Karenz + Bildungskarenz

Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.
Ich werde im Juni mein erstes Kind bekommen und bin Vollbeschäftigt in der Justiz tätig. Ich habe vor auf jedenfall 2 Jahre in Karenz zu gehen. Allerdings werde ich das eaKBG für ein Jahr beantragen, danach möchte ich umgehend in Bildungskarenz gehen.
Ich weiß jetzt nicht wie ich dies am besten beantragen soll. (Karenz + Bildungskarenz).
Beantrage ich nach Geburt bei meinem AG 2 Jahre Karenz und gebe erst später bekannt, dass ich das zweite Jahr Bildungskarenz machen möchte? Oder soll ich vorher schon erwähnen, dass ich das vorhabe? Bildungskarenz kann man ja erst 3 Monate, bevor es losgeht, beim AMS beantragen, wenn ich mich nicht täusche.

Kommentare

  • Wenn du in Bildungskarenz gehen willst dann vereinbarst du 1 Jahr Karenz mit deinem AG und der Bildungskarenz müssen sie anschließend zustimmen. Das würde ich unbedingt vorab besprechen weil sie das natürlich ablehnen können. Es muss dann auch direkt von (Baby) Karenz in Bildungskarenz übergeben sonst verlierst du den Anspruch auf die. Bildungskarenz kann aber grundsätzlich erst 4 Wochen vor Beginn dieser beantragt werden, also bis dahin hängt man sowieso in der Luft ob es überhaupt durchgeht. Am besten beim AMS einen Beratungstermin vereinbaren weils sehr komplex ist dieses Thema
  • Muss kurz einlenken, der Arbeitgeber MUSS der Bildungskarenz (leider) nicht zustimmen🙈 er kann sie dir verwehren, auch wenn es für den AG keinen Nachteil hat wenn du in BK bist.
    Ich hab so wie du 2 Jahre Karenz genommen (EAKbg) 1 Jahr unbezahlt und hab dann ca. 5 Monate vor Ende des 1 Jahres beim Arbeitgeber um BK angefragt. (Ich wusste beim Antritt meiner Karenz noch nicht dass ich BK nehmen möchte, deshalb hab ich es erst später erfragt).
    Die Bildungskarenz selbst kann man, wie Jennyrr bereits erwähnt hat, erst 4 Wochen vor "Beginn" beim AMS beantragen 🙂
  • Hoppla, sorry🤣🤣 wer 'gscheit' liest ist klar im Vorteil😂 jennyrr hat es eh schon beschrieben🤦‍♀️
  • Wobei… es für den AG keinen Unterschied macht, ob du zwei Jahre in Elternkarenz bleibst oder ein Jahr Elternkarenz und ein Jahr Bildungskarenz.

    Ich habe beim AG ein Jahr Elternkarenz angegeben und die Bildungskarenz gleich mit angesprochen. Hätte er da nicht zugestimmt, würde ich halt einfach die Elternkarenz verlängern - dies darf man einmalig OHNE die Zustimmung vom AG. 🤷🏻‍♀️
  • Ich habe denselben Plan und erstmal 1 Jahr Elternkarenz bei meiner Firma angegeben.

    Allerdings frage ich mich wie man das dann am besten angehen soll, wenn man erst 1 Monat davor weiß ob die Bildungskarenz durchgeht.
    Wenn es dann doch nichts wird, kann man die Elternkarenz ja nicht verlängern weil man das 3 Monate vorm Karenzende machen muss? Oder bin ich da falsch informiert?
  • Bei uns in der Firma werden über 90% der Anträge auf Bildungskarenz abgelehnt. Hauptsächlich werden so wischi-waschi Kurse über Office Programme angegeben. Das wird generell abgelehnt. Manche geben soKurse mit Anwesenheitspflicht an. Wird auch abgelehnt, weil dann heißt es wenn sie dafür Kinderbetreuung haben, können sie arbeiten auch gehen.

    Für den AG machts natürlich keinen Unterschied, ob Elternkarenz oder Bildungskarenz. Allerdings sehen halt viele diese Kurse als "System ausnutzen". Das wollen sie halt bei uns nicht unterstützen.
  • @Jigsawdani Nein, da hast du schon recht. Allerdings komme ich mit meinem AG (Webagentur, mit 60 Angestellten nicht allzu groß) sehr gut aus. ☺️ Sie haben sofort zugesagt und sogar selbst gesagt, dass es für sie keinen Unterschied macht.

    Ich werde einen Master als Fernstudium beginnen, der geht dann natürlich länger als das eine Jahr, ist danach aber auch berufsbegleitend möglich, da 24/7 Prüfungen abgelegt werden können.

    Bin mir also ziemlich sicher, dass das vom AMS nicht abgelehnt wird.
    Jigsawdani
  • Man muss nur auch aufpassen weil wirklich kein einziger Tag zwischen Karenz und Bildungskarenz sein darf. Sprich wenn die Karenz beispielsweise am 01.01.2023 endet muss die Bildungskarenz sofort mit 02.01.2023 starten. Bezieht man dazwischen kein Kinderbetreuungsgeld verfällt diese Möglichkeit. Was also z.B. auch gar nicht möglich wäre (ich weiß hier war es eh anders gemeint) : 1 Jahr eaKGB auf 2 Jahre aufgeteilt und dann 1 Jahr Bildungskarenz sprich auf insgesamt 3 Jahre. Im 2. Jahr wäre man beim Partner mitversichert = kein Anspruch mehr auf Bildungskarenz
  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
    Ich habe jetzt nochmal mit meiner Personalvertretung gesprochen. Die haben gesagt, ich soll schon beim Antrag auf Karenz bekanntgeben, dass ich das zweite Jahr Bildungskarenz machen möchte. Sollte es mir nicht genehmigt werden, dann soll ich auch gleich angeben, dass das zweite Jahr doch normale Karenz sein soll.
    Ich hoffe ich habe das jetzt verständlich formuliert : )
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