Hallo Leute,
Ich hoffe es kann mir jemand helfen,
ich beziehe eaKBG für 1 Jahr und bin aber erneut schwanger, würde gerne beim 2ten Kind das normale KBG für 2 Jahre beziehen wollen, da es uns jetzt finanziell besser geht.
Bekomm ich dan Karenz fürs zweite Kind ?
LG Jacy
Kommentare
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Du könntest aber auch zb. 1 Jahr (ea) KBG beziehen aber 2 Jahre in Karenz sein (somit das 2te Jahr ohne Bezüge und mitversichert bei deinem Partner).
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Ich hatte eaKBG und bin direkt von bezahlter Karenz in vorzeitigen Mutterschutz gewechselt und weil es daher möglich war und ich mehr bekomme als kbg Konto bin ich auch wieder mit eaKBG in Karenz.
Am besten informiere dich bei der Hotline für kbg.
Für eaKBG ist es nur ein Problem wenn du dazwischen bezugslose Karenzzeit hast. Karenzgeld zählt aber dazu…
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Mein Mutterschutz beginnt im August 2 Monate später endet mein eaKBG.
Also ich werde von einer Karenz in die nächste gehen und beim Bauchzwerg dan eben die normal Karenz wählen die 2 Jahre, bekomm ich dan normal Karenz eben was man da so bekommt glaub ca 600 euro genau weiß ich das nicht?
Wichtig wäre mir nur zu wissen ob ich dan eben eh nicht ohne Geld da stehe.
Lg und vielen Dank für eure Nachrichten schon mal.
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Hast du Wochengeld bekommen bzw wenn ich von eine in die andere Karenz komme bekomme ich dan Wochengeld, wenn ich ein aufrechtes Dienstverhältnis habe.
Lg
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Wie hoch ist dein Tagsatz vom eaKBG? Ein neues eaKBG würde sich mit 60% vom Wochengeld (also 60% vom jetzigen eaKBG) berechnen.. rechne unbedingt ob dies nicht höher wäre als das KBG Konto…(Tagsatz 33,88 bei Auszahlungsvariante 1 Jahr, bei 2 Jahren reduziert es sich auf 14,53 …), in Karenz kannst du ja trotzdem 2 Jahre gehen und müsstest dich im 2ten Jahr ohne Bezüge beim Mann mitversichern…
Du gehst somit nicht von einer Karenz in die nächste, sondern von Karenz in Mutterschutz.
PS: Es ist wichtig das der Karenzstelle auch zu melden, damit es nicht zu einer Doppelzahlung kommt. Ich habe es zwar gemeldet, aber die Bearbeitung hat zu lange gedauert und jetzt wurde 1 Monat zu viel ausgezahlt und jetzt in der zweiten Karenz rückverrechnet..
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*klugscheißernende 😅
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https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreuungsgeld/Einkommensabhaengiges_Kinderbetreuungsgeld_und_das_2._Kin.html
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@MamaLama
Die Höhe ist (wie beim ersten Kind) bei Wochengeldbezieherinnen 80 Prozent des Wochengeldes, das mit der Geburt des zweiten Kindes zusteht.
D.h. 80% vom Wochengeld..der Prozentsatz ist gleich wie beim ersten Kind…
Das Wochengeld wird berechnet….
Wochengeldhöhe beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld: Wochengeldanspruch besteht, wenn die Schutzfrist noch während des Bezuges von einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beginnt. Das Wochengeld ist dann gleich hoch wie der Tagsatz des davor bezogenen einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes.
Achtung! Kein Anspruch auf Wochengeld besteht, wenn die Schutzfrist nach dem Ende des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beginnt und die Erwerbstätigkeit noch nicht wiederaufgenommen wurde. Auch dann nicht, wenn die arbeitsrechtliche Karenzdauer noch aufrecht ist.
https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/beihilfenundfoerderungen/Wochengeld.html
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Ich habe mich damals sowohl bei der Hotline sowie dann bei meiner Krankenkasse genau erkundigt. Diese Infos sind nämlich nicht immer so leicht zu lesen…der Hund liegt im Detail 😅
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Weil wie lang du beim zweiten in Karenz gehst, ist fürs Eakbg egal (Außer für den Zuverdienst, falls du vor Bezugsende wieder arbeiten gehst)
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Ich dachte nämlich auch, ws wäre so wie @MamaLama geschrieben hat 🤔. Ich bin aber selber nicht betroffen, war dazwischen arbeiten und habe einen größeren Altersunterschied zwischen den Kindern - also ich glaubs dir schon.
@Jacy4 rechne dir unbedingt aus, wieviel ea kbg du bekommen würdest. Ich denke nämlich auch, dass du in deinem Fall auch in der 2. Karenz mit dem ea kbg besser aussteigen würdest als mit dem kbg Konto. Du kannst trotzdem 2 Jahre in karenz gehen - dann musst du eben im 1. Jahr einen Teil des kbg zur Seite legen (weil du ja im 2. Jahr nichts mehr bekommst) und dich im 2. Jahr beim Partner mitversichern.
Karenzzeit ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber - die karenz darf auch länger als die bezugsdauer des kbg sein.
Du kannst die Karenzzeit einmal verlängern, aber nicht einseitig verkürzen. Das heißt, ev ist es besser, wenn du zunächst 1 jahr karenz ausmacht und dann unter Berücksichtigung der fristen verlängert - falls du es dir dann nicht überlegst und früher wieder arbeiten gehen möchtest. Wenn du fix 2 Jahre in karenz gehen willst, kannst du aber natürlich gleich 2 Jahre vereinbaren.
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