Wie lange habt Ihr euch Zeit gelassen um es den Dienstgeber und der GKK zu melden?
Kann ich da schon noch bis zu 13 SSW warten?
Oder muss ich so bald ich den MUKI Pass habe melden?
GLG Alex
ja diese regelung gibt es, in der praxis wird es aber so gehandhabt, dass schwanger werden während dem bezug von kbg reicht, um anspruch auf wochengeld zu haben. und das zweite muss bis zum 2. geb des ersten auf die welt kommen. so wurde es mir von der ak gesagt. beweis dafür hab ich nicht, da sich kbg und muschu bei mir knapp überschnitten haben.
Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes stattfand und der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt.
@kathistar : weißt du nun scho wie es bei dir is? Ich werde auch das einkommensabhängige wähln wenn ich mal scheanger bin u mach mir gedankn wann ich dann zum 2.schwanger werdn muss damit ich wochengeld bekomme u nicht nur kbg...muss ich innerhalb der erstn 12 monate schwanger werdn während bezug von kgb oder reicht innerhalb der 2 jahre nach geburt des erstn kindes?
@willeinbaby da müsstest du in den 12 monaten schwanger werden. deshalb hab ich dann 20+4 genommen und nehm beim zweiten jetzt die einkommensabhängige.
rechne dir einfach aus, wie du besser fahrst: einkommensabhängiges und dafür kein wochengeld oder eine pauschalvariante und wochengeld, wobei du dann ja ev. auch um ein paar wochen kbg umfällst, je nachdem wann dein neuer mutterschutz mit wochengeld beginnt.
solltest du kein wochengeld beziehen können beim zweiten, bekommst eh ab geburt das kbg.
Oder man schafft es echt innerhalb der 12 monate schwanger zu werden u hat zwei mal das einkommensabhängige..ist aber knapp oder
ab welchm geldbetrag zahlt sich vom einkommen aus zuerst nicht das einkommensabhångige u dann das abhångige zu wáhlen..schwierig.. am bestn wärn zwillinge, bekommt man da fia beide glz wochengeld?
Irgdndwid glaub i i tat mi årgern wenn i zuerst des nicht abhångige wåhle um dann beim 2.das abhäbgige zu negmen u dann hast aus irgendeinem grund doch nur ein kind u fallst um des ganze geld um.. hab irgendwo glesn dass das einkommensabhängige sich scho ab 1.400 netto verdienst oda so auszahlt
@willeinbaby das kannst dir ganz leicht selbst ausrechnen :-)
Dein durchschnittseinkommen von 3 Monaten, das erhöhst um 17%.
Das dividierst dann durch 91 (oder 92) Tage, dann hast den tagsatz vom wochengeld, davon 80% ist der tagsatz fürs einkommensabhangige kbg.
Dann musst es nur noch in summe mit den gesamtbeträgen der pauschalvarianten vergleichen
Man muss es halt schaffen sich das geld selbst einzuteilen falls man langer daheim bleiben will
so jetzt muss i noch amal ganz blöd fragen.. Wochengeld hat man 8 Wochen?, vier Wochen vor der Geburt und vier Wochen nach der Geburt? und dann ab der fünften Woche bezieht man KBG? und das dann bis zum 1. Geburtstag des Kindes und dann das zweite Jahr hat man nichts (also bei uns hab ich dann im zweiten Jahr die Hälfte von dem was i im erstn Jahr bekomme, das teile ich dann durch zwei und spare es für das zweite Jahr bis zum 2. Geburtstag des Kindes.)
Stimmt des soweit?
und wenn i dann schwanger werde innerhalb des ersten Jahres, bekomme ich dann wieder Wochengeld und das wieder wie lang, bis 4 Wochen nach der Geburt? und danach wieder weiter KGB bis es ein Jahr alt ist?
oder wenn i erst im zweiten Jahr wieder schwanger werde, dann erhalte ich kein Wochengeld, sondern nur KGB und das wie viele Monate?
