Notstands Hilfe nach dem KBG

Ich hoffe jemand weiß hier mehr.......

Hatte noch jemand die situation, dass ihr zufällig vor der Geburt des kindes und nach der Kinderbetreuungszeit arbeitslos wart?
Wieviel Notstandshilfe habt ihr dann bekommen als es wieder weiterging und wie wird diese berechnet?

🤔 LG Gerli :*

Kommentare

  • Ja, aber du bekommst nur Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe wenn du arbeitswillig bist d.h. in deinem Fall, dass du für mind. 16 h eine Kinderbetreuung brauchst bzw vorweisen musst. Du musst ja dein Kind irgendwo hingeben, wenn du arbeitest. und das willen die eben genau wissen.
    wenn du Niemanden hast, der für min 16 h auf dein Kind schaut, bekommst auch nix.
    Die sind da sehr streng.

    von der Höhe her glaub ich ists genau so viel wie vor der Geburt. Im Mutterschutz bekommst mehr, ich glaub 80%.

  • Morli19 schrieb: »
    Ja, aber du bekommst nur Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe wenn du arbeitswillig bist d.h. in deinem Fall, dass du für mind. 16 h eine Kinderbetreuung brauchst bzw vorweisen musst. Du musst ja dein Kind irgendwo hingeben, wenn du arbeitest. und das willen die eben genau wissen.
    wenn du Niemanden hast, der für min 16 h auf dein Kind schaut, bekommst auch nix.
    Die sind da sehr streng.

    von der Höhe her glaub ich ists genau so viel wie vor der Geburt. Im Mutterschutz bekommst mehr, ich glaub 80%.

    OK ja da habe ich gottseidank die Großeltern im Haus und die schauen auf das kleine. Und vielleicht kann ich in das Geschäft wo ich schon mal gearbeitet habe zurück. Das passt gut, danke dir.
    Im Mutterschutz ist es mir aufgefallen da war es ja recht viel genau.
  • Weiß jemand auch wie das ist, wenn man während des KBG wieder schwanger wird, aber das kbg nicht bis zum Mutterschutz dauert? Was ist in den Monaten dazwischen 🤷🏼‍♀️
  • Da bekommst dann nix....
    Arbeitlos melden kann man sich auch nicht, da man als Schwangere zwar arbeitswillig ist, aber niemand wird dich einstellen wollen, also bekommst auch nix...
  • Natürlich kann man sich arbeitslos melden!

    Ob einen wer einstellt ist was anderes, bekommt man eher Kurs aber verfügbar sein ist ausreichend
    Biancaa_MamaLamaBimbolinko
  • Ja das stimmt schon. man kann...
  • Du musst ja dem AMS nicht Mal sagen daß du schwanger bist 🤷 genauso wie bei einem Vorstellungstermin nicht, es wäre ratsam weil sie einen dann meist eher nur Kurs statt x Jobs vermitteln.
    Und um das erhöhte Wochengeld im Mutterschutz zu bekommen musst du beim AMS gemeldet sein.

    Naja dann ist aber "da bekommst dann nix" aber Unsinn... Und nicht hilfreich... Oder gönnt man anderen nichts? 🤷

    Es bringt ja niemand etwas bewusst was falsches zu schreiben 🤦‍♀️
    MamaLamaAn22Bimbolinkomaks911
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