Geldleistungen

Hallo meine Lieben,
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen .

Am 22.11.21 wurde ich gekündigt
(Wegen dem Lockdown , war Kellnerin)
War dort seit 1.6.21 geringfügig beschäftigt, nebenbei war ich noch beim AMS gemeldet damit sich das mit dem Geld ausgeht und ich versichert bin .
(Der Arbeitgeber hat mir versprochen mich mit Vollzeit anzumelden - naja Pech gehabt )

So nun bin ich beim AMS in der Notstandshilfe ( wegen den anderen lockdowns) und habe Mindestsicherung angemeldet um auf ca 900€ zu kommen .

Der Lockdown endet und mein Arbeitgeber stellt mich nicht mehr ein , weil ich plötzlich am 9.12.21 erfahren habe das ich in der 11. Woche schwanger bin .

( Meine Frauenärztin hat mir die Bestätigung gegeben das ich schwanger bin und das ich auch aufgrund vorherigen Nierenoperationen ab 11.1.22 nicht mehr beschäftigt werden darf).

GEBURTSTERMIN IST DER 5.7.22

Jetzt habe ich Panik und bin eine verzweifelte 21 jähre schwangere :(

Streicht mir das AMS meine geldleistung und somit auch meine Krankenversicherung wenn ich ihnen von der Schwangerschaft erzähle?

Vermitteln sie mich weiter (wird mich keiner nehmen ) oder stecken mich in Kurse trotz des Beschäftigungsverbot mit 11.1?

Wie sieht das mit dem Geld aus wenn ich beim AMS Notstandshilfe und Mindestsicherung beziehe ?

Bekomme ich ab 11.1 Wochengeld von der GKK bis zur Geburt ?

Wie hoch wird das Geld dann sein ?
(AMS zahlt mir ca 500 € und die Mindestsicherung 300-400€)

Bin schon Mal sehr froh wenn ich weiss mit welchen und wie viel Geld es weiter geht .

Steht einer arbeitslosen 1 Jahr Karenz zu ?
Wie hoch ist das Karenz Geld dann ?
Muss man in dem 1 Jahr in AMS Kurse ?

Bin über jede Info irrsinnig Dankbar .

Liebe Grüße .

Kommentare

  • @Schneeweiß erstmals trotzdem herzlichen Glückwunsch! Keine Angst, du hast auch trotz Schwangerschaft Anspruch auf ALG oder Notstandshilfe. Wenn du in vorzeitigem Mutterschutz bist bekommst du Wochengeld (was du normal vom AMS bekommst mal 1,8).
    Karenzgeld sagt man nicht mehr, es gibt Kinderbetreuungsgeld und da kannst du das Konto nehmen und dir aussuchen wie lange (kürzer ist höherer Tagsatz). Soweit ich weiß kannst du KBG mit Mindestsicherung/Sozialhilfe auch aufstocken.
    Such dir am besten eine Beratungsstelle in deinem Bundesland, die können dir alles ausrechnen. Es gibt sicher Hilfe für deine Situation.
  • itchify schrieb: »
    @Schneeweiß erstmals trotzdem herzlichen Glückwunsch! Keine Angst, du hast auch trotz Schwangerschaft Anspruch auf ALG oder Notstandshilfe. Wenn du in vorzeitigem Mutterschutz bist bekommst du Wochengeld (was du normal vom AMS bekommst mal 1,8).
    Karenzgeld sagt man nicht mehr, es gibt Kinderbetreuungsgeld und da kannst du das Konto nehmen und dir aussuchen wie lange (kürzer ist höherer Tagsatz). Soweit ich weiß kannst du KBG mit Mindestsicherung/Sozialhilfe auch aufstocken.
    Such dir am besten eine Beratungsstelle in deinem Bundesland, die können dir alles ausrechnen. Es gibt sicher Hilfe für deine Situation.

    @itchify , erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort - jetzt bin ich ein bisschen beruhigter .