Also Einkommen + 17 % 91 = Tagsatz vom Wochengeld.. was heißt das, also mal 30 und ich weiß, was ich im Monat erhalte oder mit was multipliziere ich den Tagsatz?
@willeinbaby du bekommst bis zu dem lebensmonat deines kindes kbg, so wie es die variante aussagt (20+4 - bis zum 20. lebensmonat, außer dein partner geht auch karenz). beim einkommensabhängigen bis zum 1. geburtstag. wenn du im zweiten jahr schwanger wirst, dann bekommst du in diesem fall vor der geburt kein wochengeld, dafür ab geburt schon kbg
@wunschmama12: und wenn ich im ersten Jahr schwanger werden sollte, sagen wir wenn das Baby 8 Monate ist, versteh ich das dann richtig, dass ich 8 Monate fürs erste Kind bezahlt bekomme, nämlich ab Geburt des ersten Kindes 8 Wochen Wochengeld und die restlichen Monate (3,4,5,6,7,8 Monat) und dann 9. bis 12. Monat bekomme ich fürs erste Kind nix mehr, weil ich dann zum zweiten schwanger bin und für beziehe ich dann Wochengeld, aber erst 8 Wochen vor der Geburt?
Sorry, steh auf der Leitung.. ist das irgendwo gut erklärt? in welchem Gesetz steht das?
@willeinbaby
falls du ss wirst, wenn das erste 8 monate ist, fangt dein neuer muschu ja erst an, wenn das erste 15 monate ist ca.! das heißt du kriegst das kbg eh bis zum 12. monat, dann im monat 13, 14 nix und dann ab monat 15 wieder wochengeld.
der bezug von kbg endet nur frühzeitig, wenn schon der mutterschutz beginnt und sich kbg und muschu überschneiden würde! nur weil du in den ersten monaten ss bist, endet das kbg nicht!
auf help.gv bzw. der seite der ak findest alle infos, musst dir aber selbst zusammen stoppeln
"24 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld gelten darüber hinaus als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung (gleiche Bewertung wie Beschäftigungszeiten)."
Was ist beim Einkommensabhängigen Modell, wenn ich eben das zweite Jahr daheim bleibe und kein KG mehr beziehe... dieses Jahr versichere ich mich beim Partner mit bzgl Krankenversicherung. und bin ich auch pensionsversichert oder nur im ersten Jahr, während ich KGB beziehe
ich wähle das EKBG und wenn ich innerhalb des ersten Jahres schwanger werde, erhalte ich Wochengeld fürs zweite Geld 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (dieses wird vom Durchschnitt der letzten drei Monate meines Gehalts vor dem ersten Kind berechnet). und danach erhalte ich KBG für das zweite Kind, also 80 % vom Wochengeldtagsatz
wenn ich erst im zweiten Jahr schwanger werde, in dem ich also nicht mehr KBG beziehe fürs erste, erhalte ich beim zweiten Kind kein Wochengeld, aber ab Geburt KBG, wie hoch ist das dann wenn ich ja kein Wochengeld beziehe?
da werden deine einkünfte aus dem letzten jahr, in dem du kein kbg bezogen hast, zur berechnung herangezogen, max. das drittvorangegangene jahr.
mein fall: 1 kind 2012, 2. kind 2014....beim zweiten kind wird das eakbg aus dem einkommen von 2011 berechnet (es werden die jahre 2013, 2012 und 2011 angeschaut; 2013 und 2012 hab ich aber kbg bezogen, also gilt 2011)
aha das ist ja dann quasi auch nicht schlecht.. denn dann wird ja das KBG auch wieder von einem 40 Stundeneinkommen berechnet.. also ich arbeite halt 40 Stunden. es geht eigentlich nur drum, dass man das Wochengeld nicht beziehen kann beim zweiten, aber das KBG ist ja auch hoch, 80 % von dem letzten Einkommen vor dem KBG. das heißt diese Variante ist immer noch besser, als wenn man i zweiten Jahr nach der Geburt des ersten Kindes wieder arbeiten geht und dann schwanger wird. denn sollte ich danach wieder arbeiten gehen, arbeite ich ja nur Teilzeit und dann wird vom Teilzeiteinkommen das Wochengeld und das KBG berechnet..
