Hallo ihr Lieben,
kurz zu unserer Situation. Wir haben uns nie mit dem Thema Karenz teilen beschäftigt, weil es irgendwie immer klar war, dass ich für volle zwei Jahre in die Karenz gehe und mein Mann arbeitet weiter, weil er viel mehr verdient als ich
somit bin ich jetzt schon mit unserem zweiten Kind zu Hause und habe Karenz bzw. Kinderbetreuungsgeld für 2 Jahre (bis 30.1.2023) beantragt. Jetzt hat sich bei mir aber Job-mäßig was ergeben (möchte mich neu orientieren und will nicht in die alte Arbeit zurück), aber dafür müsste ich eine 3-4 monatige Ausbildung machen. Diese wäre jetzt in Oktober oder dann in April (kann da frei entscheiden), jedoch bin ich dann die ganze Woche weg und muss ständig Seminare besuchen, also müsste mein Mann bei den Kindern bleiben. Ich würde die Ausbildung seeehr gerne machen und habe jetzt überlegt, ob wir vielleicht doch noch die Karenz tauschen könnten, so dass er jetzt z.B. Oktober- Jänner gehen würde?? Wie schaut es da rechtlich aus? Wäre sowas möglich oder ist es jetzt schon zu spät?? Wie sind da die Meldepflichten, wann müsste er seinen Arbeitgeber informieren? Wann müssten wir das der Krankenkasse melden?? Könnte mein Mann dann auch einkommensanhängiges KBG nehmen, obwohl ich das KGB Konto genommen habe?? War nur so eine Überlegung von uns und es wäre toll, wenn sich rechtlich jemand auskennt
Kommentare
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Wenn du das pauschale KBG gewählt hast,muss auch er das pauschale Modell wählen. Ein Wechsel von ihm zum eaKBG ist somit leider nicht möglich.
Dein Mann muss mindestens 61 Tage lang das KBG beziehen.
Seinen AG muss er 3 Monate vor Beginn der Karenz davon in Kenntnis setzen. Damit ist er also - wenn seine Karenz mit 1.10. beginnen soll - also leider schon zu spät dran.
Hier steht vieles übersichtlich beschrieben: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/3/2/Seite.080613.html
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Leider habe ich erst jetzt von diesem Jobangebot erfahren, deswegen konnten wir früher noch nichts planen. Schade, sonst würde sich das super ausgehen mit dem Karenzwechsel
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Kbg-bezugsdauer darfst du auch einmal ändern bzw musst in dem Fall einen Änderungsantrag stellen und dein Mann muss es für sich beantragen.
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/basisinformationen-kinderbetreuungsgeld/kinderbetreuungsgeld-konto-pauschalsystem.html#:~:text=Bezugshöhe,aus der individuell gewählten Leistungsdauer.
Ganz unten auf der Website steht eine Telefonnummer, ruf da am besten an und frag nach, damit ihr nichts überseht.
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