Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.
Ich werde im Juni mein erstes Kind bekommen und bin Vollbeschäftigt in der Justiz tätig. Ich habe vor auf jedenfall 2 Jahre in Karenz zu gehen. Allerdings werde ich das eaKBG für ein Jahr beantragen, danach möchte ich umgehend in Bildungskarenz gehen.
Ich weiß jetzt nicht wie ich dies am besten beantragen soll. (Karenz + Bildungskarenz).
Beantrage ich nach Geburt bei meinem AG 2 Jahre Karenz und gebe erst später bekannt, dass ich das zweite Jahr Bildungskarenz machen möchte? Oder soll ich vorher schon erwähnen, dass ich das vorhabe? Bildungskarenz kann man ja erst 3 Monate, bevor es losgeht, beim AMS beantragen, wenn ich mich nicht täusche.
Kommentare
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Ich hab so wie du 2 Jahre Karenz genommen (EAKbg) 1 Jahr unbezahlt und hab dann ca. 5 Monate vor Ende des 1 Jahres beim Arbeitgeber um BK angefragt. (Ich wusste beim Antritt meiner Karenz noch nicht dass ich BK nehmen möchte, deshalb hab ich es erst später erfragt).
Die Bildungskarenz selbst kann man, wie Jennyrr bereits erwähnt hat, erst 4 Wochen vor "Beginn" beim AMS beantragen 🙂
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Ich habe beim AG ein Jahr Elternkarenz angegeben und die Bildungskarenz gleich mit angesprochen. Hätte er da nicht zugestimmt, würde ich halt einfach die Elternkarenz verlängern - dies darf man einmalig OHNE die Zustimmung vom AG. 🤷🏻♀️
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Allerdings frage ich mich wie man das dann am besten angehen soll, wenn man erst 1 Monat davor weiß ob die Bildungskarenz durchgeht.
Wenn es dann doch nichts wird, kann man die Elternkarenz ja nicht verlängern weil man das 3 Monate vorm Karenzende machen muss? Oder bin ich da falsch informiert?
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Für den AG machts natürlich keinen Unterschied, ob Elternkarenz oder Bildungskarenz. Allerdings sehen halt viele diese Kurse als "System ausnutzen". Das wollen sie halt bei uns nicht unterstützen.
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Ich werde einen Master als Fernstudium beginnen, der geht dann natürlich länger als das eine Jahr, ist danach aber auch berufsbegleitend möglich, da 24/7 Prüfungen abgelegt werden können.
Bin mir also ziemlich sicher, dass das vom AMS nicht abgelehnt wird.
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Ich habe jetzt nochmal mit meiner Personalvertretung gesprochen. Die haben gesagt, ich soll schon beim Antrag auf Karenz bekanntgeben, dass ich das zweite Jahr Bildungskarenz machen möchte. Sollte es mir nicht genehmigt werden, dann soll ich auch gleich angeben, dass das zweite Jahr doch normale Karenz sein soll.
Ich hoffe ich habe das jetzt verständlich formuliert : )