Zuverdienst - eaKbg

Hallo zusammen,

kurz zu mir: Baby kommt Ende Oktober, Mutterschutz bis Ende Dezember und anschließend wird einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen.

Weiß jemand ob hier die Zuverdienstgrenze auf das ganze Jahr bezogen gilt, oder darf auch der monatliche Anteil nicht überschritten werden? In meinem konkreten Fall geht es um eine PV-Anlage die ja bei aktuellen Marktpreisen recht gut Geld abwirft :smile:
Auf das ganze Jahr gerechnet kommen wir nicht über die € 7.600,- aber bei einem guten Sommermonat könnte der aliquote Teil durchaus überschritten werden?!

Und dazu noch gleich eine weitere Frage... wir würden gerne die Variante 12+2 wählen, wobei mein Partner Ende der Karenz zuhause bleibt und wir 1 Monat überschneiden. Im zweiten Monat gehe ich Vollzeit arbeiten, baue hier allerdings meinen Resturlaub ab. Zählt dieser 1 Monat bei vollem Bezug dann auch zur Zuverdienstgrenze???
Anschließend würde ich mich gerne bei meinem Partner mitversichern und bis zum 2. Geburtstag unseres Schatzes daheim bleiben.

Danke für euren Input.

Lg Crossie

Kommentare

  • Also wegen der Zuverdienstgrenze hab ich auch nachgefragt, das ist total kompliziert. Es zählen nur ganze Monate für die Berechnung. Heißt, dass der Oktober nächstes Jahr nicht mitgerechnet wird und auch nicht der Monat indem du das erste Mal KBG bekommst. Sie rechnen dir das aber bei der AK aus wenn du anrufst. Ich hatte einen ganz netten Juristen am Telefon der sich meine Situation durchgerechnet hat und mir genau gesagt hat was ich dazuverdienen darf. Und das monatliche Einkommen ist egal solange die Jahressumme nicht überschritten wird (die aliquot auf deine Bezugsdauer ausgerechnet wird).
    Purelovestories
  • Würde da lieber auf Nummer sicher gehen und bei ak oder Krankenkasse anrufen bzw schreiben. Mit den ganzen "Bestimmungen", Grenzen und Co kann man sich ja gar nicht mehr auskennen 🥴
  • Alles klar, werd ich machen!
    Vielen Dank!
  • Ich glaube nicht dass die PV Anlage relevant ist, da nicht alle Einkunftsarten zählen. Siehe auch https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/basisinformationen-kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
    Aber frag sicherheitshalber nach!
    In dem Monat wo du Urlaub abbaust, bist du ja nicht in Karenz, deshalb fällt der bei der Berechnung aus.
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