Anspruch Wochengeld

Kurze Frage (vl ist jemand in der selben Situation): Mein Karenz hat am 5.8 geendet - arbeite seitdem Vollzeit. Mein neuer Mutterschutz beginnt am 7.9

Wisst ihr, ob man hier ganz normalen Anspruch auf Wochengeld hat? ☺️ Oder wie berechnet sich das ? Normalerweise werden die letzten 3 Monate hergenommen - habe aber von 3 Monaten noch 2 Monate Karenzgeld bekommen und nur 1 Monat Lohn.

lg

Kommentare

  • Das würde mich auch sehr interessieren. Bei der ÖGK sagt man mir man bekommt im Vorhinein keine Auskunft. Erst dann wenn man den Antrag auf Wochengeld stellt.
  • Also @bn0607 sie haben es aufgrund der letzten 3 Monate berechnet .. dh 1 Monat normales Gehalt + 2 Monate Karenz und davon einen Durchschnitt
    bn0607
  • Anspruch hast du, wenn du die letzen 6 Monate versichert warst - also entweder beschäftigt oder in Karenz. Bemessungsgrundlage sind die letzten 3 Monate vorm Mitterschutz - Gehalt oder Kinderbetreuungsgeld (z.B. Bildungskarenz nicht). Habe letztens lange mit der zuständigen Stelle telefoniert - bei mir sind es nämlich nur 4 Monate zwischen Ende der Karenz und dem Beginn des Mittetschutz….
  • Super, danke für eure Infos!! @Filouni und @mellie Das hilft mir sehr!!Ich bin bis 31.1. in Karenz mit einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und mein neuer Mutterschutz startet dann am 27. Februar. Bis dahin bin ich wieder beschäftigt aber eben nur 27 Tage. Daher meine Sorge und mir wollte man leider keine Auskunft geben erst wenn ich einen neuen Wochengeldantrag stelle. Das ist aber jetzt noch zu früh.
    Wisst ihr zufällig auch ob ich dann wieder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen kann?
  • @bn0607 Nein eakbg geht nur wenn zwischen Ende Karenz und neuer muschu entweder 3 ganze Monate wegen WG Berechnung liegen oder der neue muschu noch innerhalb der Karenz mit eakbg bezug startet.
  • @bn0607 ja, du kannst wieder das eaKBG wählen, kommt nur darauf an, wie hoch dein Wochengeld sein wird - davon wieder 80% bzw. max. 66 EUR…

    Ich bin gleich von Karenz in vorzeitigen Mutterschutz gegangen. Nachdem ich die vollen 66 Eur bekomme, ist dann mein KBG 80% davon und somit noch immer höher als das Pauschale KBG Konto. Es gibt nur manchmal den Fall, dass wenn manche ein eher niedriges eakbg hatten, dann ins Konto wechseln, weil besser.

    Es gibt Hotlines für KBG, da bekommst du gute Infos 😉
  • sista2002sista2002

    3,515

    bearbeitet 29. 09. 2021, 18:32
    @filouni die 6 Monate gelten in der Regel fürs erste Mal eaKBG, aber nicht fürs Wochengeld!
  • @sista2002 Welche Fristen gelten denn sonst? Ich hab die Info bekommen - 80% davon sind das eaKBG - auch beim zweiten Mal
  • @Filouni Karenz heißt nicht zwangsläufig versichert zu sein. Versichert ist man durch den kbg Bezug 😉
  • @winnie Ja, das ist klar - habe ja geschrieben man muss 6 Monate versichert sein (beschäftigt oder mit Bezug, hier gilt aber nur Kinderbetreuungsgeld, Bildungskarenz nicht) - als Bemessungsgrundlage dienen aber nur 3 Monate, da zählt sowohl Gehalt als auch Kinderbetreuungsgeld.
  • @Filouni fürs eakgb musst du wie du sagtest 6 Monate versichert sein, fürs Wochengeld nicht. Sind ja zwei verschiedene Sachen. Wenn du nicht 6 Monate versichert warst, bekommst du zwar Wochengeld, kannst dann aber nicht das eakbg nehmen, sondern nur das Konto.
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