Ich sollte online ein Antrag stellen fûr Rückzahlung obwohl die kontodaten drinnen. Stehen ...komisch Auszahlung erfolgte am 21 laut finanzonline ,geld Immer noch nicht da
Ja denke auch das es online ist und ich hab eine. Benachritugung bekommen das ich auf Data post habe
Is es anders beim lohnsteuerausgleich? Weil das was ich jetzt bekommen habe hat mir die AK gemacht und das ist der alleinerziehendbetrag und pendlerpauschale ....das mann ein Antrag machen muss wegen Rückzahlung?
Ja denke auch das es online ist und ich hab eine. Benachritugung bekommen das ich auf Data post habe
Is es anders beim lohnsteuerausgleich? Weil das was ich jetzt bekommen habe hat mir die AK gemacht und das ist der alleinerziehendbetrag und pendlerpauschale ....das mann ein Antrag machen muss wegen Rückzahlung?
kann sein, dass du nicht nur als "Arbeitnehmer" bist, sondern auch "Selbständiger" - dann musst du sehr wohl einen Antrag auf Rückzahlung stellen - nur bei der Arbeitnehmerveranlagung geht die Rückzahlung automatisch
Ich sollte online ein Antrag stellen fûr Rückzahlung obwohl die kontodaten drinnen. Stehen ...komisch Auszahlung erfolgte am 21 laut finanzonline ,geld Immer noch nicht da
@BieneMaya - sicher kannst einen Lohnsteuerausgleich /Arbeitnehmerveranlagung machen - das hatten wir doch schon ausführlich in einem anderen Post zum Thema Lohnsteuerausgleich - bei dir kommt halt nicht viel Guthaben raus, laut deiner Vorberechnung im Finanzonline - aber das kannst dir schon holen. http://www.babyforum.at/discussion/comment/417044#Comment_417044
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Kommentare
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wenn beides ja - dann kommt das Geld automatisch :-)
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Is es anders beim lohnsteuerausgleich? Weil das was ich jetzt bekommen habe hat mir die AK gemacht und das ist der alleinerziehendbetrag und pendlerpauschale ....das mann ein Antrag machen muss wegen Rückzahlung?
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"Lohnsteuerausgleich" und "Arbeitnehmerveranlagung" ist das selbe - und da werden diese Freibeträge berücksichtigt.
und eine Arbeitnehmerveranlagung ist immer auch eine "Einkommenssteuererklärung"
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http://www.babyforum.at/discussion/comment/417044#Comment_417044
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Es ist im Endeffekt Deine Entscheidung, ob Du einen Jahresausgleich / Arbeitnehmerveranlagung machst oder nicht - das ist richtig.
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