@lisarella Du bekommst weiterhin gehalt. Die ma2 (wenns du bei der stadt wien bist) muss dass dann ausrechnen. Wir hatten da einige probleme… ma2 sagt nein, ögk sagt ja ist gesetz,… im Endeffekt hat die ma 2 dann der ögk das geschickt was wollten.
Ich habe bis zur Auszahlung vom Karenzgeld meinen Lohn weiterbekommen vom Bund nur quasi Rückfall auf Grundgehalt + div. Zulagen nach MSchG u. aber während dem Mutterschutz auch das 1 1/2 fache Urlaubsgeld usw. Die auszahlende Stelle war bis zum Start des Kinderbetreuungsgeldes mein Arbeitgeber der Bund.
Für die Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes wird dann das letzte Jahr herangezogen. Der Durchschnitt u. 80% davon sind dann dein Kinderbetreuungsgeld für die nächsten 10 Monate. Da ich zB von Zulagen "lebe" u. die während der Schwangerschaft im Dienst nicht bekam, fiel das KBG "niedriger" aus! Aber natürlich trotzdem wesentlich höher als beim pauschalen Modell für 10 Monate ausbezahlt worden wäre!
Vl. kann dir deine Personatabteilung konkrete Angaben machen.
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Kommentare
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Hab dir mal einen Link angehängt;
https://services.bundeskanzleramt.gv.at/KBG-Rechner/index.html#eaKbg
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Ich habe bis zur Auszahlung vom Karenzgeld meinen Lohn weiterbekommen vom Bund nur quasi Rückfall auf Grundgehalt + div. Zulagen nach MSchG u. aber während dem Mutterschutz auch das 1 1/2 fache Urlaubsgeld usw. Die auszahlende Stelle war bis zum Start des Kinderbetreuungsgeldes mein Arbeitgeber der Bund.
@lisarella
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