Hallo ihr Lieben,
bislang war ich nur stille Mitleserin. Ich bin auf eure Hilfe angewiesen, ich check das System bei der Gehaltsabhängigen Karenz nicht. Ich würde dieses Modell gerne nehmen, mein Partner will auch in Karenz gehen. dh. wir haben die Bezugsdauer von 12+2 Monaten.
Ich würde insgesamt gerne aber bis zum 2. Geburtstag daheim bleiben. In welchem Zeitraum muss mein Partner seinen Anteil denn gehen? Es wäre ja voll blöd, wenn er wirklich zum 1. Geb gehen muss,.. Das würde ja heißen dass ich genau für 2 Monate in meine Firma retour muss und dann wieder fast ein Jahr daheim bin.. Das macht doch keinen Sinn.. Versteh ich das falsch??
Danke für eure Hilfe
Kommentare
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Bei den Regelungen denkt niemand an die Sinnhaftigkeit 🙈
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Das Kinderbetreuungsgeld Kannst du einen Monat gemeinsam mit deinem Mann beziehen, für den 2. Monat musst du wieder den "Dienst antreten".
Wenn du noch Urlaub stehen hast, könntest du den aber ggf in dem Monat verbrauchen.
Dein Mann muss seine 2 Monate nicht am Schluss nehmen. Wichtig ist nur, dass ein Block mindestens 2 Monate beträgt.
(Als Beispiel: ich beziehe das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für 10 Monate, dann bleibt mein Mann 2 Monate zu Hause und dann bekomme ich es nochmal für 2 Monate. Da ich noch sehr viel Urlaub über habe, kann ich für die ganze Karenzdauer meines Mannes auch zu Hause bleiben.)
Die Karenzzeit ist frei wählbar. Einen Rechtsanspruch inklusive Kündigungsschutz hast du bis zum 2. Geburtstag deines Kindes.
Wenn das Kinderbetreuungsgeld endet (nach 14 Monaten, oder 13 Monaten wenn ihr einen Monat gemeinsam das Geld bezieht) musst du dich bei deinem Partner mitversichern, bis du wieder zu Arbeiten beginnst.
Hoffentlich konnte ich dir ein bisschen weiterhelfen - es ist schon etwas kompliziert...
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An die Variante meinen Urlaub aufzubrauchen habe ich noch nicht gedacht. Das wäre eine Möglichkeit. Ganz schön kompliziert das ganze.
Das heißt beim Überlappungsmonat bekommt auch nur mein Mann das Geld oder? Dann wäre es ja egal ob ich mich die beiden Monate mitversichere..
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Dein Mann kann auch unbezahlten Urlaub nehmen und kbg beziehen. Dann hättest du kein Problem mit dem Überschneidungsmonat oder dem Arbeiten gehen 👍
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Nur wenn du nach dem 13./14. Monat noch bis zum 24. Monat daheim bleiben willst, müsstest du dich mitversichern.
(Manche Versicherungen, zB BVA, übernehmen das aber auch meines Wissens nach).
Du hast dann halt kein Einkommen für diese 10/11 Monate. Aber wenn du das vorher schon planst, kannst du ja jedes Monat die Hälfte weglegen für später.
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Falls du nicht genügend Urlaubsanspruch hast und in unbezahlten Urlaub gehen willst, dann schau aber, dass dieser ein Monat übersteigt, denn dann ist keine Anmeldung notwendig, wodurch du dir die Lohnnebenkosten ersparst, die bei einem unbezahlten Urlaub normalerweise anfallen ;-)
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich auch gerne per Nachricht bei mir melden.
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Ich weiß, dass wir in Österreich im Land der seligen leben was das betrifft, aber optimal ist das trotzdem nicht.
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Mit dem eaKBG liegt man aber auf alle Fälle besser, wenn’s den maximalen Gesamtbetrag übersteigt.
Und ich kann mir ja dann immer noch überlegen, ob ich es mir leisten kann volle 2 Jahre in Karenz zu gehen oder stattdessen wieder früher zurück in den Job zu kommen.