Hallo!
Ich habe eine frage:
ich bin seit 26.09.2012 in Karenz. Ich habe die 20+4 variante genommen.
Ich bin bis 26.09.2014 in Karenz ( hab so mit die Firma ausgemacht ).
KBG bekomme ich bis 25.05.2014. Jetzt bin ich wieder schwanger ( 28 SSW; ET - 07.08.2014 ). Und jetzt hab ich frage wie ist jetzt mit Mutterschutz? Bekomme ich Wochengeld? Und wie ist mit versicherung (Österreich) ?
Danke!
Hey, also an sich löst der neue Mutterschutz die Karenz ab...aber halt nur wenn die noch läuft..was sich bei dir aber eh ausgeht. 8 wochen startet für dich also wieder das Wochengeld
Hallo, wäre toll wenn mir hier jemand helfen könnte, ich versuchs mal:
Ich bin jetzt mit unserem 2. Kind schwanger, beim 1. hatte ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das mit dem 1. Geburtstag unseres Sohnes am 28.6. ausgelaufen ist und ich bin noch bis zu seinem 2. Geburtstag in Karenz. Der 1. Tag meiner letzten Periode war der 26.6., also wäre diese SS ja noch im Bezug entstanden und ich hätte Anspruch auf Wochengeld. Heute hat meine Frauenärztin aber den Geburtstermin etwas nach hinten verlegt aufgrund der Größe der Zwergs im Ultraschall, nämlich vom 2.4. auf den 5.4. und das auch in den Muki-Pass und die Bestätigung für den Arbeitgeber eingetragen, weiß vielleicht von euch jemand nach welchem Termin die bei der GKK gehen? In der Bestätigung für den Arbeitgeber, die ich ja auch bei der GKK abgeben muss steht nur der ET und der 1. Tag der SS steht da ja nirgends... wäre schon blöd wenn ich wegen der drei Tage kein Wochengeld bekomme... wo kann ich da eigentlich nachfragen?
Danke! :-)
Ja, ich weiß eben nicht wie die bei der GKK rechnen, ich dachte immer es zählt der 1. Tag der letzten Mens, dann würds ja noch passen, aber der steht ja auf der Bestätigung nicht drauf, schön blöd dass ich da gestern nicht dran gedacht hab als ich beim Arzt war, dann hätte sie ihn vielleicht so gelassen, glaubst du sie würde das noch mal umändern? Ist wahrscheinlich blöd wenns jetzt schon im Muki-Pass steht...
Ich hoffe mit kann wer helfen.
Ich bin gerade in der karenz meiner Tochter (bis 4.3.2016) mit dem Modell 20+4.... ich würde aber gerne wieder schwanger werden.
Da es Es aber in den letzten Monaten gesundheitliche Probleme gegeben hat, würde ich bei einer erneuten Ss sofort freigestellt werden.
Also wenn ich zw. Jänner 2016 und März 2016 wieder schwanger werden sollte, meine Karenz aber Anfang März endet, welches und wieviel Geld bekomme ich vom Ende der Karenz bis Beginn des neuen Mutterschutz? Mein Gehalt VOR der 1. Ss oder gar nix?
Mit dem Thema habe ich mich noch nicht wirklich befasst.
Aber so viel ich ich weiß, ist es so wie hier erklärt wird.
Mit der SS in der 1. Karenz wird die Karenzzeit neu festgelegt, sobald man mitten in der 1. Karenz SS wird und der Mutterschutz der 2. SS beginnt. Dann muss man neu die Option auswählen.
