Steuerausgleich Taggeld - kennt sich jemand aus?

Hallo ihr Lieben!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Mein Mann arbeitet in der Baubranche und hat bis dato das Taggeld immer monatlich mit dem Lohn mit ausbezahlt bekommen. (Ist täglich unterwegs und fährt Baustellen ab).
Bei einem Arbeitgeberwechsel voriges Jahr meinte dieser, dass er es nicht monatlich ausbezahlt. Mein Mann kann das Taggeld aber beim Steuerausgleich geltend machen und kommt somit von der Summe her "aufs gleiche".
So, nun sitze ich beim Steuerausgleich und kenne mich gar nicht aus. Er bekommt laut " Vorberechnung" nur 1/3 von dem Betrag, den ich ausgerechnet habe. Kennt sich hier jemand aus?

Er meinte wenn er das Taggeld monatlich ausbezahlt bekommt, dann kriegt er immer den "vollen Betrag".
Kann es den prinzipiell sein, dass er dann beim Steuerausgleich um so viel weniger rausbekommt? Das ergibt für mich keinen Sinn...
Vielen Dank schon Mal🤗
Carinsch2409

Kommentare

  • Das ist steuerlich schon ein großer Unterschied, ob dein Mann das Taggeld vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommt oder in der Arbeitnehmerveranlagung angibt.

    Wenn er es ausbezahlt bekommt, bekommt er das Taggeld genau in der Höhe (innerhalb der steuerlichen Höchstgrenzen für Taggelder) mit seinem Gehalt überwiesen - er zahlt keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge dafür.

    In der Arbeitnehmerveranlagung kann er das Taggeld als Werbungskosten geltend machen. Die Taggelder reduzieren nur seine Lohnsteuerbemessungsgrundlage und nicht seine bezahlten Steuern. Wie viel er durch die Berücksichtigung als Werbungskosten zurückbekommt vom Finanzamt, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer er bezahlt hat. Je höher die Lohnsteuer, desto mehr bekommt er zurück. Das ist aber im „besten“ Fall 55% der Taggelder.

    Dein Mann steigt dadurch deutlich schlechter aus, als wenn der Arbeitgeber die Taggelder bezahlt.
  • @Dodolein vielen Dank für deine Rückmeldung! Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen! Solche Infos findet man im Internet nämlich nirgends..

    Ich bin ehrlich gesagt gerade schockiert.. Der Arbeitgeber meinte nämlich "es komme aufs gleiche".
    Mein Mann ist eh nicht mehr in dieser Firma, war wohl ein " Lehrgeld" dass er bezahlen musste😡 danke dir!
  • Er kann es nur in der gleichen Höhe berücksichtigen, aber in der „Nettohöhe“, die deinem Mann bleibt ist es ein großer Unterschied- vom zeitlichen Aspekt ganz zu schweigen. Die Veranlagung macht man einmal jährlich im Nachhinein, das Geld hätte er sonst monatlich am Konto.

    Aber du hast Recht, die Antwort auf diese Frage kann man sich nicht so schnell ergoogeln, dazu muss man sich etwas mit der Besteuerung auskennen bzw. einlesen. Für die Zukunft würd ich solche Fragen wohl bei der Ak zB erfragen, ob das wirklich aufs Gleiche rauskommt. Und gut, dass er dort nicht mehr ist, wenn der ihm so einen Blödsinn erzählt hat.
  • @Dodolein ja das stimmt.. Er hat es halt als schönen "Bonus" gesehen, den er dann beim Steuerausgleich bekommt, der ihm aber beim monatlichen Gehalt nicht so "stark" abgeht, weißt du wie ich meine? So wie der Familienbonus, die 125€ im Monat spart man sich wahrscheinlich nicht weg aber über die 1500€ bei Steuerausgleich freut man sich dann😅😂

    Ja da hast du recht.. Wir sind halt jetzt erst draufgekommen, dass er so einen Schwachsinn erzählt halt😡 werde aber nächste Woche mal bei der AK anrufen und mich erkundigen ob man da im Nachhinein noch was machen kann. Was ich weiß ist das dort gang und gebe.. Kann ja auch nicht ganz rechtens sein🙄
    Mal abgesehen davon, ob es dem Chef bewusst ist oder nicht..
    Danke jedenfalls!
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