Was vielleicht noch für die Thread-Erstellerin wichtig ist: wenn ihr euch ein Monat teilt, dann ist die maximal Karenz bis zum 23. Lebensmonat beschränkt. Ausgenommen dein Arbeitgeber „genehmigt“ es dir länger.
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Außerdem arbeiten wir beide nach den 14 Monaten in Teilzeit bis der Kleine 2 Jahre alt ist.
Vielleicht wäre es eine Alternative, falls du auch weiterhin arbeitengehen möchtest?
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Weiß jemand ob das mitversichern etwas kostet bzw ob es einen unterschied macht ob wir verheiratet sind oder nicht?
Hab ich das richtig verstanden:
Im Überlappungsmonat bekommen wir beide das gehaltsabhängige KBG.. Dann müsste ich den einen Monat danach wenn mein Mann noch in Karenz ist, entweder unbezahlten Urlaub nehmen, Urlaub nehmen falls ich so viel Anspruch habe oder arbeiten gehen..
Wenn wir KEIN Überlappungsmonat haben, dann müsst ich theoretisch diese 2 Monate arbeiten gehen, oder schauen dass ich unbezahlten Urlaub nehmen kann..
@sabsie4517 : was meintest du mit den Lohnnebenkosten? Bis wann fallen die nicht an? Weißt du das zufällig?
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Was kein Problem ist, weil man durch kbg Bezug eh Soz Vers ist.
Wenn einen der AG nicht abmeldet weil man max 1 Monat in unbezahlten Urlaub geht, dann muss man die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
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Sprich wenn ihr im 12. Monat gemeinsam bezieht, kann dein Mann nur noch im 13. Monat beziehen.
Betreffend des unbezahlten Urlaubs: Ich habe geschaut, dass meine Karenzpause (das zweite Monat meines Partners) mind. 32 Tage dauert, damit ich keine LNK zahlen muss ;-) Zudem musst du darauf achten, dass dein Mann zumindest 61 Tage KBG bezieht.
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*Die beiden Personen müssen mindestens zehn Monate lang im selben Haushalt wohnen
*Der Haushalt muss unentgeltlich geführt werden. Das heißt, es darf nicht eine Person dafür bezahlt werden, dass sie sich um den Haushalt kümmert
*Es darf kein arbeitsfähiger Ehepartner oder eingetragener Partner dort wohnen.
Und betreffend Kosten: Wir haben heute ein Schreiben von der ÖGK bekommen. Es gibt einen Zusatzbeitrag, der aber entfällt, wenn man sich der Erziehung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder kümmert. Wir müssen da jetzt ein Formular ausfüllen und retour schicken. Ich schätze mal, dass wir dann keine zusätzlichen Kosten haben 😊
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Dieses Formular ist ja so umsonst... Erstens ist das Kind bei beiden Eltern mitversichert. Zweitens ist das Kind mit den Eltern zusammen gemeldet.
Also JA Krankenkasse, wir haben ein Kind und ihr wisst es eh, aber natürlich füllen wir gern nochmal einen Wisch dafür aus 😂
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Ich mache es so, dass ich 13 Monate Karenz gemeldet habe, mein Mann und ich dann im Monat 13 beide in Karenz sind (ich unbezahlt und mitversichert) und ich dann noch 1 Monat Urlaub nehme. Da meine Tochter ein Frühchen war, will ich auf jeden Fall diese 2 Monate länger daheim sein. Karenz könnte ich bei Bedarf dann noch verlängern…
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Wir haben bei unserem sohn auch 12+2 gemacht und die zwei Monate meines Mannes hat er einfach im Sommer genommen und ich habe einstweilen für den Großteil der Zeit bezahlten Urlaub gehabt. Nach den 14 Monaten bin ich jetzt wieder Vollzeit arbeiten und mein Mann hat auf 25 Stunden reduziert. Das ist sicher nicht für jeden was (und man braucht gute Nerven, für die ganzen Meinungen die man ungefragt darüber erhält), aber da wir auch beim zweiten Kind den vollen Anspruch auf das einkommenabhängige kbg haben wollten und wir grundsätzlich das gleiche verdienen war das für uns eigentlich ein guter Weg. Da ich jetzt mit dem zweiten Kind schwanger bin und daher auch nur ein paar Monate Vollzeit arbeite und zusätzlich unser kleiner extrem gerne bei den Großeltern ist, passt das auch so.
