eaKBG erneut Schwanger

Hallo Leute,

Ich hoffe es kann mir jemand helfen,
ich beziehe eaKBG für 1 Jahr und bin aber erneut schwanger, würde gerne beim 2ten Kind das normale KBG für 2 Jahre beziehen wollen, da es uns jetzt finanziell besser geht.

Bekomm ich dan Karenz fürs zweite Kind ?

LG Jacy :)

Kommentare

  • Du bekommst kbg fürs zweite kind ab Geburt aber !kein Wochengeld! weil du aufgrund des einen Jahres ohne Bezug eines Gehalts keine 3 Monate Berechnungsgrundlage hast
  • Karenz und KBG sind 2 verschiedenen Sachen. Karenz vereinbarst du mit deinem Arbeitsgeber und ist unabhängig vom KBG. Daher, wenn du in einem Dienstverhältnis bist, kannst du wieder in Karenz gehen bzw. in Karenz bleiben und das pauschale KBG kann man immer beziehen fürs eakbg KBG müssen ja gewisse Voraussetzungen gegeben sein.

    Du könntest aber auch zb. 1 Jahr (ea) KBG beziehen aber 2 Jahre in Karenz sein (somit das 2te Jahr ohne Bezüge und mitversichert bei deinem Partner).
  • @Jacy4 wann endet dein eakbg und wann beginnt dein Mutterschutz? Wie lange bist du dazwischen eventuell wieder arbeiten?
    Ich hatte eaKBG und bin direkt von bezahlter Karenz in vorzeitigen Mutterschutz gewechselt und weil es daher möglich war und ich mehr bekomme als kbg Konto bin ich auch wieder mit eaKBG in Karenz.
    Am besten informiere dich bei der Hotline für kbg.
    Für eaKBG ist es nur ein Problem wenn du dazwischen bezugslose Karenzzeit hast. Karenzgeld zählt aber dazu…
  • @krümel05

    Mein Mutterschutz beginnt im August 2 Monate später endet mein eaKBG.

    Also ich werde von einer Karenz in die nächste gehen und beim Bauchzwerg dan eben die normal Karenz wählen die 2 Jahre, bekomm ich dan normal Karenz eben was man da so bekommt glaub ca 600 euro genau weiß ich das nicht?

    Wichtig wäre mir nur zu wissen ob ich dan eben eh nicht ohne Geld da stehe.

    Lg und vielen Dank für eure Nachrichten schon mal.
  • @krümel05
    Hast du Wochengeld bekommen bzw wenn ich von eine in die andere Karenz komme bekomme ich dan Wochengeld, wenn ich ein aufrechtes Dienstverhältnis habe.

    Lg
  • @Jacy4 wenn dein Mutterschutz früher beginnt als das eaKBG enden würde, endet das eaKBG vom ersten Kind frühzeitig. Dann bekommst du ab dem Zeitpunkt, wo du in Mutterschutz gehst auch Wochengeld für die neue Schwangerschaft (in Höhe vom Tagsatz vom eaKBG) und auch noch Wochengeld nach der Geburt. So war das auch bei mir.

    Wie hoch ist dein Tagsatz vom eaKBG? Ein neues eaKBG würde sich mit 60% vom Wochengeld (also 60% vom jetzigen eaKBG) berechnen.. rechne unbedingt ob dies nicht höher wäre als das KBG Konto…(Tagsatz 33,88 bei Auszahlungsvariante 1 Jahr, bei 2 Jahren reduziert es sich auf 14,53 …), in Karenz kannst du ja trotzdem 2 Jahre gehen und müsstest dich im 2ten Jahr ohne Bezüge beim Mann mitversichern…

    Du gehst somit nicht von einer Karenz in die nächste, sondern von Karenz in Mutterschutz.

    PS: Es ist wichtig das der Karenzstelle auch zu melden, damit es nicht zu einer Doppelzahlung kommt. Ich habe es zwar gemeldet, aber die Bearbeitung hat zu lange gedauert und jetzt wurde 1 Monat zu viel ausgezahlt und jetzt in der zweiten Karenz rückverrechnet..
  • Wenn sie von einem eakbg ins nächste eakbg geht, bekommt sie doch das gleiche Wochengeld wie bei beim ersten und demnach auch das gleiche eakbg?
  • @MamaLama nein, das wäre zu schön, das Wochengeld berechnet sich auf Grundlage der letzten Bezüge- in dem Fall dem Karenzgeld
  • Zur Klarstellung: Das Wort "Karenzgeld" gibt es nicht. Es gibt die Karenz und das Kinderbetreuungsgeld. Und die 2 Sachen hängen nicht zwingend miteinander zusammen.

