Hallo zusammen,
kurz zu mir: Baby kommt Ende Oktober, Mutterschutz bis Ende Dezember und anschließend wird einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen.
Weiß jemand ob hier die Zuverdienstgrenze auf das ganze Jahr bezogen gilt, oder darf auch der monatliche Anteil nicht überschritten werden? In meinem konkreten Fall geht es um eine PV-Anlage die ja bei aktuellen Marktpreisen recht gut Geld abwirft
Auf das ganze Jahr gerechnet kommen wir nicht über die € 7.600,- aber bei einem guten Sommermonat könnte der aliquote Teil durchaus überschritten werden?!
Und dazu noch gleich eine weitere Frage... wir würden gerne die Variante 12+2 wählen, wobei mein Partner Ende der Karenz zuhause bleibt und wir 1 Monat überschneiden. Im zweiten Monat gehe ich Vollzeit arbeiten, baue hier allerdings meinen Resturlaub ab. Zählt dieser 1 Monat bei vollem Bezug dann auch zur Zuverdienstgrenze???
Anschließend würde ich mich gerne bei meinem Partner mitversichern und bis zum 2. Geburtstag unseres Schatzes daheim bleiben.
Danke für euren Input.
Lg Crossie
Kommentare
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Vielen Dank!
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Aber frag sicherheitshalber nach!
In dem Monat wo du Urlaub abbaust, bist du ja nicht in Karenz, deshalb fällt der bei der Berechnung aus.