Unterhaltsansprüche der Kindesmutter nach der Entbindung

"Unterhaltsansprüche der Kindesmutter nach der Entbindung"

Hallihallo!

Bin neu hier und hätte gleich eine Frage... Wie im Titel beschrieben geht es um Unterhalt - bin vom Kindsvater getrennt so am Rande.

Und auf der Suche zwecks Alimente kam ich auf den Artikel in dem Stand.
"Nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater für die Kosten der Entbindung als auch für den Unterhalt der ledigen Mutter für die ersten sechs Wochen nach der Geburt aufkommen. ... Dieser Unterhaltsanspruch verjährt drei Jahre nach der Geburt des Kindes. "

Kennt sich da jemand aus? Zahlt mir der Kindsvater 6 Wochen meine Miete oder wie läuft das ab?

Glg Minnie Maus

Kommentare

  • Grüß dich,

    der Absatz darunter lautet:

    Abgezogen werden die durch die Sozialversicherung gedeckten Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft durch Anerkenntnis oder Urteil festgestellt ist.

    Da du vermutlich Wochengeld bekommen wirst, wird das meiner Ansicht nach nicht der Fall sein da die SV dann "deine Miete" zahlt.
    MinnieMaus2909zwibro2021
  • Wobei das Thema sehr komplex ist.

    Ne Möglichkeit wäre deinen Unterhalt zu berechnen (falls du Anspruch darauf hast) und dann das Wochengeld dazu vergleichen.

    Es gibt aber nen Alleinerziehend Single Thread. Da können sich die Userinnen sicher besser aus.
    MinnieMaus2909
  • Das hab ich auch noch nie gehört. Arg, dass da die Männer so zur Kasse gebeten werden, wenn das stimmt. Und welche Kosten fallen denn bei der Entbindung an?
    Zahlt doch eh alles die Krankenkasse 🤔
    Wenn man schon Kinderbetreuungsgeld (oder Wochengeld) und Familienbeihilfe bekommt sollten die Alimente doch genügen. Aber würde mich beim Jugendamt erkundigen, die können da detailierter Auskunft geben und es gegebenenfalls mit dem Kindsvater regeln weil kurz nach einer Entbindung würd ich mich mit sowas auch nicht gleich rumschlagen wollen 🤷‍♀️
    susericz
  • @tweety85

    Bin voll deiner Meinung. Als Mann ist man echt immer das A-loch. Mir wär 100 mal wichtiger dass sich der Papa der Kinder um seine Kinder kümmert, als das blöde Geld. Nur weil man sich getrennt hat ist der Mann ja kein schlechter Vater. Natürlich gibts auch „Väter“ die nix von ihren Kindern wissen wollen.
    ricz
  • @tweety85 @Biancaa_ der Absatz den ich gepostet habe der darunter steht ist wichtig. Da geht's nämlich darum, dass es nur Sachen deckt die nicht von der SV gedeckt sind.
  • @Biancaa_

    Ja, finde das in manchen Fällen sehr ungerecht und unnötig. Kenn halt leider noch dazu ein paar Frauen die den Kindsvater nur als Geldesel sehen 🙈
  • @Reyhania

    Ja, du hast es eh gut aufgelöst😉 da bleibt dann normalerweise sowieso nichts mehr übrig was er zu zahlen hätte. Aber am besten echt man lässt es beim Jugendamt berechnen🙂
  • @tweety85 man muss halt bei so Texten weiter lesen und nicht dort aufhören, was einem passen könnte 🤭
    tweety85ricz
  • Aber was zählt zu "Kosten der Entbindung" - kann die Mutter dann quasi mit Privatarzt und PiPaPo entbinden und der Vater muss alles zahlen, was nicht die Versicherung übernimmt?
  • Bezüglich Kosten im Zusammenhang der Geburt wird meiner Meinung nach das Jugendamt nicht viel weiterhelfen können, da es sich nicht um Ansprüche des Kindes gegen den Vater sondern um einen Anspruch der Mutter gegen den Vater handelt. Dieser Anspruch ist vor Gericht in einem streitigen Verfahren zu verfolgen.

    Denke aber nicht dass man hier viel erreichen kann, da die Kosten der Entbindung ja heutzutage von der Sozialversicherung gedeckt ist. Und die Mutter ihren eigenen Unterhalt durch Kinderbetreuungsgeld bzw Wochengeld deckt.

    Und es sind nicht mehr 6 Wochen sondern bereits 8 Wochen.
  • @PrincessSunshine

    Ja, hab ich mich auch gefragt.
    Und warum gilt das Ganze nur bei Unverheirateten?
    Und 3 Jahre rückwirkend? Da wundert es mich nicht dass manche Männer da Reißaus nehmen. Die Leidtragenden sind halt wieder mal die Kinder😬
  • @tweety85 weil während der Ehe sowieso gegenseitige Unterhaltspflicht gilt. Dh wenn die Mutter aus welchen Gründen auch immer keine eigene SV hätte und der Ehemann sagt zb, nö- bei mir mit versichern möcht ich dich einfach nicht- schau doch wo du bleibst. Könnte er in aufrechter Ehe gerichtlich gegen seinen Willen dazu gezwungen werden. Umgekehrt natürlich auch. Das ist halt alles viel bla bla- weil ganz ehrlich- welcher Mann würde das seiner Frau zb schon verweigern?
  • Oder auch wenn die Ehefrau zb kein eigenes Geld hat und sich nichts zu essen kaufen kann, ist der Ehemann wegen der gegenseitigen Unterhaltspflicht dazu verpflichtet sie zb mit Lebensmittel zu versorgen. In einer Partnerschaft ohne Ehe gibts diese Verpflichtung nicht und daher gibt es diese, veraltete, Regelung für nach der Geburt.
  • @milow123

    Das heißt durch diese Absatz von ganz oben:
    "Nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater für die Kosten der Entbindung als auch für den Unterhalt der ledigen Mutter für die ersten sechs Wochen nach der Geburt aufkommen. "
    ,werden unverheiratete Paare mit verheirateten gleichgestellt, wobei da nur die Männer draufzahlen müssen.

    Meines Wissens nach gilt diese Unterhaltszahlungsgeschichte aber auch für unverheiratete. Zumindestens wenn Kinder im spiel sind. Da ist der Mann auch verpflichtet "Unterhalt" zu zahlen, wenn man zusammen ist. Hat er nie was gezahlt oder geleistet könnte man dann im Nachhinein noch Geld zurückfordern. Aber echt unübersichtlich und veraltet alles😆
  • @tweety85 Ja klar, mit diesem Absatz soll die ersten 6 Wochen nach Geburt die unverheiratete Mutter der verheirateten gleichgestellt werden. Aber nur falls sie keine eigene Einkommensquelle (durch Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld zb) hat. Und das bei dieser Regelung nur die Männer drauf zahlen müssen, ist klar. Es können ja nur die Frauen entbinden. Aber da die aller meissten Mütter eh Anspruch auf Wochengeld haben, kommt das glaube ich jetzt nicht sooo häufig vor. Ich kenne zumindest niemanden persönlich.

    Und ja, aber unverheiratet gibts nur Kindesunterhalt. Nicht Unterhalt für die Mutter.
    Und wegen dem Kindesunterhalt, ist es für die Männer wenn man unverheiratet zusammen lebt schon „sicherer“ wenn sie offiziell Unterhalt zahlen, ja. Denn dann kann nie was zurück gefordert werden. Viele regeln das aber schon unter sich. Dass der Freund dafür in dieser Zeit halt für die Miete usw aufkommt. Bissl gegenseitiges vertrauen gehört halt schon auch dazu :-)
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum