Wochengeld

bearbeitet 23. 02. 2013, 13:52 in Karenz & Rechtliches
ab wann hat man anspruch auf wochengeld?
bin geringfügig angestellt nur ist war es so ausgemacht das ich nur bis märz dort bleiben kann daher werd ich auch nichts sagen das ich schwanger bin.
Daher muss ich mich ja beim Ams arbeitslos melden bekomm ich dann trotzdem wochengeld wenn ich jetzt beim ams gemeldet bin?
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Kommentare

  • Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube schon dass du Wochengeld bekommt (und zwar 180% vom AMS-Bezug) - hab es mal wo gelesen....
    Sonst einfach bei der AK oder GKK anrufen!!!
  • ja das mit der 180% bezug hab ich auch schon gelesen aber nd so ganz verstanden.
    Aber danke ;)
  • 180% vom AMS-Bezug - also fast das Doppelte von dem was du bekommst, wenn du arbeitslos bist....
  • Und wenn du arbeitest? Bin seit 5 jahren in österreich und weiss nichts was mir vor und nach der geburt zusteht

    Danke
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 02. 2013, 14:05
    @sabrinalove18
    hast du noch einen Restanspruch beim Ams von früher? - dann kann es was mit dem Wochengeld werden...

    Denn wenn man nur geringfügig beschäftigt war, ist man NICHT arbeitslosenversichert. Also kein AMS-Geld und kein Wochengeld..
  • nicht versichert mal?
    aber wenn ich mein ams gemeldet bin bin ich da nicht automatisch versichert?
  • @georgia
    Bei der Gkk gibt es Karenzberatungen, die dann auf deine eigene Situation eingehen.
  • Super ab wann soll
    Ich mich dort melden kriege sept mein Baby :)
  • Wenn du Ams-Geld bekommen würdest, aber doch nicht, weil dein Partner zu viel verdient, dann bist dennoch krankenversichert..

    Aber wenn du nur arbeitssuchend gemeldest bist, ohne Anspruch auf Ams-Geld dann nicht, dh KEINE Krankenversicherung.
    sabrinalove18 schrieb:
    nicht versichert mal?
    aber wenn ich mein ams gemeldet bin bin ich da nicht automatisch versichert?

  • georgia schrieb:
    Super ab wann soll
    Ich mich dort melden kriege sept mein Baby :)

    Ab sofort moglich
  • man ist ja ganz blöd
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 02. 2013, 14:21
    Hast du die freiwillige Selbstversicherung bei der geringfügigen Beschäftigung gewählt, dh zahlst du monatlich ca. 54 Euro bei der gkk ein?
    sabrinalove18 schrieb:
    nicht versichert mal?
    aber wenn ich mein ams gemeldet bin bin ich da nicht automatisch versichert?

  • Super danke dir
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 02. 2013, 14:32
    @sabrinalove18
    Aber noch ist nicht bei dir alles verloren.... Du bist doch noch in der Geringfügigkeit - Meldung an den Dienstgeber, dass du schwanger bist, vorher Kontakt mit Gkk wegen dieser freiwilligen Krankenversicherung (da kriegt man dann Wochengeld) -alles mit gkk besprechen - Noch im Februar - sonst ist es zu spät
    carry schrieb:
    Hast du die freiwillige Selbstversicherung bei der geringfügigen Beschäftigung gewählt, dh zahlst du monatlich ca. 54 Euro bei der gkk ein?
    sabrinalove18 schrieb:
    nicht versichert mal?
    aber wenn ich mein ams gemeldet bin bin ich da nicht automatisch versichert?

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 02. 2013, 14:42
    @sabrinalove18
    Wie bist du derzeit krankenversichert?

    Als Geringfügige ist man ja NICHT automatisch krankenversichert.
  • Genau, deshalb kriegst du ja dein Geld brutto - netto ... Also ohne Abzüge!
    Keine Abzüge - keine Versicherung!
  • ja hab seit oktober 2012 eine selbstversicherung nur meine firma meldet mich jetzt schon ab sodass ich mich eben ab märz beim ams anmelden wollte
  • Aber warum melden sie dich ab? Hast du einen befristeten vertrag?
    Du kannst die Schwangerschaft trotzdem melden, dann wird der vertrag bis eintritt Mutterschutz verlängert.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 02. 2013, 18:59
    @sabrinalove18

    Dann melde jetzt die Schwangerschaft, dann tritt es so ein wie claudsch1980 gesagt hat, dann bleibt die Krankenversicherung - und das Wochengeld bekommst von der Gkk durch deine Selbstversicherung in der Krankenversicherung
    claudsch1980 schrieb:
    Aber warum melden sie dich ab? Hast du einen befristeten vertrag?
    Du kannst die Schwangerschaft trotzdem melden, dann wird der vertrag bis eintritt Mutterschutz verlängert.

