Arbeitlos und Schwanger

Hallo :)

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen :)
Ich habe eine Lehre gemacht und bin derzeit in der Behaltefrist, da ich Schwanger bin und meine Firma mich nicht übernehmen möchte bin ich dann arbeitslos, das ich mich beim AMS melden muss und so weiß ich aber auf der AMS Seite habe ich gelesen, dass man kein ALG bekommt, wenn das Kind nicht in eine Betreuung gehen kann, aber wir schaut das aus wenn die kleine z.B 3 Monate ist? Bekomme ich dann kein ALG, nur weil ich natürlicherweise bei meiner kleinen Tochter dann sein möchte?

Ich würd mich wirklich sehr über eine Nachricht von euch freuen :/

Kommentare

  • @Sama keine Sorge, du bekommst zwar kein Arbeitslosengeld aber Kinderbetreuungsgeld und falls das zu wenig ist kannst du eventuell mit Mindestsicherung aufstocken lassen (kommt drauf an ob du die Voraussetzungen an, vor allem das Partnereinkommen)
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