Frage zur Arbeitnehmerveranlagung!

bearbeitet 13. 01. 2021, 22:27 in Karenz & Rechtliches
Hallo 👋🏼,

ich hoffe mir kann jemand helfen, ich möchte eine Arbeitnehmerveranlagung machen, 2020 habe ich folgendes gemacht:

-bis 10/20 Weiterbildungsgeld bezogen
-danach Arbeitslosengeld und seit Dezember geringfügige Beschäftigung

Lohnt sich dann überhaupt ein Antrag & wie viele auszahlende Stellen muss ich dann angeben, 1 oder 2 (zählt das AMS dazu)?

Vielen Dank und LG

Kommentare

  • Ich würde es probieren. Hab früher immer einen gemacht bei geringfügiger Beschäftigung.
    Weiterbildungsgeld und Arbeitslosengeld zahlt nicht als auszahlende Stelle, also eine 1 für den geringfügigen Job.
  • Super Danke!
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