Wochengeld bei 2. Kind

Hallo Zusammen,

ich haben eine Frage zum Wochengeld / Kinderbetreuungsgeld - ich bin momentan in Karenz und beziehe das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und habe vor ab dem 1. Geburtstag der Kleinen wieder arbeiten zu gehen - wie wird das Wochengeld berechnet sollte ich jetzt schwanger werden und zwischen Arbeitsstart und Mutterschutz würden nur 1 - 2 Monate liegen?

Vielen Dank!

Kommentare

  • soizburgerinsoizburgerin

    3,887

    bearbeitet 6. 05. 2021, 18:25
    Wenn ichs richtig verstanden hab (bitte korrigiert mich sonst 😅) dann werden eigentlich die letzten 3 Monate die du vorm Mutterschutz gearbeitet hast als Grundlage berechnet.

    Wenn du nur 2 Monate vor Beginn des Mutterschutz arbeitest, werden eben die aliquot berechnet und dementsprechend weniger kommt am Ende raus.

    Solltest du vor dem 2. Mutterschutz gar nicht mehr arbeiten gehen können, fällst du leider komplett um das Wochengeld, beziehst allerdings dafür ab Geburt bereits KBG (allerdings die Pauschale Variante).
  • @soizburgerin Das wäre richtig wenn sie mit dem einkommensabhängigem KBG 2 Jahre, also das 2. Jahr unbezahlt, in Karenz bleiben würde. Sie möchte ja aber ab dem 1. Geburtstag wieder arbeiten gehen.

    @Noralu Wenn zwischen Arbeitsstart und Beginn des Mutterschutzes zB 2 Monate liegen würden, wäre es meiner Meinung nach so, dass sich das Wochengeld aus 1 Monat eaKBG + 2 Monate Gehalt dividiert durch 3 (also Durchschnitt) berechnet.
  • @azzurro Hm aber wenn man keine 3 Monate arbeitet, hat man dann überhaupt Anspruch auf wochengeld? 🧐
  • @winnie Ohja, der Anspruch auf Wochengeld ansich besteht ganz bestimmt weil die Voraussetzungen ein Beschäftigungsverhältnis ist, was die arbeitsrechtliche Karenz ja auch ist (sozusagen du bist ja trotzdem noch bei deinem Arbeitgeber angestellt, auch wenn du kein Gehalt beziehst). Also auch wenn ich mit dem eaKBG 2 Jahre zu Hause bleiben würde, dann 1 Monat arbeiten würde und dann wieder im Mutterschutz wäre, würde ich trotzdem Wochengeld erhalten. Allerdings wäre die Bemessungsgrundlage nur 1/3 des Gehalts das ich in dem einen Monat bekommen habe (da die letzten 3 Monate als Berechungsbasis dienen wovon 2 ohne Bezug, also 0 wären).

    @Noralu Frag am Besten direkt bei der AK nach, dann hast du eine 100% verlässliche Info dazu.
  • @azzurro Dein Kommentar stimmt so nicht:

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    Aber es ist natürlich in jedem Fall ein guter Tipp sich selber bei der AK zu informieren
  • azzurroazzurro

    334

    bearbeitet 7. 05. 2021, 12:50
    @PrincessSunshine Was genau meinst du? „... und die Erwerbstätigkeit noch nicht wiederaufgenommen wurde.“ - in dem Fall wäre sie ja aber wiederaufgenommen worden. Halt nur für 1 oder 2 Monate, aber das ist ja irrelevant. Die Textpassage die du markiert hast beschreibt meiner Meinung nach jenen Fall wenn man im 1. Jahr eaKBG bezogen hat und 2 Jahre in arbeitsrechtlicher Karenz (also 2. Jahr ohne Bezüge) bleibt. Das war ja aber nicht die Fragestellung.
  • Danke für eure Antworten. Ich habe heute bei der AK angerufen und folgende Auskunft bekommen:

    Wochengeld wird auf Basis der letzten 3 Monate berechnet, eaKBG zählt als Gehalt. Wenn man also direkt nach Ende des Bezugs arbeiten geht und 1 Monat /später in Mutterschutz geht, zählen 2 Monate eaKBG + 1 Monat Gehalt als Basis.
    azzurro
  • Darf ich mir das Thema noch mal kurz ausleihen!?

