Hallo
Ich hätte eine Frage an alle die schon einmal eine private Hebamme hatten oder sich jetzt für die anstehende Geburt eine genommen haben. Und zwar, wenn man die Pauschale inklusive Geburtsbegleitung "bucht", und dann wider Erwarten einen Kaiserschnitt benötigt, oder wenn die Hebamme aus unvorhersehbaren Gründen (zB Krankenstand) verhindert ist, muss man die gesamte Pauschale trotzdem zahlen? Da die Geburtsbegleitung mit Abstand den größten Anteil an den Kosten ausmacht, wäre mir das schon wichtig, dass ich die Hebamme auch wirklich nur dann zahlen muss, wenn sie auch dabei ist.
Wie sind damit eure Erfahrungen? Hatte jemand von euch schonmal das Pech, dass eure Hebamme bei der Geburt nicht dabei sein konnte?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Erfahrungsberichte
Kommentare
1,961
120
Ah interessant, das mit den Teilkosten macht Sinn, ich hoffe dass es meine auch so handhabt, werde mal nachfragen danke!
1,724
116
Sie wechseln sich mit dem Dienst im Krankenhaus ab und eine von beiden ist somit immer für die Entbindung da. Deswegen bleibt der Betrag auch so bestehen.
Wie es bei nem Kaiserschnitt is, weiß ich nicht, aber ich denke schon, dass es auch dann zu zahlen is. Die Hebamme bereitet einen ja vor, ist währenddessen und danach dabei - was mir so gesagt wurde
120