Weiß jemand von euch wie es mit dem KBG bei einem Pflegekind aussieht?
Was ist wenn die leiblichen Eltern bereits KBG bezogen haben?
Beginnt dass dann neu?
Logisch betrachtet:
Wenn es nicht neu beginnt und die leiblichen Eltern das KBG für 12 Monate angegeben haben, dann haben sie je nach Alter schon einen Großteil vom Topf bezogen?!
zB. Kind ist 5 Monate, ca. 5090 € wurden bezogen ... wir würden aber bis zum 2. Geburtstag Karenz gehen, bedeutet, uns bleiben für die restlichen 19 Monate "nur" noch ~ 13€ pro Tag?
Und wenn das Kind 12 Monate alt ist, ist bereits das ganze KBG aufgebraucht?!
(Wir würden jedes Monat die Hälfte weg legen)
Gesetzlich betrachtet:
- Das Kinderbetreuungsgeld gebührt auf Antrag, frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes, bei Adoptiv- und Pflegekindern frühestens ab dem Tag, ab dem das Kind in Pflege genommen wird.
- Wird der Antrag erst später gestellt, so gebührt das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend bis zum Höchstausmaß von 182 Tagen.
Würde bedeuten, dass wir wieder bei 0 beginnen?
Beispiel von oben: Kind ist 5 Monate = < 182 Tage
Wir entscheiden uns für die einkommensabh. Variante, bekommen die 5 Monate rückwirkend bezahlt und bekommen dann bis zum 1. Geburtstag das KBG?
Aber dann zahlt der Staat das KBG ja doppelt aus?
(Wobei auch 2 Familien dafür Steuern eingezahlt haben)
Ich hoffe ihr könnt mir folgen?! Ich frage bei der Sozialversicherung auch nochmal nach aber will hier eine unabhängige Antwort haben.
Wir haben nämlich festgestellt, dass wenn es um Pflege & Adoption geht, man nur sehr selten eine genaue Antwort bekommt.
Irgendwer hier, wird sicher schonmal in der Situation gewesen sein?!
Ein reines Pflegeeltern-Forum habe ich nicht gefunden ...
Danke schonmal für die Antworten und liebe Grüße
Kommentare
3,880
Die Ma11 beantwortet diese Fragen sehr gut.
Sie haben ein 13 Monate altes Kind bekommen, konnten nicht einkommensabhängig nehmen, weil eben die Mutter dies schon beantragt hat und das erste Jahr um war.
Sie konnten nur das Kindergeldkonto nehmen.
Sie bekamen auch nix rückwirkend, sondern erst ab dem Moment Geld, wo das Kind ankam.