  • @sabrinalove18 wenn man geringfügig arbeitet ist man nicht arbeitslosenvers. Aber das weißt du wahrscheinlich. Also bekommst du kein ALG, sondern musst Kurse besuchen bekommst auch für die Geld, wie du bei denen versichert bist, hmmm. Krankevers musst eigentlich schon sein und dann bekommt man sicher Wochengeld. Für das Wochengeld musst du mind 3 monate zuvor krankenversichert sein, egal ob selbst oder mitversichert. Aber am besten wie schon andere geschrieben haben, bei AK oder GKK nachfragen. Arbeitest du in einen Freien Dienstvertrag, weil du bald nimmer dort angemeldet bist? Lg
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 02. 2013, 19:12
    Mitversicherung in der Krankenversicherung bei Partner etc. um Wochengeld zu erlangen -reicht nicht aus, zählt im Grunde nicht

    Es gibt viele die KEIN Wochengeld bekommen. - Kinderbetreuungsgeld dann für jede ab Geburt
    @sabrinalove18 wenn man geringfügig arbeitet ist man nicht arbeitslosenvers. Aber das weißt du wahrscheinlich. Also bekommst du kein ALG, sondern musst Kurse besuchen bekommst auch für die Geld, wie du bei denen versichert bist, hmmm. Krankevers musst eigentlich schon sein und dann bekommt man sicher Wochengeld. Für das Wochengeld musst du mind 3 monate zuvor krankenversichert sein, egal ob selbst oder mitversichert. Aber am besten wie schon andere geschrieben haben, bei AK oder GKK nachfragen. Arbeitest du in einen Freien Dienstvertrag, weil du bald nimmer dort angemeldet bist? Lg

  • @carry echt hab gedacht, wenn man mitversichert ist bekommt man das auch, weil man ja auch einen Beitrag zahlen muss, ok, wieder dazu gelernt. KBG bekommt jede, aber nur dann wenn man alle MUKIPASS - untersuchungen gemacht hat, wenn ixh das richtig verstanden habe. Aber ich weiß nicht, alles ist immer so kompliziert. Am besten ist eh wen man zu den Einrichtungen geht die sich damit auskennen.
  • Stimmt, bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung zahlt man einen Betrag - weil man ein kinderloses Paar ist (wenn dann ein Kind da ist, und man wieder die Mitversicherung braucht, zahlt man nix mehr) - zählt aber nicht als Krankenversicherungs-Beitrag für den Mitversicherten (zb die Frau)


    @carry echt hab gedacht, wenn man mitversichert ist bekommt man das auch, weil man ja auch einen Beitrag zahlen muss, ok, wieder dazu gelernt. KBG bekommt jede, aber nur dann wenn man alle MUKIPASS - untersuchungen gemacht hat, wenn ixh das richtig verstanden habe. Aber ich weiß nicht, alles ist immer so kompliziert. Am besten ist eh wen man zu den Einrichtungen geht die sich damit auskennen.

  • @carry also gehts einfach nur darum, dass man porblemlos bsw. zum Arzt gehen kann ohne etwas zu bezahlen, aber Anspruch auf WG hat man bei mitversichert nicht, gut das ich das jetzt weiß, danke! :-)
  • naja war schon damals ausgemacht das ich nur bis februar bleiben kann
    also drei monate habe ich ja schon die selbstversicherung bezahlt
    also vom ams aus bin ich dann versichert wenn ich kurse und so mach allerdings hab ich mich schon selbst für einen kurs angemeldet glaubt ihr zählt das dann auch?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 02. 2013, 21:17
    Nein, nur wenn dir das Ams einen AMS-Kurs anbietet, der meist um die 5 Wochen (so um die 20 h / Woche) dauert, da bist du dann während dieser Zeit krankenversichert - aber ob das alleine wirklich für das Wochengeld zählt, ist eine andere Frage...

