Hallo,
ich befinde mich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis und bin derzeit noch bis 06.11.2022 in Karenz. Bis dahin beziehe ich auch das Pauschale KBG. Da ich aufgrund eines Umzugs nicht mehr zu meinem derzeitigen AG zurückkehren kann, bietet er mir eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses an. Nun fragt er mich, ob er es schon jetzt mit Ende Juni beenden soll. Von mir aus können wir es gerne gleich erledigen - jedoch wollte ich noch eine Sache klären. Mein KBG-Bezug bleibt davon unangetastet, oder? Pauschales KBG bekommt ja jeder und das von der Krankenkasse.
Ich kann also mit Ende Juni kündigen und beziehe trotzdem mein Geld weiter bis zum 06.11.2022, oder? Bevor ich einen Blödsinn mache, frage ich lieber mal nach
Noch eine weitere Frage: Im Mutterschutz entsteht ja Urlaubsanspruch. Entsteht dieser auch bereits im vorzeitigen Mutterschutz?
Danke!
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Warst du im vorzeitigen Mutterschutz aufgrund einer medizinischen Indikation und hast du für den Zeitraum Wochengeld bekommen? Dann müsstest du in diesem Zeitraum auch Urlaub erwirtschaftet haben.
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