    Meinst du mit Beratungsstelle die GKK ? LG
  • Hallo @Schneeweiß
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir das AMS bei Bekanntgabe der SS das Geld streicht. Im Gegenteil: ich denke, dass sie dir bis 11.1.22 nur 'zumutbare' Arbeitsstellen, wenn überhaupt, anbieten. An den vorzeitigen Mutterschutz ab 11.1. müsste auch das AMS gebunden sein.

    Ja, ab 11.1. solltest du dann Wochengeld von deiner Krankenkasse bekommen, jedoch weiß ich leider nicht wie das bei Bezug von Notstandshilfe und Mindestsicherung berechnet wird. Aber das kannst du sicher bei deiner Krankenkasse erfragen.

    Egal, ob arbeitslos oder berufstätig, hast du jedenfalls Anspruch auf höchstens 851 Tage Karenz (Kinderbetreuungskonto). Die Höhe des Karenzgeldes hängt dann von der Dauer, die du in Karenz bist ab.

    Ich hoffe ich konnte dir einwenig weiterhelfen.

    Liebe Grüße
  • @Schneeweiß

    Ich denke nicht, dass das AMS dich noch vermitteln probieren wird, wenn du sobald in den vorzeitigen Mutterschutz gehst. Mit den Feiertagen usw. würde sich auch kaum ein Bewerbungsgespräch ausgehen. Oder habe ich den Zeitrahmen falsch verstanden?

    Ich würde mich auf jeden Fall bei der Arbeiterkammer bzgl. eines Beratungsgespräches wegen Karenz melden! In einigen Bundesländern gibt es auch einige tolle Vereine, die verschiedenstes Beratungsangebot haben :)
  • Ich war damals auch beim ams, bekam aber kein Geld von denen. Als ich schwanger wurde, musste ich den muki Pass vorlegen, u dann wars das. Ich hab Sozialhilfe in dieser Zeit bekommen, u das kannst du auch weiterhin mit dem Kinderbetreungsgeld. Das einzige was wäre ist nur, dass das KBG abgezogen wird von der Sozialhilfe, da dieses als Einkommen gilt.
    Zur KBG gibt es aber noch den zusätzlichen Bonus, den man für 1 Jahr bekommen kann, das sind 6.06 Euro am Tag. Kannst du auch mit beantragen dann
  • Hey, keine Panik! Bin seit August beim AMS, seit September schwanger. Anfangs wollten sie schon noch dass ich mich bewerbe, habe aber eh nix bekommen, und seit ich im Oktober den Mutter kind pass vorgewiesen habe, versuchen sie gar nicht mehr mich zu vermitteln! Und bekomme trotzdem Geld! Alles Gute dir!
  • @Schneeweiß ich meinte nicht zur ÖGK sondern mal schauen ob es eine allgemeine Sozialberatungsstelle gibt (evtl auch speziell für Mütter). Die können dir auch sagen wie es mit Wohnbeihilfe und anderen Unterstützungen aussieht.
  • @itchify die Wohnbeihilfe u die neue Sozialhilfe kann man gar nicht mehr gleichzeitig beanspruchen... allerdings wird bei der Sozialhilfe ausgerechnet ob sie ne Wohnkostenpauschale bekommt
  • @sarina ob das in allen Bundesländern so ist? Es haben auch noch nicht alle auf die neue Sozialhilfe umgestellt. In OÖ hab ich nur ein Mindesteinkommen als Anspruchsvoraussetzung gefunden, vielleicht zählt da das Wochengeld. Deshalb meinte ich auch unbedingt im eigenen Bundesland beraten lassen.
  • @itchify das weiß ich selbst nicht... aber zumindest ist es mit der neuen sozialhilfe mal so, das man da gleichzeitig eig keine wohnbeihilfe mehr bekommt. Wenn es noch die alte mindestsicherung ist, dann bekommt man es schon noch.
    Das stimmt ja, am besten wirklich im eigenen Bundesland beraten lassen, da es ja doch nicht überall gleich ist
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