    Und für was hast dich privat angemeldet?

    Ausgemacht - ja schon, aber jetzt bist du schwanger... Die Situation hat sich verändert...

    ...
    sabrinalove18 schrieb:
    naja war schon damals ausgemacht das ich nur bis februar bleiben kann
    also drei monate habe ich ja schon die selbstversicherung bezahlt
    also vom ams aus bin ich dann versichert wenn ich kurse und so mach allerdings hab ich mich schon selbst für einen kurs angemeldet glaubt ihr zählt das dann auch?

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 02. 2013, 22:06
    Im schllimmsten Fall: steigst mit März aus, Ams bietet dir keinen Kurs; du hast keinen Ams-Bezug, musst dann dich selbstversichern in der Krankenversicherung - kostet dann monatlich 400 Euro, kannst dich dann mäßigen lassen auf ca 100 Euro pro Monat (Antrag auf Ermässigung, Gründe angeben) - das ist kein Scherz!!!, kein Wochengeld aufgrund dieser Selbstversicherung! Ab Geburt - Kinderbetreuungsgeld

    Oder: man verzichtet auf die Krankenversicherung - wie das dann mit den Kosten für Mutterkindpass-Untersuchungen ist - bei GKK fragen

    Oder: kannst du dich mitversichern lassen bis zur Geburt - bei Partner? - falls die Voraussetzungen vorliegen

    Es kann sein, dass du nach Austritt vom Dienstverhältnis noch 3 oder 6 Wochen nachversichert bist in der Krankenversicherung - das aber abklären mit der gkk
    - dann verschiebt sich möglicherweise die neue Selbstversicherung...

    sabrinalove18 schrieb:
    naja war schon damals ausgemacht das ich nur bis februar bleiben kann
    also drei monate habe ich ja schon die selbstversicherung bezahlt
    also vom ams aus bin ich dann versichert wenn ich kurse und so mach allerdings hab ich mich schon selbst für einen kurs angemeldet glaubt ihr zählt das dann auch?

  • @carry jetzt hab ich noch eine Frage an dich, da du dich offensichlich gut mit Krankenvers ect auskennst. Ich hab gedacht man muss für das KBG sozialversichert oder krankenvers sein, damit man das bekommt + die MUKIPASS untersuchungem in der SS. Sozial und krankenvers ist ja was anderes, entweder steh ixh jetzt auf der Leitung oder lieg ich da richtig? Lg

    @sabrinalove18 das mitn Partner wollt ich dich auch schon fragen. Seit ihr zusammen gemeldet? Wann kommt denn dein Baby? :-)
  • @wunschkind2012
    Anspruch auf KBG hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil) in der Regel dann für sein Kind (Adoptivkind, Pflegekind), wenn
    •für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird,
    •der Elternteil mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
    •der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte des Elternteiles im Kalenderjahr den absoluten Grenzbetrag von EUR 16.200,00 oder den höheren individuellen Grenzbetrag, nämlich 60 % des Gesamtbetrages der maßgeblichen Einkünfte, nicht übersteigt,
    •der Elternteil und das Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und
    •der Elternteil und das Kind sich nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten.

    KBG hat also nix mit krankenversichert bzw sozialversichert zu tun :-)
  • ne bin ja erst 19 da is blöd mit versichern lassen
    geburtstermin ist schon im juni
    wo ist man eigentlich während der schwangerschaft versichert?
    würd ich dann also gar nicht versichert sein?
  • hab mich selbst für einen kurs angemeldet nur wenn ich jetzt zum ams geh wird der nicht zählen wahrscheinlich sodass ich eben nur arbeitssuchend gemeldet bin und nicht versichert
  • a bitte sag deinem AG besheid da gehts um dich, deinen geld anspruch etc.
  • @sabrinalove18

