Hallo,
ist hier jemand von euch angestellt und nebenbei selbstständig erwerbstätig und kann mir sagen wie das mit der Berechnung des Wochengeldes (infolgedessen das KBG) funktioniert? Werden die errechneten Wochengeld Beträge addiert oder wie genau geht das?
Finde im Netz dazu nicht wirklich was das von offizieller Seite kommt..
Bin um jeden Rat dankbar!
LG Caro
Kommentare
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Ich bekam Wochengeld von der ÖGK und das pauschale Wochengeld von der SVS und für die Berechnung des eaKbg wurden beide für die Berechnung herangezogen.
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Dh du hast diese ca 56€ von der SVS bekommen, ist es da egal wieviel man vorher in der Selbstständigkeit verdient hat? Bzw war das Thema mit der Betriebshilfe bei dir ein Thema? Das wäre mir nämlich gar nicht Recht.
Wenn beide herangezogen werden, wäre das ja großartig ist aber sicher mit viel Verwaltungsaufwand verbunden oder?
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Betriebshilfe war kein Thema bei mir, da ich eine Tätigkeit ausübe, bei der ich „nicht ersetzbar“ bin (bin Therapeutin und weiß auch von anderen Kolleginnen, dass das nie Thema war - wies mit anderen Tätigkeiten ausschaut, weiß ich leider nicht!)
Naja, ein paar Formulare/ Anträge waren zum Ausfüllen und bei der SVS muss man das Wochengeld monatlich anfordern, ansonsten würde mans gesamt am Ende bekommen. Der ÖGK musste ich wegen Berechnung des eaKbg die Wochengeldbestätigung der SVS schicken.
Du kannst dich auch gern per PN bei mir melden, wenn du noch detailliertere Fragen hast 😊!