Überschneidung beim ek KBG

Unsere Tochter ist am 5.7.21 geboren, ich beziehe 12 Monate bis 4.7.22 das ek KBG.
Danach bin ich ein Monat ohne Bezüge in Karenz bis 4.8. Von 5.8.-4.9. bin ich Vollzeit angemeldet. Mein Freund geht von 5.7-4.9 in Elternkarenz 12+2) und im Anschluss 2 Monate Bildungskarenz.
Nun sind wir verunsichert ob der Plan mit seiner Karenz so aufgeht. Einen Monat darf man sich ja überschneiden und das 2. Monat seiner Karenz wäre ich VZ angestellt.
Hat wer von euch eine Überschneidung in der Karenz?

Kommentare

  • Ich habe es bezüglich Karenz auch so geplant. Wichtig ist, dass du in dem Monat ohne Bezüge bei deinem Freund mitversichert bist. Korrekt, 1 Monat können beide in Karenz sein (es darf sich überschneiden).
    Ich habe es auch genau so empfohlen bekommen von einem Experten der ÖGK 😉. Dachte zuerst das Monat der Überschneidung geht nur im 12ten Monat 😆.
  • Ich konsumiere dann in der Vollzeitanstellung im 2ten Monat Urlaub. Somit sind wir beide daheim und dann starte ich mit Elternteilzeit oder gehe wenn notwendig nochmals 1-2 Monate in Karenz…Urlaub ist vom Arbeitgeber schon genehmigt.
  • Wir hatten das auch so, in der zeit ohne bezüge war ich bildungskarenz
  • @krümel05 ah sehr cool, dass du es auch so geplant hast wie ich!

    Meine Angst war nur, dass das Überschneidungsmonat zwingend das 12. Monat sein muss. Super wenn das nicht so ist.

    Wir haben auch im 13. Monat die Überschneidung und im 14. Monat bin ich voll angestellt und verbrauche meinen Urlaub. Im Anschluss geh ich nochmal einen Monat in karenz wegen der Kiga Eingewöhnung.

    Bezüglich dem 14. Monat wo auch du vollzeit angemeldet bist und deinen Urlaub verbrauchst, weißt du, muss es genau ein Monat sein also in meinem Fall von 5.-4. oder könnte es länger sein ?
    (Ich hätt nämlich mehr Urlaub stehen als das eine Monat, will aber auch die Karenz ohne Bezüge anschließen)

    Weißt du über Stolperfallen bescheid?
  • @puderrosa
    Das klingt auch super! Warst du im 13+14 Monat in Bildungskarenz während dein Mann das KBG gekriegt hat?
    Muss ich mir für ein eventuelles 2. Kind merken 😄
  • @Rosasmom Wir sind aktuell beide das zweite Monat gemeinsam in Karenz bzw. ich eben im Urlaub. Wir haben uns das 13. Monat geteilt, wobei ich in dieser Zeit keinein KBG Bezug mehr hatte. Und das 14. Monat bin ich eben in (unbezahltem) Urlaub.
    Karenz und KBG sind ja zwei unterschiedliche Ansprüche und es gibt ein paar wenige Dinge zu beachten: Insbesondere, dass dein Partner mind. 61 Tage (der 426 Tage) konsumieren muss. Euer Karenzanspruch endet allerdings mit dem 23. Lebensmonat, wenn ihr ein Monat überschneidet, egal ob du im geteilten Monat selbst noch KBG beziehst (im 12. Monat) oder nicht mehr (13. Monat). Aber soweit ich das richtig rausgelesen habe, möchtest du nach dem 14. Monat (Urlaub) nur noch ein weitere Monat in Karenz gehen und nicht den vollen Anspruch der zwei Jahre ausschöpfen oder?

    Alles, was ihr nach eurem KBG Bezug mit euren Arbeitgebern vereinbart (Karenz, Urlaub, etc.) ist Ausmachungssache und sollte für die auszahlende Stelle des KBG nicht mehr relevant sein ;-)
  • @Rosasmom also ich glaube schon, dass du dann auch länger Vollzeit Urlaub abbauen könntest…am besten du besprichst das im Detail mit jemandem von deiner Krankenkasse.

    Ich habe dann noch etwas Urlaub übrig, aber will den als Puffer für die Elternteilzeit behalten…weil mit 2 Kindern ist Pflegeurlaub vermutlich schneller aufgebraucht etc. Auch wenn ich dann ja quasi den Urlaub billiger verbrauchen würde…

    Und Karenz ist dann eben nicht bis 2. Geburtstag, sondern 23. Lebensmonat möglich, aber da hättest du ja kein Thema, weil du eh früher wieder arbeiten möchtest…

  • Urlaub musst du dir dann eh mit Arbeitgeber vereinbaren und bezüglich Karenz/Elternteilzeit musst du halt nur die offiziellen Meldezeiten rechtzeitig einhalten.
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