko ist mir zu hoch. Hat mir meine ams Beraterin gesagt.

    Ob das ams nachfragt kommt drauf an. Wenn das ams dir eine Stelle schickt auf die dich bewerben sollst. Dann ist da ein Formular dabei was man zum Gespräch mitnehmen muss und dir frima ausfüllt. Da geben die auch einen Grund an warum nicht. Wenn die reinschreiben keine kinderbetruung werden die wohl mal nachfragen.
  • ah, danke. Ist verständlich
  • @sigmund92 ja wenn es die Firma meldet bekommt sie wahrscheinlich eine Sperre, weiß aber nicht ob Firmen das wirklich machen.
    Vielleicht war es aber auch anders, zum Beispiel die Stelle war für vormittag und sie hat gesagt sie hat nur Betreuung am Nachmittag
  • @sigmund92 bekommt sie kein Kinderbetreuungsgeld mehr?
  • @wusal86 nein, das ist seit Mitte November aus
  • bearbeitet 2. 12. 2020, 05:59
    Derzeit steht meines wissen nach in den vermittlungsvorschlägen sehr wohl das der job aufgrund der situation nicht verpflichtend anzunehmen ist.
    Wäre aber besser vor der bewerbung mit n ams zu reden.
    Unter normalen vorraussetzungen wäre das ne sperre für 4 od 6 wochen.
    Es sei denn die arbeitszeiten wären vor 7uhr bzw nach 19uhr od wochenende. Von mo bis fr 7 bis 19 uhr muss gegebenenfalls eine betreuung für 16 bzw 20h voranden sein. Andere uhrzeit kann sie selbstveständlich sagen das es nicht möglich ist, das keiner bis 20uhr z.b. aufpassen kann.
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