    Wenn schon mehr als 1 Jahr vergangen ist, ich aber noch in aufrechter Karenz bin (also bei 0,- Einkommen im 2. Jahr)... dann würde es aber reichen 3 Monate voll zu arbeiten (und nicht 6) um wieder eaKbg beziehen zu können (und auch wieder Geld zu erhalten)?
    Für die Berechnung 182 Tage zählt auch vorherige die Karenz, oder?
  • @crossie Ja, genau! Die arbeitsrechtliche Karenz wird dem Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt (für die 6-Monats-Frist des eaKBG) wodurch du prinzipiell Anspruch auf Wochengeld hast und für die Berechnung des Wochengelds werden dann die letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes hergenommen.
  • Alles klar - danke :)
  • @crossie ich war zwischen der Karenz und dem erneuten Mutterschutz 3 Monate arbeiten: Wochengeld konnte ich beziehen, eakbg aber nicht
  • @PrincessSunshine wieso nicht? Sollte eigentlich gehen außer du hattest Bildungskarenz, Krankengeld oder dergleichen dazwischen
  • @itchify hatte Bildungskarenz aber meiner Auskunft von der AK nach hätte ich 6 Monate arbeiten müssen nach der Karenz
  • @PrincessSunshine wahrscheinlich wegen der bildumgskarenz. Das ist ja auch eine leistung des ams und damit ausschlussgrund für ea kbg 🤔
  • Ich beziehe 2 mal das ea KBG weil mein Mutterschutz noch innerhalb des ersten Bezugsjahres beginnt. Das ist die einzige Möglichkeit um es hintereinander zu bekommen. 😊
  • @MarieTheres Hmm, was meinst du mit "einzige Möglichkeit"?
    Ich hatte auch eaKBG bis Anfang Mai und bin jetzt bis zum Juli 3 mon wieder in meinem Dienstverhältnis (weil dann der neue MuSchu beginnt) und möchte dann nochmal eaKBG beziehen.
    Ich denke das ist auch möglich, da ich keine unbezahlte Pause in meinem Dienstverhältnis habe.
    Weißt du was ich meine?
  • @Papaya

    Ja genau..

    Wenn es sich rechnet, ja klar.. die meisten gehen halt nicht Vollzeit dazwischen.. 😅

    Ich beziehe jetzt den Höchstsatz (66€) und von dem wird neu berechnet..
  • Ich finde es richtig cool, dass es sich bei dir so gut ausgeht. Da sind deine zwei Zwerge ja ganz knapp hintereinander. 🥰 @MarieTheres

    Stimmt, mit so kleinem Baby kann man kaum Vollzeit gehen. Bei mir ist es ein Spezialfall. Bin zwar im Dienstverhältnis, aber coronafreigestellt. Ich falle genau in diesen Zeitraum. 😅
  • @Papaya

    Ja, das war der Plan 😅

    Könnten sogar das gleiche Geburtsdatum haben.. 😝

    Dann hätten wir es geschafft, 4 Feiern im Jahr auf 2 zu reduzieren.. mein Mann und ich teilen uns auch einen Tag 🥰

    Die Kids würden es vermutlich nicht so toll finden, aber mal sehen.


    Wie weit sind deine auseinander?

  • @MarieTheres Meine zwei sind dann 1 Jahr und 4 Monate auseinander. 🥰
    Wir finden es auch toll, dass sie so nah beisammen sind 🙃
  • Meine Freundin hat ein 3. Hoppalakind bekommen ;) sie bezog das pauschale KBG, ging 3 Monate vorm Mutterschutz des 3. Kindes Vollzeit arbeiten und hat wieder das eaKBG nehmen können bzw. Wochengeld den Höchstsatz von 66€ erhalten. Also die 3 Monate Vollzeit haben ausgereicht.
  • Hallo…
    Geht jemand von euch ,von einer Karenz in die nächste?

    Lg
  • @jaciamelie ich geh 1 monat dazwischen arbeiten .. 🙈
  • @jaciamelie

    Ich geh vom ea KBG in Mutterschutz und wieder ins ea KBG

    Wochengeld ist gleich wie das ea KBG von Kind 1 und danach 80%


  • @MarieTheres

    Ok😊Und wann muss ich das bei der ögk melden,weil ich finde nichts auf der Seite von Ihnen und Ende Oktober kommt das 2te 😊
  • Jederzeit @jaciamelie

    Die Bestätigung bekommst du ws trotzdem erst kurz vorm Mutterschutz ☺️ so wars bei mir
  • Ok..weil ich hab bei der ögk angerufen..und die meinte ich soll’s per Mail schicken..nur kam bis dato keine Rückmeldung
  • @jaciamelie

    Ja bei mir war das auch so. Kurz vor Beginn habe ich aber dann den Bestätigungsbrief bekommen. Hatte mich auch mal telefonisch erkundigt, und die Dame meinte, dass die Berechnungen immer erst kurz vorher gemacht werden.. solange du alle Unterlagen gesendet hast, würd ich mir keine Sorgen machen. ☺️

    Mein MuSchu begann am 06.06. und die Bestätigung war am 10.06. im Briefkasten..
  • Ok …geht nur darum..nicht das ich dann da steh und es kommt nix,was jetzt am Anfang nicht schlimm wäre,da meine 1ste Karenz bis im Dezember geht

    Und email Adresse passt eh oder…
    office-w@oegk.at
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