Ob man das dem Arbeitgeber auch melden muss persönlich, weiß ich nicht. Macht das nicht die GKK selbst?
Mich interessiert es schon. Ich spiele mich mit dem Gedanken ab Sommer evtl SS zu werden, damit im März nächsten Jahres ein 2. Baby ins Haus kommt. Dann wäre ich automatisch länger in Karenz, falls der 1. Zwerg ab Juni 2016 noch nicht im KiGa aufgenommen werden würde.
@asti84 wenn du ab Oktober wieder arbeiten gehst und somit etwa 5 Monate hast du keine Verluste... Neuerliches wochengeld wird vom neuen Gehalt berechnet
Hätte eine Frage bzgl Wochengeldanspruch während Karenz, hoffe ihr könnt mir helfen!
Geburt 1. Kind 26.2.14, ich beziehe ea Kinderbetreuungsgeld, bis 25.4.15 (Papa war 2 Monate in Karenz) bis 1.10.15 bin ich in Karenz. bin wieder schwanger, et ist der 8.8.15
Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass ich 8 Wochen vorm et Wochengeld in Höhe von 125% des ea Kinderbetreuungsgeldes erhalte
Auf der AK Homepage steht allerdings, dass man in diesem Fall (Wochenhilfebeginn nach Bezugsende aber vor 2tem Geburtstag des 1ten Kindes in karenziertem Dienstverhältnis) wie bei den Pauschalvarianten 26,15 täglich bekommt.
Was stimmt denn jetzt??? Befindet sich irgendjemand aktuell in einer vergleichbaren Situation und kann mir sagen, wie entschieden wurde? Oder kennt sich jemand einfach so gut aus?
So da ich jetzt auch in dieser Situation bin muss ich fragen. Wie ich mit Emely schwanger war war ich ja Arbeitslos gemeldet. So Emely ist am 5.9.2013 auf die Welt gekommen. Karenzmodel hab ich 30+. Wenn das 2 Kind auf die Welt kommt ist Emely 26 Monate alt. Wem aller muss ich jetzt melden das ich schwanger bin
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Kommentare
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Kann ich da schon noch bis zu 13 SSW warten?
Oder muss ich so bald ich den MUKI Pass habe melden?
GLG Alex
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Man muss während des bezuges des kbg in mutterschutz gehen!
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http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
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Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes stattfand und der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt.
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rechne dir einfach aus, wie du besser fahrst: einkommensabhängiges und dafür kein wochengeld oder eine pauschalvariante und wochengeld, wobei du dann ja ev. auch um ein paar wochen kbg umfällst, je nachdem wann dein neuer mutterschutz mit wochengeld beginnt.
solltest du kein wochengeld beziehen können beim zweiten, bekommst eh ab geburt das kbg.
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ab welchm geldbetrag zahlt sich vom einkommen aus zuerst nicht das einkommensabhångige u dann das abhångige zu wáhlen..schwierig.. am bestn wärn zwillinge, bekommt man da fia beide glz wochengeld?
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Dein durchschnittseinkommen von 3 Monaten, das erhöhst um 17%.
Das dividierst dann durch 91 (oder 92) Tage, dann hast den tagsatz vom wochengeld, davon 80% ist der tagsatz fürs einkommensabhangige kbg.
Dann musst es nur noch in summe mit den gesamtbeträgen der pauschalvarianten vergleichen
Man muss es halt schaffen sich das geld selbst einzuteilen falls man langer daheim bleiben will
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Stimmt des soweit?
und wenn i dann schwanger werde innerhalb des ersten Jahres, bekomme ich dann wieder Wochengeld und das wieder wie lang, bis 4 Wochen nach der Geburt? und danach wieder weiter KGB bis es ein Jahr alt ist?
oder wenn i erst im zweiten Jahr wieder schwanger werde, dann erhalte ich kein Wochengeld, sondern nur KGB und das wie viele Monate?