Auch beim zweiten Kind werden wir meine Karenz wieder unterbrechen mit den zwei Monaten meines Mannes, da das für uns ideal war.
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Aber ich werde mit meinen Mann darüber reden. Vielleicht machen wir es, dann bei Kind Nr. 2. Jetzt kommt es für mich nicht mehr in Frage, da ich mich auf die Zeit schon freue.
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Aber ich muss sagen, ich will sooo gerne zuhause bei der kleinen bleiben und da ist mir das die 1000 Euro mehr nicht wert auf diese Zeit zu verzichten.
Sicher muss man da auch noch andere Sachen auch berücksichtigen, wo die lange Auszeit Nachteile bringt für mich (Pension, Karriere an sich, etc) aber ich denke, damit kann ich leben bzw wollen wir zb Pensionssplitting machen.
Sicher wär es gut, so Sachen 50:50 aufzuteilen, die geringe Männerquote und die kurzen Zeiten bei Männern sind traurig und es sollte endlich bei allem ankommen (Arbeitgebern, Verwandten, etc) dass Carearbeit nicht nur Frauenarbeit ist. Aber für mich persönlich passt es leider nicht so bzw glaube ich das (wer weiß, wie es dann wirklich ist, wenn ich mit dem Kind zuhause bin 🤷♀️ - daher nehme ich sicherheitshalber mal 1 Jahr Karenz und wenn mir die Decke auf den Kopf fällt, ist ausgemacht, dass mein Freund das 2. Jahr geht. Und wenn es mir gefällt, was ich hoffe, verlängere ich um das 2. Jahr. Ist zwar finanziell nicht die beste Lösung aber in diesem Fall will ich lieber auf unser Gefühl hören).
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Nicht falsch verstehen: ich finde das völlig legitim und wenn das für beide passt dann hat darüber auch niemand zu Urteilen. Es ist nur eine Beobachtung meinerseits.
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Was wird denn generell alles beantragt und wann?
Mein Mutterschutz beginnt am 5.5... muss ich Wochengeld beantragen, wenn ja wo?
Nach der Geburt des Kindes.. welche Zuschüsse und so weiter können zum einkommensabh. Karenzgeld beantragt werden? Wann geb ich wen Bescheid wer wielange in Karenz geht?
Danke
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Das eaKBG kannst du frühestens ab Geburt beantragen weil du dafür die Geburtsurkunde des Kindes bzw. den Geburtstag benötigst.
Familienbeihilfe bekommst du dann noch. Das geht mittlerweile allerdings automatisch, sofern due Anspruchsberechtigt bist.
Ansonsten gibt es im Grunde keine weiteren "Zuschüsse" es sei denn natürlich, ihr lebt am Existenzminimum aber da du das eaKBG erhältst, wir das vermutlich nicht der Fall sein.
Ach so, ja: du musst den Arbeitgeber spätestens 3 Monate vor Beginn deines Mutterschutzes über die vorrausichtliche Dauer deiner Karenz informieren also das kannst du im Grunde schon machen, wenn dein Mutterschutz am 5. Mai beginnt. Du kannst die Karenz aber ohnehin einmalig ohne Einverständnis deines Arbeitgebers verlängern/verkürzen also muss das auch noch nicht in Stein gemeißelt sein. Trotzdem ist es natürlich sicher besser für deinen Arbeitgeber wenn er jetzt schon weiß, für wie lange er einen Ersatz für dich braucht.
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Danke für die Antworten!
🙃🙂
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wisst ihr, ob es eine Stelle in Österreich gibt, die einen zu den Karenzmodellen berät? Ist es die Gewerkschaft, AK, Bundesministerium für Soziales, etc.?? Ich finde es ist alles so ein Dschungel und sehr undurchsichtig, wann bekommt man was in welcher Höhe, wenn man sich die Karenz teilt...
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