Hallo zusammen!
Ich hätte mal eine Frage an diejenigen, die sich mit Bildungskarenz anschließend an Elternkarenz auskennen:
Mein Sohn wurde im Jänner geboren und ich beziehe das eA KBG, habe aber mit meinem AG 2 Jahre Karenz vereinbart (teile mir das Geld „selbst ein“)
Nun würde ich im Anschluss an die Elterkarenz gerne in BK gehen…das geht ja nur, wenn ich unmittelbar nach Ende des KBG-Bezugs in BK gehe (also nach einem Jahr). Habe ich das soweit richtig verstanden? 😅
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn ich während der BK wieder schnwanger werde, habe ich dann nach der BK wieder Anspruch auf das eA KGB (fürs 2. Kind)? Und berechnet sich das dann anhand des Weiterbildungsgeldes?
Also momentan stelle ich mir das so vor: 1 Jahr EK (mit eA KBG) -> 1 Jahr BK (mit Weiterbildungsgeld) -> Geburt 2. Kind -> 2 Jahre EK (mit eAKBg) (natürlich muss der Arbeitgeber zustimmen 😂)
bin ich da richtig…?
Kommentare
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Nein, von BK auf eakbg geht nicht.
„Im Unterschied zum Kinderbetreuungsgeld-Konto wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nur solchen Personen gewährt, die in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt haben. In diesen 182 Kalendertagen darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen worden sein. “
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