Liebes Babyforum Team,
ich bin ab Ende Mai in Mutterschutz und arbeite bis zum Schluss in Vollzeit.
Nebenberuflich hab ich noch ein Gewerbe, dass die geringfügige Grenze nicht überschreitet.
Auch während der Zeit des Wochengeldes werde ich über das Gewerbe Einnahmen reinbekommen.
Ist das erlaubt und ist die Grenze wie bei der Geringfügigkeit?
Vielen lieben Dank.
Liebe Grüße
Claudia
Kommentare
11,617
Also soweit ich weiß gibt es beim Mutterschutz keine Zuverdienstgrenze. Das heißt, wenn du da offiziell nicht arbeitest aber trotzdem Einnahmen beziehst (z.B. wenn der Zahlungsverkehr halt erst statt findet wenn du im Mutterschutz bist) sollte das kein Problem darstellen.
Allerdings gibt es da sowohl eine monatliche, als auch eine jährliche Grenze. Es gibt unter diesem Link https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
Einen Rechner bei dem du das eingeben kannst. Ich denke, bei dir ist dann vor allem die jährliche Grenze relevant. Das bezieht sich aber auf das KBG da du, wie oben schon erwähnt, meines Wissens nach im Mutterschutz keine Grenze hast.
Experte bin ich aber keiner auf dem Gebiet.
Im Zweifelsfall ab zur AK. Die können dir das genau sagen!