Sonderfall Wochengeld nach Bildungskarenz

quirlquirl

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bearbeitet 25. 01. 2021, 11:12 in Karenz & Rechtliches
Hallo!
Ich befinde mich derzeit in Bildungskarenz. Habe diese nach meiner einkommensabhängigen Karenz angehängt. Jetzt bin ich wieder schwanger und weiss nicht, ob ich das Wochengeld bekomme.
Ich habe ab 1.3.-28.2. meine Bildungskarenz. Meine Elternteilzeit beginnt mit 2.3., da ich nur di,mi, do arbeiten werde. Mein Baby kommt im Mai zur Welt. Stimmt es wirklich, dass ich wegen dem 1 Tag Differenz kein Wochengeld erhalte? Bitte um Unterstützung.

Kommentare

  • @quirl was bist du denn am 1.3? Falls du mit der Firma Bildungsteilzeit bis 28.2 ausgefüllt hast und einen Elternteilzeit Antrag ab 2.3 abgegeben hast, dann wärst du am 1.3 einfach normal Vollzeit angestellt oder? Wüsste nicht warum das ein Nachteil beim Wochengeld sein sollte? Aber sonst frag besser bei AK/Krankenkasse nach.
  • Ich habe eine Bildungskarenz bis 28.2.2021. Meine Elternteilzeit beginnt am 2.3. da dies ein Di und ich Mo nicht arbeite. Es geht hier wirklich nur um ein paar Tage, da ich ab 19.3. bereits in Mutterschutz gehen kann.
    Die Krankenkasse allgemein hat gesagt, dass ich für den 1.3. nachversichert bin, aber am 1.3. nicht bei der Firma versichert bin und sie nicht weiß, ob ich dadurch kein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis aufweise und daher keinen Anspruch auf das Wochengeld habe. Bei der Krankenkasse Abt. Wochengeld haben gemeint, ich soll zuerst alles schicken und mich dann nochmals melden. Dann haben sie gesagt, dass ich noch warten soll, bis der Fall bearbeitet wurde.
  • Ich bin der erste Fall in meinem Unternehmen, die eine Bildungskarenz in Anspruch genommen hat. Die haben mich angerufen und gefragt, ob ich mich nicht beim AMS für den einen Tag anmelden muss.

  • Die Elternteilzeit kann auch mit 01.03. beginnen auch wenn du an dem Tag nicht arbeitest...
    Wenn man volle 2 Jahre in Karenz bleibt und danach in Elternteilzeit geht und der 1. Tag nach der Karenz auf ein Wochenende fällt zählt das trotzdem und es ist keine Lücke!

  • @quirl also wenn du nicht gekündigt hast oder wurdest oder einen befristeten Vertrag hattest seh ich keinen Grund warum du an dem Tag nicht angestellt bist? Das hast du nicht beantwortet. Nach einer Karenz läuft ja einfach dein altes Dienstverhältnis weiter ohne dass man was melden oder abgeben muss.
  • Ich frage nochmals bei der Personalabteilung nach. Schön langsam glaube ich, dass sie da eine falsche Info an mich weitergegegeben haben. Herzlichen Dank für eure Rückmeldung!
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