Hallo,
ich bezog ab 06. Juni 2017 für ein Jahr einkommensgesteuerte Karenz. Mit meinem Arbeitgeber habe ich jedoch eine Karenzzeit bis 01. Oktober 2020 vereinbart. Nun habe ich am 01. Oktober wieder angefangen zu arbeiten für 30 Stunden. Ich möchte jedoch kündigen und würde gerne wissen, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe? Ich habe von Juni 2018-September 2020 geringfügig gearbeitet, aber das zählt ja wohl nicht...
Kann mir jemand helfen?
Kommentare
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Wahrscheinlich hast du während der karenz nicht arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, oder? Dann schauts leider schlecht aus...
Aber hier findest du sämtliche Informationen:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/arbeitslosengeld
Du müsstest bis Oktober 2021 arbeiten oder noch besser, erst einen neuen Job suchen und kündigen, sobald du eine fixe Zusage hast.
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Nur wenn man selbst kündigt gibt's die ersten Wochen kein arbeitslosen Geld. Wenn dann solltest du schauen das es einvernehmlich aufgelöst wird.
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Mein Herz sagt, ich sollte gleich gehen, mein Kopf natürlich nicht...der Verstand wird wohl siegen und ich suche erstmal...
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Vl. kannst du ja für dich so eine Lösung finden.
Einvernehmlich lösen in einem für dich absehbarem Zeitraum und schaust dich nach was anderem um.
So weißt du es hat dann und dort ein Ende aber auch noch Zeit zu suchen.
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Also auch das gibts.
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Also Bildungskarenz kommt nicht in Frage denk ich, weil ich ja erst seit einem halben Jahr wieder arbeite, oder doch? Ich würde e grad bei der Matura stecken, dass wär natürlich toll...
Neuer Job ist natürlich auch der Plan, aber ich wollte eben wissen, ob ich Anspruch darauf hätte, wenn ich nicht gleich was finde bzw. wenn ich es eben überhaupt nicht mehr aushalte bis ich was neues hab.
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Zuerst, wenn du selbst kündigt, bist du erst mal für ein paar Wochen gesperrt, ich glaub 4 sinds, da zahlt das ams nicht. Müsste mindestens eine einvernehmliche lösung oder eine Kündigung deines AG sein (keine fristlose, da bist auch gesperrt).
Wenn du von 2018-2020 offiziell in karenz warst, zieht das ams im Normalfall zur Arbeitszeit von 2020 bis jz die restliche Zeit von vor der karenz für die Berechnung heran. Wäre bei mir jetzt der Fall gewesen, sie hätten von 2018 das Jahr zur Berechnung herangezogen.
Je nach deinem Alter und karenzzeiten kanns sein, dass du nur ein halbes Jahr Arbeit vorweisen musst um bezugsberechtigt zu sein.
Am besten wärs wirklich wenn du am Montag anrufst und dich beraten lässt. Es gibt da nicht nur die Standardzeit, die man haben muss, sondern eben auch so "Ausnahmen bzw Sonderregelungen".
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