    Automatisch ist Frau während einer Schwangerschaft nie versichert. Wir alle haben dir in diesem Diskussionspunkt verschiedene Hinweise und Möglichkeiten gezeigt.
    sabrinalove18 schrieb:
    ne bin ja erst 19 da is blöd mit versichern lassen
    geburtstermin ist schon im juni
    wo ist man eigentlich während der schwangerschaft versichert?
    würd ich dann also gar nicht versichert sein?
    carry schrieb:
    Im schlimmsten Fall: steigst mit März aus, Ams bietet dir keinen Kurs; du hast keinen Ams-Bezug, musst dann dich selbstversichern in der Krankenversicherung - kostet dann monatlich 400 Euro, kannst dich dann mäßigen lassen auf ca 100 Euro pro Monat (Antrag auf Ermässigung, Gründe angeben) - das ist kein Scherz!!!, kein Wochengeld aufgrund dieser Selbstversicherung! Ab Geburt - Kinderbetreuungsgeld

    Oder: man verzichtet auf die Krankenversicherung - wie das dann mit den Kosten für Mutterkindpass-Untersuchungen ist - bei GKK fragen

    Oder: kannst du dich mitversichern lassen bis zur Geburt - bei Partner? - falls die Voraussetzungen vorliegen

    Es kann sein, dass du nach Austritt vom Dienstverhältnis noch 3 oder 6 Wochen nachversichert bist in der Krankenversicherung - das aber abklären mit der gkk
    - dann verschiebt sich möglicherweise die neue Selbstversicherung...
    sabrinalove18 schrieb:
    naja war schon damals ausgemacht das ich nur bis februar bleiben kann
    also drei monate habe ich ja schon die selbstversicherung bezahlt
    also vom ams aus bin ich dann versichert wenn ich kurse und so mach allerdings hab ich mich schon selbst für einen kurs angemeldet glaubt ihr zählt das dann auch?



  • Ich habe an folgendes gedacht: später, wenn das Kind schon längst da ist, müssen gewisse Untersuchungen gemacht werden, damit man weiterhin das volle Kinderbetreuungsgeld erhält..

    Was wäre nun, wenn eine nicht krankenversichert ist, und daher den ersten Teil (also vor der Geburt) der Untersuchungen im Mukipass nicht durchführt.. Gäbe es zumindest dann später Probleme beim KBG???- die Mukipass-Untersuchungen sind ja nicht vollzählig ......

    darum in einem solchen Fall das mit der Gkk abklären...
    @carry jetzt hab ich noch eine Frage an dich, da du dich offensichlich gut mit Krankenvers ect auskennst. Ich hab gedacht man muss für das KBG sozialversichert oder krankenvers sein, damit man das bekommt + die MUKIPASS untersuchungem in der SS. Sozial und krankenvers ist ja was anderes, entweder steh ixh jetzt auf der Leitung oder lieg ich da richtig? Lg

  • Im Juni kommt das Kind - 8 Wochen vorher hast du absolutes Beschäftigungsverbot - auch wenn du kein Wochengeld bekommt....
    sabrinalove18 schrieb:
    ne bin ja erst 19 da is blöd mit versichern lassen
    geburtstermin ist schon im juni
    wo ist man eigentlich während der schwangerschaft versichert?
    würd ich dann also gar nicht versichert sein?

  • @claudsch1980 Danke diese Infos hab ich schon, aber ich hab irgendow mal gelesen das man versichert sein muss, entweder war das ein altes Dokument oder ich hab etwas verwechselt, na gut wenn es dann soweit ist dass ich das brauch, wird der erste Weg so wie so zur GKK bzw AK sein. Danke nochmals Liebe Grüße! :-)

    @carry das mit die MUKIPASS Untersuchungen also wer die zahlt ist die Frage aber brauchen tut man sie, hmmm. Wie schon geschrieben hab ich werd einfach wenn ichs brauch zur GKK oder AK gehen. Danke dir nochmals für deine Antwortrn. LIEBE GRÜßE :-)
  • Also ich hab grad meinen Mann gefragt und er sagt wenn du geringfügig beschäftigz bist bekommst du td Geld vom AMS! Ob jetzt arbeitlosen oder Notstandshilfe aber iwas bekommst schon! Nachdem die Meinungen das auseinander gehen, informier dich lieber bei GKK und AMS
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 24. 02. 2013, 11:53
    Er meint vielleicht, wenn man Ams-Bezug hat und gleichzeitig geringfügig arbeitet, dann bekommt man auch das Ams-Geld - und dann auch Wochengeld.

