Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Und zwar beziehe ich seit einem Jahr das pauschale Kinderbetreuungsgeld und habe die längste Variante gewählt also 30+6. Seit kurzem bin ich geschieden und alleinerziehend. So wie ich es verstanden habe, stehen die 6 Monate dem anderen Elternteil zu, aber gilt das auch, wenn man nun alleinerziehend ist und getrennt von dem Exmann lebt? Können diese 6 Monate auf mich übertragen werden bzw muss ich einen neuen Antrag einreichen? Oder bleibt meine Bezugsdauer die 30 Monate?
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Die mögliche maximal-bezugsdauer der ersten person bleibt grundsätzlich bei den 851 tagen (ca 28 monate) wenn sich die Eltern trennen. Es gibt wenige Ausnahmen bei Härtefällen: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/beihilfe-zum-pauschalen-kinderbetreuungsgeld-und-haertefaelle.html
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