Hallo, ich bin neu hier und hab leider nichts zur der Frage gefunden.
Wir würden gerne das Gehaltsabhängige Kinderbetreungsgeld nehmen. Einer 1 Jahr und 6 Monate und einer 6 Monate. Jetzt zur Frage, wenn ich die 6 Monate nach den 1 Jahr und 6monate nehme bekomme ich kein Geld mehr oder hab ich etwas übersehen?
Kommentare
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Bekommst du Wochengeld nach der Geburt ruht für diese Zeit das ea KBG - daher wird das in der Regel an dich nicht 365 Tage ausbezahlt, sondern um diese Zeit vom Wochengeld weniger.
Wie es ist mit der Aufteilung, wenn du & dein Partner Karenzzeiten ohne KBG Bezug hast, müsstest du dich noch informieren. Auf jeden Fall müsst ihr euch dann jeweils beim Partner mitversichern.
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Du kannst natürlich 1,5 Jahre in Karenz gehen, aber das Geld gibt’s für eine Person sowieso nur die ersten 12 Monate 🤷🏼♀️ ich gehe im 13. Monat wieder ins Büro und ab dem 14. Monat bis Ende 23. Monat wieder in Karenz, allerdings ohne Entgelt. Daher lege ich jetzt einen Teil auf die Seite.
Wenn ihr euch ein Monat teilt, darfst du rechtlich gesehen nur bis zum 23. Monat in Karenz gehen, außer du vereinbarst dir das mit deinem Arbeitgeber, dann ist natürlich auch länger möglich.
Wichtig ist, den Bezug des KBG nicht mit der Karenz, die du mit deinem AG vereinbaren musst, gleichzusetzen. Das sind zwei unterschiedliche Ansprüche.
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Das eaKBG ist doch 80% vom wochengeld (max 66€ pro Tag)?
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