Hallo zusammen,
ich komm im Internet nicht wirklich weiter. Vielleicht kenn mir jemand von euch eine
Rat geben. Ich habe 25 Tage Urlaub aus meiner Vollzeitanstellung übrig. Vor kurzem hat mir meine Frauenärztin gesagt, sie will mich in Frühkarenz schicken. Jetzt schaff ich es natürlich nicht mehr, meinen Urlaub aufzubrauchen. Nach diversen Recherchen (auch Anruf Ak) bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen. Der Urlaub verfällt nicht, aber er wird weniger „Wert“. Wenn ich vorher 38,5h/ Woche arbeite und 1 Woche Urlaub gehe, verbrauche ich 5 Tage. Wenn ich nach der Karenz 20 h/Woche arbeite verbrauche ich auch 5 Tage Urlaub um 1 Woche Urlaub zu haben. Die AK hat gemeint, ich brauch eine Sondervereinbarung mit dem AG. Ich möchte im Anschluss der Karenz eine Anstellung als Vollzeit haben. Hier den Urlaub als Vollzeit aufzubrauchen und erst dann auf Teilzeit zu wechseln. Stimmt das so?
Leider will mein AG im Nachhinein das nicht mehr ausstellen. Vor Info Frühkarenz hatten wir das bereits mündlich vereinbart, da mich der AG noch gebraucht hätte. Tja leider nichts unterschrieben und jetzt bin ich sehr enttäuscht, da ich die Frühkarenz noch nach hinten geschoben hab. Das ist der Dank dafür.
Ist es möglich im Anschluss der Karenz (wenn das Kind 2. Jahre ist) auf Elternteilzeit zu wechseln ohne Zustimmung AG, hier zwei Tage fix zu definieren, zb Montag und Dienstag 8 h arbeiten, dass ich für diese Tage dann nur 2 Urlaubstage benötigt und nicht 5 um eine Woche frei zu haben? Bin ja dann zwei fixe Tage angemeldet.
In meiner Firma verzichtet jeder auf die Elternteilzeit, weil sie flexibel sein wollen. Von daher kann ich keinen um Rat fragen.
Habt ihr Tipps für mich, wie ich das am besten regeln kann, damit ich nicht um meinen Vollzeiturlaub komm. Möchte den Urlaub dann nach der Karenz sofort aufbrauchen.
Vielen Dank euch :-)
Liebe Grüße
Elisabeth
Kommentare
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Also der Urlaubsanspruch wird gemäß der Wochenarbeitstage angepasst.
5 Tage Woche = 25 Urlaubstage, 2 Tage Woche = 10 Urlaubstage.
Man behält seine 5 Wochen Urlaub, nur wird die Anzahl der Urlaubstage angepasst, da man bei einer 2 Tage-Arbeitswoche ja eh mit 2 Urlaubstagen quasi 1 Woche frei hat 😊
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Dann bekommst du Gehalt und Karenzgeld 😊
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Du meinst jetzt aber, dass die 25 Tage dann angepasst werden auf 10 Tage, wenn ich danach 2 Tage arbeiten gehe? Oder kann ich vorher die 25 Tage durch 2 aufbrauchen und somit hab ich 12,5 Wochen Urlaub und erst danach die 10 Tage?
Mir geht es nämlich um das Geld. Wenn ich als Vollzeit meine 20 Tage (4 Wochen) Urlaub Verbrauch, bekomm ich ca. € 2.400, wenn ich jetzt als Teilzeit 4 Wochen Urlaub gehe bekomme ich nur ca. die Hälfte vom Geld, da ich weniger Einkommen hab. Vor der Frühkarenz wär ich ja auch 1 ganzen Monat zu Hause gewesen und hätte volles Gehalt gehabt.
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Kann ich das ohne Zustimmung des Arbeitgebers machen? Er unterschreibt mir ja nicht die Vereinbarung, dass ich im Anschluss meinen Urlaub als Vollzeit verbrauche. Kann mir schlecht vorstellen, dass er das dann macht.
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Warum deine Kollegen keine ETZ machen versteh ich auch nicht. Da ist man doch genauso flexibel und hat zusätzlich Kündigungsschutz.
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Ich nehme mal nicht an, dass die Threaderstellerin mehrere Monate in Vollzeit zurückkommen möchte, nur damit sie die Möglichkeit hat, den angesparten Urlaub ohne großes Trara vom AG konsumieren zu können.
@Stadtnerin90 Was ist denn seine Begründung, dass er dir das jetzt plötzlich doch verweigert? Ja klar, er gewinnt, was du verlierst. Aber das ist doch keine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. 😐 Schließlich hast du den Urlaub in Vollzeit erarbeitet.
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Danach kann ich dann bei der ETZ flexibel wählen, wieviel Stunden ich arbeiten möchte?
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Ich hab gar keine richtige Begründung bekommen. Es war nur die Antwort, der Urlaub verfällt ja nicht, da brauch es nichts spezielles. Hab das jetzt aber nicht so stehen lassen und meinem Teamleiter das nochmal mitgeben. Hab mich natürlich auch an den BR gewendet. Wird wohl oder übel nichts übrig bleiben, als ihn mit einzuschalten. Kommt zwar nie gut an, aber ich möchte meinen vollen Anspruch haben. Nur leider noch keine antwort erhalten. Deshalb mein Eintrag. Vielleicht gibt es ja jemanden in der selben Situation.
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Die Stundenanzahl in der Elternteilzeit bewegt sich in einem gewissen Rahmen, wobei du Anzahl und Lage der Arbeitsstunden einmal ändern darfst.
Unter bestimmten Voraussetzungen (bezogen auf Dienstjahre u Anzahl der MA) hast du einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit!
Es gibt dazu gutes Infomaterial auf der AK-Seite, auch Muster-Schreiben an den AG.
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Darfst du das selbst bestimmen? Also du gibst das Schreiben ab und der Arbeitgeber muss das akzeptieren?
Ich glaub ich ruf morgen nochmal bei der AK an. Der letzte was mich beraten hat, war nicht so top. Nachdem die Aussage dann gekommen ist, wenn der AG nicht zustimmt, können Sie ja kündigen.
Werd nochmal genauer die AK Seite durchstöbern. Vielleicht bin ich einfach drüber gestolpert.
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Das klingt gut 🙂👍
Bei der Elternteilzeit muss der AG deine Wünsche akzeptieren, wobei man ja normalerweise drüber redet wieviel und wann es zB von der Betreuung her geht und dann das bindende Schreiben entsprechend formuliert.
Beim Urlaub muss aber tatsächlich ein beiderseitiges Einvernehmen vorliegen - war auch etwas überrascht dass das in meinem Fall so bereitwillig akzeptiert wurde 😅
Ich kann dir gerne später den Infofolder mit den Voraussetzungen für ETZ raussuchen wenn du magst.
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Ja ich probier es einfach weiter. Es müsste ja die mündliche Zusage eigentlich auch schon gültig sein. Die war vor dem ganzen.
Vielleicht setzt ich das schreiben auf und bitte dann um Unterschrift.
Das mit dem Folder wäre super, wenn du mir den Link oder so noch senden könntest :-)
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