Nach Karenz Dienstverhältnis beenden oder verlängern?

bearbeitet 12. 03. 2013, 13:32 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
ich habe im Akh Dienstgeber Gespag 1 1/2 Jahre als Reinigungskraft gearbeitet. Hier hat man die Krankenversicherung KFL.
Dann bekam ich unser erstes Kind - Ich entschied mich damals für das Karenzmodell 2,5 Jahre. Ich bekam aber ca. nach 2,3 Jahren anschliesend gleich unser zweites Kind.
Auch hier habe ich das Karenzmodell 2,5 Jahre genommen.
Da 2 Jahre schon wieder vorbei sind muss ich mich bald in der Firma melden zecks die 6 Monate verlängern.

Ich denke darüber nach das ich gleich bekannt gebe das ich nicht mehr arbeiten komme da ich nicht weis was ich mit den Kindern machen soll - daher möchte ich die nächsten Jahre zuhause bleiben und bei meinen Mann mitversichert sein bis das jüngste Kind 7-8 Jahre alt ist.
Dazu habe ich nachstehende Fragen:

Mein Mann ist aber Gebietskrankenkasse - heist das das ich dann wieder bei der Gebietskrankenkasse versichert bin?

Soviel ich weis kann/könnte ich bei Gespag auch noch bis zu 3 Jahre verlängern wo ich zuhause bleibe aber mir ein Arbeitsplatz aufbehalten wird. - es ist aber so das ich auch in 3 Jahren nicht Vollzeit dort arbeiten könnte und auf Teilzeit sich die Wegstrecke nicht rentiert.
Aber hätte ich da wenn ich jetzt sage: "Behaltet mir die Arbeit noch 3 Jahre auf" -irgendwelche Vorteile wie Pensionsanrechnung oder so?
Ich nehme an das ich dann auch weiter KFL versichert wäre?
Was mir aber eigentlich nicht so recht wäre da man da überrall wenn man zum Doktor geht alles vorfinanzieren muss und anschliesend nur 90 Prozent von den Kosten zurück bekommt.

Kann mir wer weiterhelfen was ich machen soll?

Danke,
LG

Kommentare

  • wenn dein Mann bei der GKK versichert ist, und wenn du dann bei ihm mitversichert bist, dann ist die Mitversicherung beim Partner für dich kostenfrei - weil ihr ja zumindest ein Kind habt....
  • Du kannst pro Kind 5Jahre zu hause bleiben und verlierst mit einer Kündigung deinen Landes-bediensteten-Posten ... Der hat ja viele Vorteile.
    Und die Privilegien einer kfl sind auch nicht ohne.
    Aber wenn du bei deinem Mann mitversichert bist,verlierst die sowieso,soviel ich weiß.
  • Ich bin bei der K AGES angestellt und hier ist es so,dass du deine Elternzeit so lange verlängern kannst,bis dein jüngstes Kind schulpflichtig wird.Andererseits hast du in dieser Zeit(solltest du doch arbeiten gehen)Anspruch auf Teilzeitarbeit.Zu dem Mitversichern kann ich dir leider nichts sagen.LG
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