Recht auf Wochengeld, wenn man vorher nur 2 Monate gearbeitet hat?

bearbeitet 12. 01. 2022, 21:46 in Karenz & Rechtliches
Hallo an alle Mamis und werdende Mamis o:)

ich habe eine sehr sehr wichtige Frage -
es ist ja so, dass man damit man Wochengeld ansuchen kann 3 Monaten vorher Einkommen bezogen haben muss.
würde man aber auch mit nur 2 Monaten Lohn Wochengeld beziehen können oder kann ich das vergessen? Ich habe vor kurzem meine Ausbildung abgeschlossen, danach einen Unfall gehabt und danach habe ich mir eine Auszeit von Schule und Arbeit gegönnt. Ich habe bisher gar nicht gearbeitet. Nun möchte ich aber unbedingt arbeiten, habe aber nichtmal ganze 2 Monate bis zum Mutterschutz... Meine nächste Sonderfrage wäre, gibt es keine Ausnahmefälle bezüglich dem Beschäftigungsverbot in den letzten 8 Wochen? Wenn man freiwillig arbeiten will und auch keine belastende Arbeit durchführt wie z.B. Home-Office? Würde ich so Wochengeld bekommen können?

;* bedanke mich jetzt schon bei allen

ich bekomme derzeit gar kein Einkommen und könnte jede Hilfe von euch gebrauchen.
Ich möchte auf niemanden angewiesen sein, oder von jemanden versorgt werden, solange ich selbst dazu fähig bin. Könnt ihr mir da bitte generell weiterhelfen, mir Tipps geben? Tipps bezüglich Beihilfen etc.
Ich möchte meinem Kind auch etwas bieten können.
Ich bin vor kurzem zu meinem Freund gezogen, hab bislang bei meinen Eltern gelebt (falls das auch wichtig für gewisse Details sein sollte)

Kommentare

  • Ich glaube, dass die Schutzfrist gesetzlich so geregelt ist und auch "verpflichtend"... Ich könnte mir vorstellen, dass das zum Schutz der Frau ist, damit sie sich nicht ggf. von Arbeitgeberseite dazu gedrängt fühlt ihre Schutzfrist zu verkürzen... Aber schau mal im Gesetzestext nach? Vielleicht kann man es doch selbst entscheiden... https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464

    Bzgl. des Wochengeldes müsste es so sein, dass die letzten drei Monate vor dem Eintreten der Schutzfrist als Berechnungsgrundlage genommen werden...
    Wenn ich es richtig verstehe, könntest du auch mit nur zwei Monaten Wochengeld beziehen, aber du würdest dann weniger bekommen, als wenn du die drei Monate für die Berechnungslage erfüllst...
    https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837612&portal=oegkwportal

    Ich würde mich nach Frauenberatungsstellen in deinem Bundesland erkundigen bzgl. Beihilfen - ich denke die kennen sich da am besten aus...

    Oder vielleicht mal mit AMS oder AK sprechen?
  • Also du kannst auch Wochengeld bekommen, wenn du nur einen Monat gearbeitet hast. Die Höhe richtet sich nach den letzten 3 Monaten vor Beginn der Schutzfrist.
    Ich hab nämlich das "Dilemma", dass ich bis Mitte November in Karenz war (aber kein Geld mehr bezogen habe) und bis 28.12. Arbeiten musste. Für die Berechnung wird aber nur Sept, Okt und Nov herangezogen, weil im Dez die Schutzfrist begann. Somit bekomm ich einen feuchten pups 🙈
    Ich habe da vorher mit der ak geredet. Die haben dann auch mit der Krankenkasse gesprochen, weil so Fälle nicht so oft vorkommen.
    Ich würde mal bei der ak bzw der Krankenkasse nachfragen welche Möglichkeiten es gäbe.
  • Leider muss man mindestens 6 Monate in einem aufrechten Arbeitsverhältnis sein (oder in Karenz, Weiterbildung) , um Anspruch auf Wochen Geld zu haben.
  • @dreamypanda das stimmt so nicht, nur für eaKBG müssen es 6 Monate sein (und selbst da zählt Elternkarenz dazu)
    sista2002
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