Ich glaub ich verwechsle da einiges
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Also Einkommen + 17 % 91 = Tagsatz vom Wochengeld.. was heißt das, also mal 30 und ich weiß, was ich im Monat erhalte oder mit was multipliziere ich den Tagsatz?
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Sorry, steh auf der Leitung.. ist das irgendwo gut erklärt? in welchem Gesetz steht das?
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falls du ss wirst, wenn das erste 8 monate ist, fangt dein neuer muschu ja erst an, wenn das erste 15 monate ist ca.! das heißt du kriegst das kbg eh bis zum 12. monat, dann im monat 13, 14 nix und dann ab monat 15 wieder wochengeld.
der bezug von kbg endet nur frühzeitig, wenn schon der mutterschutz beginnt und sich kbg und muschu überschneiden würde! nur weil du in den ersten monaten ss bist, endet das kbg nicht!
auf help.gv bzw. der seite der ak findest alle infos, musst dir aber selbst zusammen stoppeln
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http://wiki.babyforum.at/wochengeld
da stehts auch mit paar Beispielen erklärt
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hier mal der link bzgl. kbg
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Kinderbetreuungsgeld-Varianten.html
und hier zum wochengeld bzw. erneutem wochengeld fürs zweite kind
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
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"24 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld gelten darüber hinaus als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung (gleiche Bewertung wie Beschäftigungszeiten)."
Was ist beim Einkommensabhängigen Modell, wenn ich eben das zweite Jahr daheim bleibe und kein KG mehr beziehe... dieses Jahr versichere ich mich beim Partner mit bzgl Krankenversicherung. und bin ich auch pensionsversichert oder nur im ersten Jahr, während ich KGB beziehe
sorry, die vielen Fragen...
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ich denk man ist nur die zeit vom kbg pensionsversichert?
und gleich eine frage dazu: gelten die max. 24 monate pro kind also pro karenz?
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http://www.pensionsversicherung.at/portal27/portal/pvaportal/content/contentWindow?contentid=10007.707732&action=2
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ich wähle das EKBG und wenn ich innerhalb des ersten Jahres schwanger werde, erhalte ich Wochengeld fürs zweite Geld 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (dieses wird vom Durchschnitt der letzten drei Monate meines Gehalts vor dem ersten Kind berechnet). und danach erhalte ich KBG für das zweite Kind, also 80 % vom Wochengeldtagsatz
wenn ich erst im zweiten Jahr schwanger werde, in dem ich also nicht mehr KBG beziehe fürs erste, erhalte ich beim zweiten Kind kein Wochengeld, aber ab Geburt KBG, wie hoch ist das dann wenn ich ja kein Wochengeld beziehe?
danke
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mein fall: 1 kind 2012, 2. kind 2014....beim zweiten kind wird das eakbg aus dem einkommen von 2011 berechnet (es werden die jahre 2013, 2012 und 2011 angeschaut; 2013 und 2012 hab ich aber kbg bezogen, also gilt 2011)
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schau mal hier der link bzgl. eakbg und berechnung
http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
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Ich habe eine frage:
ich bin seit 26.09.2012 in Karenz. Ich habe die 20+4 variante genommen.
Ich bin bis 26.09.2014 in Karenz ( hab so mit die Firma ausgemacht ).
KBG bekomme ich bis 25.05.2014. Jetzt bin ich wieder schwanger ( 28 SSW; ET - 07.08.2014 ). Und jetzt hab ich frage wie ist jetzt mit Mutterschutz? Bekomme ich Wochengeld? Und wie ist mit versicherung (Österreich) ?
Danke!
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http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
Alles Gute!
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Kannst mir noch Bitte sagen wenn ich bei der Firma Wochengeld beantragen muss oder bei der GKK?