    *klugscheißernende 😅
  • @krümel05 Ich bin mir da sehr sicher, dass wenn nahtlos die Karenz mit eakbg Bezug ins nächste Beschäftigungsverbot übergeht, das eakbg das gleiche bleibt.
    https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreuungsgeld/Einkommensabhaengiges_Kinderbetreuungsgeld_und_das_2._Kin.html
  • @MamaLama ich bin von eakbg in Mutterschutz und dann wieder eaKBG übergegangen…
  • @Tinaaa sorry, habe heute nach Mitternacht nicht genug Schlaf bekommen 🤪
  • @Jacy4 dürfte mich im Prozentsatz geirrt haben eaKBG ist 80% nicht 60% vom Wochengeld ;)

    @MamaLama

    Die Höhe ist (wie beim ersten Kind) bei Wochengeldbezieherinnen 80 Prozent des Wochengeldes, das mit der Geburt des zweiten Kindes zusteht.

    D.h. 80% vom Wochengeld..der Prozentsatz ist gleich wie beim ersten Kind…

    Das Wochengeld wird berechnet….

    Wochengeldhöhe beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld: Wochengeldanspruch besteht, wenn die Schutzfrist noch während des Bezuges von einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beginnt. Das Wochengeld ist dann gleich hoch wie der Tagsatz des davor bezogenen einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes.

    Achtung! Kein Anspruch auf Wochengeld besteht, wenn die Schutzfrist nach dem Ende des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beginnt und die Erwerbstätigkeit noch nicht wiederaufgenommen wurde. Auch dann nicht, wenn die arbeitsrechtliche Karenzdauer noch aufrecht ist.

    https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/beihilfenundfoerderungen/Wochengeld.html
  • @MamaLama ich hatte den max. Tagessatz vom eaKBG. Mit Beginn vorzeitigen Mutterschutz wurde dieser Tagsatz auch für das neue Wochengeld während der Schutzfrist übernommen. Das neue eaKBG ist dann wiederum mit 80% vom Wochengeld berechnet worden (sorry wegen den falschen 60% - das wäre etwas wenig). Daher ist der Betrag für KBG mit eaKBG Variante noch immer besser als das KBG Konto.

    Ich habe mich damals sowohl bei der Hotline sowie dann bei meiner Krankenkasse genau erkundigt. Diese Infos sind nämlich nicht immer so leicht zu lesen…der Hund liegt im Detail 😅
  • @Jacy4 Es wäre leichter verständlich, wenn du von Mutterschutz, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Karenz sprichst.
    Weil wie lang du beim zweiten in Karenz gehst, ist fürs Eakbg egal (Außer für den Zuverdienst, falls du vor Bezugsende wieder arbeiten gehst)
  • @krümel05 das heißt du hast in der 2. Karenz weniger ea kinderbetreuungsgeld bekommen als in der 1.?
    Ich dachte nämlich auch, ws wäre so wie @MamaLama geschrieben hat 🤔. Ich bin aber selber nicht betroffen, war dazwischen arbeiten und habe einen größeren Altersunterschied zwischen den Kindern - also ich glaubs dir schon.

    @Jacy4 rechne dir unbedingt aus, wieviel ea kbg du bekommen würdest. Ich denke nämlich auch, dass du in deinem Fall auch in der 2. Karenz mit dem ea kbg besser aussteigen würdest als mit dem kbg Konto. Du kannst trotzdem 2 Jahre in karenz gehen - dann musst du eben im 1. Jahr einen Teil des kbg zur Seite legen (weil du ja im 2. Jahr nichts mehr bekommst) und dich im 2. Jahr beim Partner mitversichern.
    Karenzzeit ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber - die karenz darf auch länger als die bezugsdauer des kbg sein.

    Du kannst die Karenzzeit einmal verlängern, aber nicht einseitig verkürzen. Das heißt, ev ist es besser, wenn du zunächst 1 jahr karenz ausmacht und dann unter Berücksichtigung der fristen verlängert - falls du es dir dann nicht überlegst und früher wieder arbeiten gehen möchtest. Wenn du fix 2 Jahre in karenz gehen willst, kannst du aber natürlich gleich 2 Jahre vereinbaren.
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