    Hier geht es aber um was anders: Sie hat nur die geringfügige Beschäftigung, keinen gleichzeitigen Ams-Bezug, ist selbst krankenversichert und zahlt monatlich bei der Gkk ein. Und durch die geringfügige Beschäftigung erwirbt man keine Arbeitslosensansprüche - dh kein Ams-Bezug durch diese geringfügige Beschäftigung...
    Malinarco schrieb:
    Also ich hab grad meinen Mann gefragt und er sagt wenn du geringfügig beschäftigz bist bekommst du td Geld vom AMS! Ob jetzt arbeitlosen oder Notstandshilfe aber iwas bekommst schon! Nachdem die Meinungen das auseinander gehen, informier dich lieber bei GKK und AMS

  • Ich weiss worum es geht. Desswegen sag ich, die Meinungen gehen auseinander - lieber nachfragen!
  • Kennt sich jemand mit Leiharbeit aus? Habe einen unbefristeten vertrag. Meine firma hat vorerst nur bis ende juni mich genähmigt bekommen. Wenn alles passt geh ich mitte august in mutterschutz.
    Habe am Mittwoch einen Termin bei der ak. Vielleicht könnt ihr mir schon vor ab helfen.
    Danke
  • Was heisst denn das? "Firma hat mich genehmigt bekommen" Wenn ein Unternehmer Leasingpersonal will, geht er zu einer Leasingfirma und lässt sich welche kommen... Aber genehmigen lassen....

    Oder ist das gar eine "Gemeinnützige Leasingfirma"? Und du solltest dann ab Juni übernommen werden.....

    Grundsätzlich hast alle Ansprüche wie direkt angestellte Mitarbeiter..

    AK ist sicher eine gute Adresse......


    lisa_90 schrieb:
    Kennt sich jemand mit Leiharbeit aus? Habe einen unbefristeten vertrag. Meine firma hat vorerst nur bis ende juni mich genähmigt bekommen. Wenn alles passt geh ich mitte august in mutterschutz.
    Habe am Mittwoch einen Termin bei der ak. Vielleicht könnt ihr mir schon vor ab helfen.
    Danke

  • und was würde das ams machen wenn ich mich jetzt melde und auch sage das ich schwanger bin? wie wäre ich dann versichert bzw für den arbeitsmarkt zu brauchen?
  • @sabrinalove18 kannst morgen zum AMS gehen um dich zu informieren? ich glaub, es wird das beste sein was du jetzt machen kannst. früher oder später musst du so wie so dorthin. Oder du gehst zur AK und fragst dort nach welche Möglichkeiten du bezüglich deiner Arbeit hast.
    Das AMS wird dir höchstwahrseinlich einen Kurs aufdonnern oder dich vermitteln versuchen ja auch wenn du schwanger bist, vor allem wenn es keine gesundheitlichen Probleme gibt. Du bist schwanger und nicht krank ;-). das einzige du hast die 8 Wochen vor dem Endbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt (bei KS 12 Wochen) ein Beschäftigungsverbot, aber das wurde eh schon gesagt. Geh einfach mal direkt dorthin (AMS) und frage nach.
  • Hab vorher in meiner firma schon mit freiem dienstvertrag gearbeitet. Jetzt bin ich über eine Leasingfirma angemeldet. Ich weis von meiner chefin dass ich auf alle Fälle noch bis juni bleiben kann dann wird erst entschieden ob ich noch länger bleiben kann. Halte ich aber für unwahrscheinlich da ich ja jetzt schwanger bin.
  • Aber wenn du die schwangerschaft meldest müssen sie dir den vertrag bis zum muttetschutz verlängern was ich weis
  • @tirolerin

    außer beim freien Dienstvertrag, aber solchen hat @lisa_90 eh nicht. also müsste es eigentlich bis zum Mutterschutz sein.
    tirolerin schrieb:
    Aber wenn du die schwangerschaft meldest müssen sie dir den vertrag bis zum muttetschutz verlängern was ich weis


  • @Wunschkind2012 okay
    Aber wenn sie so einen nicht hat würde ich es sofort melden
  • @tirolerin ja auf alle Fälle, vor allem kann sich die Chefin auf das schon vorbereiten, dass sie @lisa_90 länger angemeldet lassen muss.

  • Sei mir nicht böse aber das musst du melden egal was ausgemacht wurde. Da geht es um dich und dein Putzi6 und dein geld du wirst es noch brauchen am anfang :-)
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