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Ich bin jetzt mit unserem 2. Kind schwanger, beim 1. hatte ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das mit dem 1. Geburtstag unseres Sohnes am 28.6. ausgelaufen ist und ich bin noch bis zu seinem 2. Geburtstag in Karenz. Der 1. Tag meiner letzten Periode war der 26.6., also wäre diese SS ja noch im Bezug entstanden und ich hätte Anspruch auf Wochengeld. Heute hat meine Frauenärztin aber den Geburtstermin etwas nach hinten verlegt aufgrund der Größe der Zwergs im Ultraschall, nämlich vom 2.4. auf den 5.4. und das auch in den Muki-Pass und die Bestätigung für den Arbeitgeber eingetragen, weiß vielleicht von euch jemand nach welchem Termin die bei der GKK gehen? In der Bestätigung für den Arbeitgeber, die ich ja auch bei der GKK abgeben muss steht nur der ET und der 1. Tag der SS steht da ja nirgends... wäre schon blöd wenn ich wegen der drei Tage kein Wochengeld bekomme... wo kann ich da eigentlich nachfragen?
Danke! :-)
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Ich hoffe mit kann wer helfen.
Ich bin gerade in der karenz meiner Tochter (bis 4.3.2016) mit dem Modell 20+4.... ich würde aber gerne wieder schwanger werden.
Da es Es aber in den letzten Monaten gesundheitliche Probleme gegeben hat, würde ich bei einer erneuten Ss sofort freigestellt werden.
Also wenn ich zw. Jänner 2016 und März 2016 wieder schwanger werden sollte, meine Karenz aber Anfang März endet, welches und wieviel Geld bekomme ich vom Ende der Karenz bis Beginn des neuen Mutterschutz? Mein Gehalt VOR der 1. Ss oder gar nix?
Ich hoffe mir kann da wer helfen
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Aber so viel ich ich weiß, ist es so wie hier erklärt wird.
Mit der SS in der 1. Karenz wird die Karenzzeit neu festgelegt, sobald man mitten in der 1. Karenz SS wird und der Mutterschutz der 2. SS beginnt. Dann muss man neu die Option auswählen.
Ob man das dem Arbeitgeber auch melden muss persönlich, weiß ich nicht. Macht das nicht die GKK selbst?
Mich interessiert es schon. Ich spiele mich mit dem Gedanken ab Sommer evtl SS zu werden, damit im März nächsten Jahres ein 2. Baby ins Haus kommt. Dann wäre ich automatisch länger in Karenz, falls der 1. Zwerg ab Juni 2016 noch nicht im KiGa aufgenommen werden würde.
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Bin noch bis Juni offiziell in Karenz, danach hab ich vier Monate unbezahlte Karenz.
Arbeitsbeginn Oktober , zum zweiten Geburtstag meines Kindes.
Angenommen ich würde im August wieder schwanger werden und im Oktober die Arbeit beginnen, hab ich da irgendwelche Verluste?
Danke euch
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Geburt 1. Kind 26.2.14, ich beziehe ea Kinderbetreuungsgeld, bis 25.4.15 (Papa war 2 Monate in Karenz) bis 1.10.15 bin ich in Karenz. bin wieder schwanger, et ist der 8.8.15
Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass ich 8 Wochen vorm et Wochengeld in Höhe von 125% des ea Kinderbetreuungsgeldes erhalte
Auf der AK Homepage steht allerdings, dass man in diesem Fall (Wochenhilfebeginn nach Bezugsende aber vor 2tem Geburtstag des 1ten Kindes in karenziertem Dienstverhältnis) wie bei den Pauschalvarianten 26,15 täglich bekommt.
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
Was stimmt denn jetzt??? Befindet sich irgendjemand aktuell in einer vergleichbaren Situation und kann mir sagen, wie entschieden wurde? Oder kennt sich jemand einfach so gut aus?
Danke für eure Hilfe!
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Melden musst dus dem AMS und der KK!
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