ab wann hat man anspruch auf wochengeld?
bin geringfügig angestellt nur ist war es so ausgemacht das ich nur bis märz dort bleiben kann daher werd ich auch nichts sagen das ich schwanger bin.
Daher muss ich mich ja beim Ams arbeitslos melden bekomm ich dann trotzdem wochengeld wenn ich jetzt beim ams gemeldet bin?
Kommentare
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Sonst einfach bei der AK oder GKK anrufen!!!
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Aber danke
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Danke
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hast du noch einen Restanspruch beim Ams von früher? - dann kann es was mit dem Wochengeld werden...
Denn wenn man nur geringfügig beschäftigt war, ist man NICHT arbeitslosenversichert. Also kein AMS-Geld und kein Wochengeld..
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aber wenn ich mein ams gemeldet bin bin ich da nicht automatisch versichert?
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Bei der Gkk gibt es Karenzberatungen, die dann auf deine eigene Situation eingehen.
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Ich mich dort melden kriege sept mein Baby
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Aber wenn du nur arbeitssuchend gemeldest bist, ohne Anspruch auf Ams-Geld dann nicht, dh KEINE Krankenversicherung.
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Ab sofort moglich
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Aber noch ist nicht bei dir alles verloren.... Du bist doch noch in der Geringfügigkeit - Meldung an den Dienstgeber, dass du schwanger bist, vorher Kontakt mit Gkk wegen dieser freiwilligen Krankenversicherung (da kriegt man dann Wochengeld) -alles mit gkk besprechen - Noch im Februar - sonst ist es zu spät
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Wie bist du derzeit krankenversichert?
Als Geringfügige ist man ja NICHT automatisch krankenversichert.
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Keine Abzüge - keine Versicherung!
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Du kannst die Schwangerschaft trotzdem melden, dann wird der vertrag bis eintritt Mutterschutz verlängert.
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Dann melde jetzt die Schwangerschaft, dann tritt es so ein wie claudsch1980 gesagt hat, dann bleibt die Krankenversicherung - und das Wochengeld bekommst von der Gkk durch deine Selbstversicherung in der Krankenversicherung
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Es gibt viele die KEIN Wochengeld bekommen. - Kinderbetreuungsgeld dann für jede ab Geburt
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also drei monate habe ich ja schon die selbstversicherung bezahlt
also vom ams aus bin ich dann versichert wenn ich kurse und so mach allerdings hab ich mich schon selbst für einen kurs angemeldet glaubt ihr zählt das dann auch?
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Und für was hast dich privat angemeldet?
Ausgemacht - ja schon, aber jetzt bist du schwanger... Die Situation hat sich verändert...
...
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Oder: man verzichtet auf die Krankenversicherung - wie das dann mit den Kosten für Mutterkindpass-Untersuchungen ist - bei GKK fragen
Oder: kannst du dich mitversichern lassen bis zur Geburt - bei Partner? - falls die Voraussetzungen vorliegen
Es kann sein, dass du nach Austritt vom Dienstverhältnis noch 3 oder 6 Wochen nachversichert bist in der Krankenversicherung - das aber abklären mit der gkk
- dann verschiebt sich möglicherweise die neue Selbstversicherung...
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@sabrinalove18 das mitn Partner wollt ich dich auch schon fragen. Seit ihr zusammen gemeldet? Wann kommt denn dein Baby? :-)
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Anspruch auf KBG hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil) in der Regel dann für sein Kind (Adoptivkind, Pflegekind), wenn
•für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird,
•der Elternteil mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
•der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte des Elternteiles im Kalenderjahr den absoluten Grenzbetrag von EUR 16.200,00 oder den höheren individuellen Grenzbetrag, nämlich 60 % des Gesamtbetrages der maßgeblichen Einkünfte, nicht übersteigt,
•der Elternteil und das Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und
•der Elternteil und das Kind sich nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten.
KBG hat also nix mit krankenversichert bzw sozialversichert zu tun :-)
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geburtstermin ist schon im juni
wo ist man eigentlich während der schwangerschaft versichert?
würd ich dann also gar nicht versichert sein?
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Automatisch ist Frau während einer Schwangerschaft nie versichert. Wir alle haben dir in diesem Diskussionspunkt verschiedene Hinweise und Möglichkeiten gezeigt.
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Was wäre nun, wenn eine nicht krankenversichert ist, und daher den ersten Teil (also vor der Geburt) der Untersuchungen im Mukipass nicht durchführt.. Gäbe es zumindest dann später Probleme beim KBG???- die Mukipass-Untersuchungen sind ja nicht vollzählig ......
darum in einem solchen Fall das mit der Gkk abklären...
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@carry das mit die MUKIPASS Untersuchungen also wer die zahlt ist die Frage aber brauchen tut man sie, hmmm. Wie schon geschrieben hab ich werd einfach wenn ichs brauch zur GKK oder AK gehen. Danke dir nochmals für deine Antwortrn. LIEBE GRÜßE :-)
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Hier geht es aber um was anders: Sie hat nur die geringfügige Beschäftigung, keinen gleichzeitigen Ams-Bezug, ist selbst krankenversichert und zahlt monatlich bei der Gkk ein. Und durch die geringfügige Beschäftigung erwirbt man keine Arbeitslosensansprüche - dh kein Ams-Bezug durch diese geringfügige Beschäftigung...
7,306
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Habe am Mittwoch einen Termin bei der ak. Vielleicht könnt ihr mir schon vor ab helfen.
Danke
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Oder ist das gar eine "Gemeinnützige Leasingfirma"? Und du solltest dann ab Juni übernommen werden.....
Grundsätzlich hast alle Ansprüche wie direkt angestellte Mitarbeiter..
AK ist sicher eine gute Adresse......
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Das AMS wird dir höchstwahrseinlich einen Kurs aufdonnern oder dich vermitteln versuchen ja auch wenn du schwanger bist, vor allem wenn es keine gesundheitlichen Probleme gibt. Du bist schwanger und nicht krank ;-). das einzige du hast die 8 Wochen vor dem Endbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt (bei KS 12 Wochen) ein Beschäftigungsverbot, aber das wurde eh schon gesagt. Geh einfach mal direkt dorthin (AMS) und frage nach.
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außer beim freien Dienstvertrag, aber solchen hat @lisa_90 eh nicht. also müsste es eigentlich bis zum Mutterschutz sein.
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Aber wenn sie so einen nicht hat würde ich es sofort melden
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